Das dritte Geschlecht?

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Das dritte Geschlecht?

Beitragvon Lotty » 14. Mär 2015, 22:52

Das dritte Geschlecht oder Geschlechtseintrag - X – es steht für "unbestimmtes Geschlecht" bringt es mehr Probleme als das es welche lösen würde?

DocCheck News: F, M, X oder Nix – Streit um das neue Personenstandsgesetz

Seit dem 01.11.2013 werden Kinder, deren Geschlecht weder eindeutig weiblich noch eindeutig männlich ist, ohne Angabe eines Geschlechts in das Geburtenregister eingetragen. Im Reisepass eines solchen Kindes steht dann X – es steht für „unbestimmtes Geschlecht“. Die jetzige Änderung des Personenstandsgesetzes basiert auf einer Empfehlung des Ethikrats aus dem Jahr 2012. Ziel war es, Druck von Eltern und Ärzten zu nehmen, um nicht vorschnell die für das Wohl des Kindes so wichtige Entscheidung in der Geschlechterfrage zu treffen. „Für Intersexuelle bedeutet das eine große Erleichterung, für unsere Gesellschaft eine wichtige Modernisierung“, erklärte die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Während Politik und Medien die Änderung des Personenstandsgesetzes als faktische Anerkennung eines dritten Geschlechts feierten, zeigten sich DSD/Intersex-Verbände allerdings wenig begeistert.

„Der Druck auf Eltern, widerrechtlich in kosmetische Genitaloperationen für die betroffenen Kinder “einzuwilligen”, wird sich erhöhen“, meint Daniela Truffer, Gründungsmitglied der Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org. Durch das neue Gesetz würden die oft überforderten Eltern von DSD/Intersex-Kindern laut Truffer „zusätzlich damit konfrontiert werden, dass sie bei einem “solchen Kind” nicht einmal mehr ein Geschlecht eintragen lassen dürften – es sei denn, sie willigten zuerst in eine kleine Operation ein, nachher sei eine “Zuordnung” ja problemlos möglich“. Ähnlich sieht das auch die bundesdeutsche Vertretung der Internationalen Vereinigung Intersexueller Menschen. Sie wünscht sich statt einer stigmatisierenden Sondervorschrift für DSD/Intersex-Kinder, dass der Geschlechtseintrag einfach für alle offen gelassen wird.

Das neue Gesetz wirft auch neue Probleme auf, denn bisher kennt die gesamte Rechtsordnung nur die Geschlechtskategorien Mann und Frau – Personen mit unbestimmtem Geschlecht sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Eine Eheschließung oder das Eingehen einer Lebenspartnerschaft beispielsweise ist Personen mit unbestimmtem Geschlecht zurzeit nicht möglich. Eine Rechtsreform, insbesondere des Verfassungs- und Zivilrechts, ist daher dringend erforderlich.
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Re: Das dritte Geschlecht?

Beitragvon tilly » 15. Mär 2015, 19:11

Hallo Lotty

Echt nicht einfach!
Und eine klare Meinung habe ich da auch nicht.
Zum einen, für gut 99,9% der Bevölkerung ist es nicht wichtig.
Und auch für uns klar Transsexelle ist es nicht nötig. Im Gegenteil es könnte unseren Weg sogar schwieriger machen. Ich wäre nicht MzF sondern MzXzF oder müsste sogar X bleiben weil ich mein Y Chromosom nie loswerde!
Den Geschlechtseintrag einfach weg lassen?
Hört sich erst mal einfach und logisch an, aber in der Praxis gibt es eben doch 2 Geschlechter, was passiert dann beim Zoll, Strafvollzug, in Krankenhäusern, Toiletten, Schwimmbädern usw?
Ich habe noch keine Lösung, und unsere Gesetzgebung sicher auch nicht.

Mit liebem Gruß Tilly
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Re: Das dritte Geschlecht?

Beitragvon Rosi » 17. Apr 2015, 23:15

Es wird sich immer einer finden, der einen Grund findet, warum Wasser scheiße schmeckt.

Da hat der Gesetzgeber endlich eine Lösung gefunden, wie man mit intersexuell geborenen Kindern umgehen
kann ohne "zwangsweise" sich für einen Geschlechtseintrag entscheiden zu müssen und gar eine Operation
vornehmen zu müssen, nun jammern wieder welche, dass man dadurch INDIREKT praktisch wieder zu der
alten Verfahrensweise gezwungen wird, damit man nicht diese neue Regelung anwenden muss :shock:

Für diese Sorte Mensch ist es schlechtes Wetter wenn es regnet und zu trocken wenn die Sonne scheint.
Von solchen darf man sich den Tag nicht vermiesen lassen [-X

Grüßle
Rosi
Ich bin zwar "weich", aber darin bin ich "knallhart"
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Re: Das dritte Geschlecht?

Beitragvon Katerchen » 18. Apr 2015, 09:43

Rosi: das Problem ist doch ganz einfach zu lösen:
Die Kathegorie "X" bleibt freiwillig. Easy as that. ;)

Ich denke, damit könnten alle leben. Ich wollte auch nicht das Geschlecht "X" haben, kann aber durchaus nachvollziehen, wenn es andere wollen. Das erinnert mich an die Diskussion: Transsexualität VS Queer.
Jedem das seine, Leben und leben lassen. :)

LG Katerchen
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Re: Das dritte Geschlecht?

Beitragvon Frank » 18. Apr 2015, 11:00

Also ich würde noch einen Schritt weitergehen:

Der Geschlechtseintrag "x" ist Freiweillig und steht auch Erwachsene offen.

Das würde zwar weitergehen wie die Empfehlung des Ethikrates - der wollte das dieser Eintrag für Eltern von Kindern mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen wählbar ist - aber es wäre die Optimalste Lösung.

Liebe Grüße,
Frank
*der diese Option selbst auch nicht braucht oder will, aber akzeptiert das es Menschen gibt die sie brauchen*
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Re: Das dritte Geschlecht?

Beitragvon Katerchen » 18. Apr 2015, 11:53

Hallo Isabelle,

Es ist doch so, dass es bevor die es das Geschlecht "X" gab, es auch dafür eine Lösung gab.... Da hat man dann blind eines von beiden gewählt: entweder "m" oder "w" und wenn sich doch das andere für passender erwies, änderte man es eben wieder ab.

Das betrifft doch nur eine so kleine Mindeheit von Kindern und auch da ist es doch so, dass man da in den ersten Monaten aufgrund der medizinischen Faktenlage (und anderen Faktoren) eine Entscheidung fällt in welchem Geschlecht man das Kind erziehen möchte. Für die, die eine vollkommene Unisexerziehnung bei solchen Kindern möchte, dem steht ja das Geschlecht "X" offen. ;)

Für keinen dieser Wege muss ja zwangsläufig ein Kind operiert werden. [-X
Das sollte sowieso nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Kinder geschehen.
Alles über was ich hier jedoch rede ist Erziehung und einem "m", "w" oder "X" im Pass.

LG Katerchen
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Re: Das dritte Geschlecht?

Beitragvon Lotty » 18. Apr 2015, 12:21

Im Jahre 2013 wurde §22 PStG (Fehlende Angaben) um den Artikel 3 ergänzt.

§ 22 Fehlende Angaben
(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.

Dort steht ,dass bei uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen im Geburtenregister bei Geschlecht keine Angaben gemacht werden darf. Es handelt sich also nicht um ein drittes Geschlecht (X oder so), sondern der Mensch trägt dann keinen Geschlechtseintrag.

Die Befürchtung der Betroffenen ist, dass Kinder in ihrem zukünftigen Leben deshalb Diskriminierung ausgesetzt werden. Es ist zu vermuten dass so manche Eltern dies ihrem Kind ersparen möchten und einer OP somit, zum scheinbarem Wohl des Kindes, zu stimmen. Im Grunde ist also gar nichts erreicht.

Es gäbe mit Sicherheit bessere Lösungen als diese. Zum Beispiel, erst einmal irgend ein Geschlecht. Dies könnte später, wenn das Kind sich einordnen kann, immer noch verändert werden.

Liebe Grüße
Lotty
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