Einiges wird erstmal sachlich aufgeführt, zum Beispiel:
Zitat:
So kann sich z. B. eine Frau scheiden lassen, zugleich als Mann neu definieren und dann wieder eine Lebenspartnerschaft oder Ehe mit einem Mann eingehen. Da sie de jure ein Mann, aber nach wie vor gebärfähig ist, könnte sie ein Kind gebären, dessen rechtliche Mutter sie wäre. Denn nach §1592 BGB ist die Mutter eines Kindes, „die Frau, die es geboren hat“. Das Muttersein widerspricht aber der Selbstdefinition der Transperson als Mann bzw. Vater.
Genau so ist es!und zum Abschluss (dazwischen steht sehr viel das schlecht aus dem Zusammenhang Zitiert werden kann)
Zitat:
Das sind Sonderrechte. Solche Privilegien werden in allen Lebensbereichen gefordert, sogar im Strafvollzug. Nach Auffassung des Bundesverbands Trans* sollen „trans* Personen“ in denjenigen Einrichtungen untergebracht werden, „die am ehesten ihrem Identitätsgeschlecht entsprechen“ (8). Damit hat man in Großbritannien schon Erfahrung: Im Jahr 2018 sorgte der Fall einer 52-jährigen „Transfrau“ für Schlagzeilen, die sich aufgrund eben solcher Bestimmungen in ein Frauengefängnis überstellen ließ. Die betreffende Person war (unter anderem) wegen einer Vergewaltigung vorbestraft. Im Frauengefängnis trug er bzw. „sie“ Perücke und falsche Brüste und belästigte dort sexuell echte Frauen (9). Die neue Welt der Geschlechtervielfalt geht zu Lasten der Schwächeren. Leidtragende sind (neben Kindern und Familien) gerade Frauen, für deren Rechte Feministinnen so lange kämpften.
Leider sind auch Menschen mit Transsexualität (NGS) egal ob Frau oder Mann genauso die Verlierer wie Frauen.Sehr interessant zu lesen und als Quelle zum Zitieren durchaus nützlich
man muss nur aufpassen die Kontexte nicht zu zerstören.