fragwürdiges Behandlungsprozedere in Gänze!

Neues aus Forschung und Wissenschaft zum Thema Transsexualität

fragwürdiges Behandlungsprozedere in Gänze!

Beitragvon seerose » 4. Dez 2018, 23:46

Mit diesem thread möchte ich eine hoffentlich lebhafte Diskussion anregen, zu den gegenwärtigen und zukünftig vorgesehenen Behandlungsabläufen, insbesondere denen, die immer schon, und nun wieder neu in den S3-Lei(d)tlinien, von den bekannten Gatekeepern so strukturiert worden sind, und die so total und kontraproduktiv an den Notwendigkeiten sinnvoller Behandlung von originär transsexuellen Menschen (NGS) vorbeigehen!!!

In diesem Zusammenhang müssen viele Aspekte im einzelnen angesprochen werden, und ich möchte mich hier zunächst einmal auf den Aspekt:
Gutachten und Begutachtungs-Praxis beschränken.

Auf einer Meta-Ebene, die von einer übergeordneten Warte einmal Sinn und Zweck von Gutachten im Rahmen des für uns vorgesehenen Behandlungs-Prozederes reflektiert, ist zunächst einmal zu hinterfragen:
[*]wem soll mit dem/den beiden Gutachten welche "Hilfe" zuteil werden?
[*]Angeblich sollen die Gutachten Klarheit darüber herstellen, ob es sich im Einzelfall um ein längeres, "leidensbewährtes" und ernsthaftes Begehren handelt, das über die psychischen Durchführungs-Voraussetzungen Geschlechts-angleichender Maßnahmen (GaOP) entscheidet.
In der Praxis muß der jeweilige Gutachter davon überzeugt werden, daß der Patient die männliche Geschlechts-ROLLE "angemessen" vorführen kann, und die Patientin die weibliche Geschlechts-ROLLE.
Und so hat sich im Laufe der Jahre teilweise eine regelrechte Schauspielschule entwickelt, mit Tipps über (weitreichend normierte)Aufmachung, Kleidung, Verhalten, wie denn der jeweilige Gutachter bestmöglich "überzeugt" werden kann. Dementsprechend kursieren anscheinend auch über die Begutachtungspraktiken der einzelnen Gutachter und deren Erwartungshaltungen detaillierte "Erfahrungsberichte", so daß diesbezüglich im Vorfeld sämtliche Unsicherheiten bewältigt werden können "müßten". Dieses "müßten" führt dazu, daß in der Regel alle Menschen mit einer sozialen Geschlechts-Identitäts-ROLLEN-Thematik, die eine GaOP zur Perfektionierung ihrer sozialen Geschlechts-ROLLE anstreben, diesbezüglich bestens präpariert in solche Begutachtungs-Gespräche hineingehen. Originär transsexuelle Menschen gehen bezüglich dieser Aspekte nicht immer entsprechend "vorbereitet" in die "Prüfung". Dementsprechend verwundert es nicht, wenn ein Großteil von Ihnen kein "positives" Gutachten erhält, ganz im Gegensatz zu den "exzellenten" gender-ROLLEN-Performern. Womit wir ein erste gravierende Schieflage angesprochen hätten!

- Fortsetzung folgt! -
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Re: fragwürdiges Behandlungsprozedere in Gänze!

Beitragvon Hauptmann Toxic » 6. Dez 2018, 17:01

Also bei den Gerichtsgutachtern hatte ich keine Probleme. Hab auch nichts gespielt. Meine Körpersprache war eh männlich und hingegangen bin ich mit ordentlichem Hemd + Krawatte.

Hab aber auch schon Storys gehört, wo Frauen „durchgefallen“ sind, weil sie nicht stark genug geschminkt waren. Es gibt da beide Seiten.
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Re: fragwürdiges Behandlungsprozedere in Gänze!

Beitragvon seerose » 6. Dez 2018, 17:33

Hauptmann Toxic hat geschrieben:...Hab aber auch schon Storys gehört, wo Frauen „durchgefallen“ sind, weil sie nicht stark genug geschminkt waren. Es gibt da beide Seiten.

Darum geht es mir in dem ersten Beitrag zum Thema! Nicht um Fälle, wo es problemlos ablief, sei es aufgrund unabweisbar überzeugender Authentizität oder wegen "toller Performance" oder sonstiger "glücklicher Umstände"!
Die fragwürdige Glaubwürdigkeit des Prozederes und das weitreichend bestehende, geforderte, und das entgegengebrachte Vertrauen in seine doch weitgehend fehlende substanzielle Aussagekraft ist der SKANDAL!!!
Dies wird im nächsten Fortsetzungsbeitrag noch deutlich stärker zum Ausdruck kommen!
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Re: fragwürdiges Behandlungsprozedere in Gänze!

Beitragvon Frank » 7. Dez 2018, 08:54

Liebe Seerose, liebe Lesenden,
vielleicht sollten wir eher Hinterfragen wieso es bei einigen Gutachtern so "Problemlos läuft" und bei anderen nicht?
Ich hatte ja beides, einen Gutachter mit negativem und einen mit positivem Ergebnis, sowie einen dritten (für die GaOPs) der ebenfalls positiv entschied.

Wenn ich mir meine drei Gutachter anschaue und hinterfrage wo denn die Unterschiede lagen, warum zwei von drei zu einem "positivem Ergebnis" kamen und der dritte zu einem "negativem Ergebnis" kam,
dann muss ich sagen es gab diverse "Tagesform-Unterschiede", ebenso wie "Formalunterschiede".

Tagesform bzw. somatische und psychologische Unterscheide zwischen den ersten beiden:
Beim ersten hatte ich die "Körperproblematik einer gerade eingesetzten weiblichen Menstruation", dazu kam noch das ich trotz Termin sehr lange (fast 3 Stunden) warten musste bis ich dran kam und auch die Form der Begutachtung war enorm Belastend, da mit körperlicher Untersuchung verbunden. Dann lies der Gutachter sich fast 6 wochen Zeit bevor er unter enormem Zeitdruck seine "(kurzen)Notizen in ein sehr umfangreiches Gutachten" umsetzte - in diesem Gutachten standen dann besprochene Teile völlig verdreht (was bei einer anderen Begutachtung am selben Tag trotz positivem Ergebnis ebenso war).
Beim zweiten musste ich nur die zehn Minuten warten, die ich zu früh dort war. Dieser Gutachter ging in seinen Fragen auf den "Transsexuellen Lebenslauf" ein und stellte Fragen zur Selbstreflexion der Thematik. Insgesamt paßte auch die Chemie bzw. die spontane Symphatie auf Anhieb. Das Gutachten selbst war auch nur etwa 1/3 im Umfang,verglichen mit dem ersten und enthielt dafür aber die sachliche Auseinandersetzung mit den Fragestellungen des Gerichtes.

Beim dritten Gutachter wiederum ging es um eine Beurteilung zum Bedarf von operativer Angleichung, hier fand schon seit 3 Monaten HET statt, ich hatte die Vä & Pä schon hinter mir und war letztlich auch körperlich schon ein Stück auf dem richtigen und für mich passendem Weg angekommen, obwohl eben der für mich sehr wichtige Aspekt der körperlichen Angleichung noch ab zu schließen war. Hier sollte ich im Vorfeld einen langen Fragebogen ausfüllen, in dem es vor allem um die Fragen der "selbstreflexionsfähigkeit", einer "psychischen Stabilität" und der "psycho-emotionalen Belastbarkeit" ging. Den Lebenslauf hatte ich um die Aspekte die sich seit dem Antrag auf Vä & Pä verändert hatten ergänzt, was natürlich ebenfalls Relevanz hatte. Auch hier war das Ergebnis ein positives, was auf der "sachlichen Auswertung" beruhte.

Von meiner Seite mit dieser persönlichen Rückschau ergibt sich die logische Konsequenz bezüglich der "Begutachtung" einzelne Aspekte als positiv/negativ für die konkrete Begutachtung zu eruieren.
Körperliche Untersuchungen -> wozu? Natürlich ist der Körper bzw. die Diskrepanz der körperlichen Gegebenheiten im Bezug zur personalen! Identität oder um es somatischer zu beschreiben in Bezug zur genau entgegengesetzten "neuronalen Erwartung" (Body-Map) ausschlaggebend, aber wenn, wie paßt dazu eine "körperliche Untersuchung"?
Psychologische Untersuchung -> Hier waren es die Aspekte der "Selbstreflexion", sowie der "Psycho-Emotionalen Stabilität" welche als Relevant betrachtet wurden, was auch Sinn gemacht hat.
Soziale Aspekte -> "Geschlechts-Rollen-Thematik" - hier spielt die persönliche Sicht der "Geschlechts-Rollen" und ihrer "Präsentation durch die Betroffenen" in Bezug auf die Begutachtende Person eine viel zu große Rolle, dies kann auch gar nicht anders sein, da Menschen keine "Neutralität" in einem so persönlichen Bereich erbringen können! Diesen Punkt hatte Seerose jedoch im Ausgangsthema schon aufgezeigt.

Fazit von mir persönlich dazu:
Wirklichen Sinn machen die Aspekte: Selbstreflexin & Psycho-Emotionale Stabilität wenn es um die körperlichen Angleichungsmaßnahmen geht, wobei der zweite Punkt nicht grundsätzlich als "Ausschlusskriterium" betrachtet werden darf, sondern eigentlich eine "Aufgabe der Psychiatrie/Psychotherapie" wäre, wenn dies als "aktuell nicht gegeben" festgestellt wird. Daher wäre dieser Aspekt auch der Punkt, wo "Psychiatrie/Psychotherapie" nur reallistisch Betrachtet wirklichen Sinn machen, denn die Beurteilung der aktuellen Situation ist für einen "Hausarzt", welcher Betroffene normal deutlich besser und vor allem länger kennt, wie ein "fremder Begutachtender", realistischer Beurteilbar.

Liebe Grüße,
Frank
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Re: fragwürdiges Behandlungsprozedere in Gänze!

Beitragvon Selfmademan » 7. Dez 2018, 22:19

Das Gutachtenverfahren ist nur eine weitere nette Möglichkeit, dem kleinen Mann das Geld aus der Tasche zu ziehen. Abzocke nenne ich sowas. Geld für etwas zahlen zu müssen, das nicht im geringsten eine Evidenzfähigkeit besitzt. DAS ist genauso ein Skandal!
V.T. pen phis! Tok narok.
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