Bericht zum BMFSFJ Fachaustausch "Geschlecht im Recht"

Aktuelle Nachrichten und Meldungen aus der Politik und Recht

Bericht zum BMFSFJ Fachaustausch "Geschlecht im Recht"

Beitragvon Lotty » 18. Feb 2017, 11:21

Bericht zum Fachaustausch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das Thema dieses mal lautete: "Geschlecht im Recht: gesetzliche Regelungsbedarfe zur Anerkennung und zum Schutz von geschlechtlicher Vielfalt". Vorgestellt wurden zwei Gutachten zur Modernisierung des TSG, zum einen das Gutachten der Humbold-Universität (HU) und des weiteren das Gutachten vom "Deutschen Institut für Menschenrechte" (DIMR).

Auch an dieser Stelle möchten wir den Damen vom BMFSFJ ausdrücklich danken, dass sie auch uns die Gelegenheit boten diese Gutachten zu kommentieren. Zum Einen in Form einer Rede , die von Frank gehalten wurde, dann aber auch in Form einer schriftlichen Stellungnahme , die im Foyer auslag und in die Dokumentation mit eingeflossen ist.

Nach dem Grußwort, in dem dieses mal leider so Worte fielen wie Gegengeschlecht und selbstgewähltes Geschlecht, wurde das Gutachten der Humbold-Universität vorgestellt. Grundsätzlich muss gesagt werden, dass wir es begrüßen, den Vornamen und rechtlichen Geschlechtseintrag ohne Begutachtung und Gerichtsverfahren ändern zu lassen. Beides aber ebenso die gesamten medizinische Bewilligungsverfahren sind von Willkür geprägt und bringen keinem Beteiligtem wirklich etwas Vorteilhaftes. Ganz im Gegenteil, es ist diskriminierend, menschenverachtend und krankmachend.

Was jedoch negativ auffiel, dass es immer nur um Geschlechtsidentität ging, von einer Anerkennung unseres Geschlechts keine Rede.
  • Es wurde von selbst gewähltem Geschlecht gesprochen und dabei vernachlässigt das Geschlecht etwas angeborenes ist.
  • Es wurde von Gegengeschlecht geredet und damit unser Geschlecht in Abrede gestellt. Es geht um unser Geschlecht und nicht um ein Gegengeschlecht
  • Es wurde von "als Transsexuell definieren" gesprochen und damit Transsexualität als etwas zum Aussuchen dargestellt. Transsexualität ist nichts was man sich aussucht, bestenfalls kann man zu der Erkenntnis kommen das man transsexuell ist.
  • Es wurde von Geschlechtsrollenwechsel gesprochen also vom Gender und nicht vom Geschlecht. Transsexualität ist Geschlecht und hat nichts mit Geschlechtsrolle zu tun. Transsexualität ist ein Körperproblem.
  • Wir wurden als Transmenschen abgesondert und somit zu einer Unterart der Rasse Mensch erklärt. Wir werden zu etwas außergewöhnlichem erklärt, was überhaupt nicht in unserem Interesse liegt.
All diese Formulierungen sind bestens geeignet uns unser geschlechtlich Anerkennung zu verweigern, und es macht deutlich das zwingend nach Gender- und Sexus-Themen getrennt werden muss. Selbst der Gesetzestitel verweigert uns die Anerkennung unseres Geschlechts. "Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechtszuordnung" (Geschlechtsidentitäts und Zuordnungsgesetz - GizG), denn es geht in dem Gesetzt um Geschlechtsidentität und nicht um Geschlecht.

    Es ist bedauerlich, dass ein Gesetz, welches von originär transsexuellen Menschen erkämpft wurde, derart umgeändert wird, dass genau diese Menschen sich einem Phänomen unterordnen müssen, welches nicht das ihre ist.
Das Gutachten des DIMR schlägt für den Titel des Gesetzes vor: "Gesetz zur Anerkennung und zum Schutz der Geschlechtervielfalt (Geschlechtervielfaltgesetz - GVielfG). Die begleitenden Ausführungen befassen sich zu großen Teilen um die besondere Thematik intersexueller Menschen. Auch im Gutachten des DIMR geht es letztlich um Geschlechtsidentität, was als etwas im ständigem Fluss befindliches beschrieben wird, es geht faktisch nicht um unser Geschlecht, es wird uns unterstellt wir würden uns lediglich mit dem Gegengeschlecht identifizieren, dieses aber nicht sein. Es geht also keineswegs´um die Anerkennung unseres Geschlechts als vielmehr um das Gegenteil, was in folgender Kommentierung auch deutlich zum Ausdruck kommt.
    Der Begriff Transgeschlechtlichkeit meint Menschen (Trans*, transgeschlechtliche, transgender, transsexuelle, transidente Menschen), die sich nicht (nur) mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizie­ren."
In beiden Gutachten geht es in keinster Weise um das Phänomen der originären Transsexualität, die laut Aussage von Prof. Pfäflin auch heute noch existiert. Anschließend an die Vorstellung der beiden Gutachten wurden einige Kommentierungen zu den Entwürfen vorgetragen. So aus Sicht der Standesbeamten, einer Fachanwältin für Sozialrecht, einer Professorin für Familienrecht. Dann aber auch aus Sicht der Intersexuellen Menschen, der Trans*Menschen und transsexuellen Menschen.

Obwohl ein wesentlicher Teil eigentlich die Gender-Vielfalt ausmachte, musste man beobachten das transsexuelle Menschen, also Frauen und Männer mit gegengeschlechtlichem Körper, die eine funktional maximal ihrem Geschlecht angepassten Körper dringend benötigen, einfach vergessen bzw ignoriert wurden. Gehören sie nicht auch, ebenso wie Frauen und Männer ohne transsexuellem Hintergrund, zur Vielfalt? Von mehreren Besuchern des Fachtages wurde genau dies bemängelt, "wo bleibt die Anerkennung unseres Geschlechts?"

    Bezeichnend und als eindeutigen Beweis für die Tatsache anzusehen, dass die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) kein Recht hat sich als Vertretung des transsexuellen Phänomens zu bezeichnen war die Aussage eines Vorstandsmitglieds auf die Forderung nach Anerkennung unseres Geschlechts. Diese lautete in verkürzter Form in etwa so: "...werdet doch endlich erwachsen!".
Daher die eindeutige Forderung: Genauso wie Intersexuelle Menschen sich selbst vertreten fordern wir, dass auch transsexuelle Menschen das Recht zugesprochen bekommen sich selbst zu vertreten, jenseits einer Gender- oder Trans*-Thematik.

Unsere Hoffnung liegt beim BMFSFJ, wobei wir dort das Gefühl haben verstanden zu werden. Vielen Dank an Frau Dr. Ina-Marie Blomeyer, Frau Dr. Corinna Mandler Gayer, und Frau Josephine Köpping.

Liebe Grüße
Lotty Maria Wergin
Benutzeravatar
Lotty
Administrator
 
Beiträge: 1529
Registriert: 16. Jan 2015, 20:27
Wohnort: Melle
Geschlecht: Frau
Partner/in von: Frank

Re: Bericht zum BMFSFJ Fachaustausch "Geschlecht im Recht"

Beitragvon Mona » 18. Feb 2017, 18:48

Liebe Lotty,

ich fürchte, ich kann Dir nicht ganz folgen. Ich habe nicht unbedingt Gutes erwartet, aber ich muss sagen, dass ich ziemlich begeistert von den Rechtsgutachten bin - überraschenderweise insbesondere von dem Ersten, auch wenn hier in weiten Teilen fast ausschließlich inter* thematisiert wird.

Was dieses Gutachten allerdings macht, ist inter* auf die Thematik der Geschlechtlichkeit im Allgemeinen zu projizieren. Es wird nämlich gerade herausgearbeitet, dass Geschlecht
a) angeboren ist
b) nicht von den Genitalien bestimmt wird
c) weder von Ärzten noch Familienmitgliedern feststellbar oder bestimmbar ist
d) selbst bestimmt ist

Der Vorstellung, dass Geschlecht nach Belieben gewechselt würde, wird eine klare Absage erteilt. Und zwar aus der Erfahrung, dass ein Geschlechtseintrag nur in den seltensten Fällen noch einmal (nach einer evtl. einmaligen Korrektur) noch einmal gewechselt wird - und wenn überhaupt hier andere Gründ als "Belieben" vorliegen.

Weiterhin wird dem grundlosen Wechsel ohnehin ein Riegel vorgeschoben, weil man verhinden möchte, dass man "eben mal" das Geschlecht wechselt, nur um davon einen Vorteil zu erlangen. Die Korrektur eines Geschlechtseintrag ist ein aufwändiger Vorgang - alle Dokumente ändern, usw...

Und das schöne ist:

Das neue Gesetz nach dem Vorschlag für *ALLE* Menschen. Nicht nur diejenigen, die eine Fehlzuweisung korrigieren wollen. Nicht nur für intersexuelle Menschen, nicht nur für transsexuelle Menschen, nicht nur für nichtbinäre Menschen - auch für Cismenschen.

Das ist richtie Gleichberechtigung.

Ich kann nirgendwo entdecken, dass "Transmenschen abgesondert würden". Es wird Menschen ihr intimes Wissen über Ihr Geschlecht zugesprochen. Das TSG ist ein Sondergesetz, das transsexuelle Menschen absondert. Das neue Gesetz nicht.

Ein revolutionärer Vorschlag besteht sogar darin, zu verhinden, dass transsexuelle Menschen überhaupt jemals unter Fehlzuweisung leiden und ihr Geschlecht aufwändig "korrigieren" müssen - also dass es überhaupt zu einer transsexuellen Vergangenheit kommt.

Und zwar, indem es den Geschlechtseintrag bei der Geburt, der wie festgestellt wurde - nur fremdbestimmt sein kann - abschafft. Damit wird Diskriminerungen und staatlichen Fehlzuweisungen vorgebeugt. Es gilt die Selbstaussage. In einem späteren Alter - auf jeden Fall ab 14 Jahren sogar ohne Mitwirkung von Eltern - kann man dann den amtlichen Geschlechts eintrag festlegen lassen.

Weiterhin ist im dem anderen Gesetzesvorschlag drin, dass auch die Medizin keinen Zugriff auf die Geschlechtsidentität hat und eine Gesundheitsversorgung auf Basis obiger Selbstaussage sichergestellt werden muss.

Auch für Korrekturen muss man sich in keinster Weise rechtfertigen. Das Offenbarungsverbot und Diskriminierungsschutz und Recht auf neue Dokumente wurden ausgebaut. Den Sorgen transsexueller Menschen wurde sehr viel Beachtung geschenkt.

Die Selbstverständlichkeit, dass Menschen über ihr angeborenes Geschlecht selbst am Bescheid wissen, wird in dem Gesetz zum Ausdruck gebracht. Darüber dass eine Sondergesetzgebung, die auf der Idee fußt, transsexuelle Menschen seien psychisch krank, abgeschafft wird, dem würde ich keine Träne nachweinen. Alles Gute wurde aus dem TSG herübergerettet. Außerdem ist das neue Gesetz menschenrechtskonform und absolut gleichbereichtigend.Aber noch würde ich den Schampus nicht auspacken, dann es ist nur ein Gutachten. Ich glaube kaum, dass die Regierung das so ohne weiteres umsetzen würde...

Liebe Grüße, Mona
Mona
 

Re: Bericht zum BMFSFJ Fachaustausch "Geschlecht im Recht"

Beitragvon tilly » 18. Feb 2017, 19:59

Was dieses Gutachten allerdings macht, ist inter* auf die Thematik der Geschlechtlichkeit im Allgemeinen zu projizieren. Es wird nämlich gerade herausgearbeitet, dass Geschlecht
a) angeboren ist
b) nicht von den Genitalien bestimmt wird
c) weder von Ärzten noch Familienmitgliedern feststellbar oder bestimmbar ist
d) selbst bestimmt ist

Meiner Meinung ist das ein sehr wichtiger Grundsatz!

Und wenn es gelingt dabei durchgängig zu bleiben währe das eine sehr schöne Sache, den es geht um Geschlecht und nicht um Identitäten die vom "Geburtsgeschlecht" abweichen.
Da hakt es in der sprachlichen Umsetzung noch an vielen Stellen, und genau das ist mein Kritikpunkt.
Zudem ist ein Punkt e) hinzuzufügen.

e) entsprechen Körpermerkmale nicht dem Geschlecht ist medizinische Hilfe zu gewähren

Mit liebem Gruß Tilly
Benutzeravatar
tilly
Moderator
 
Beiträge: 848
Registriert: 21. Jan 2015, 23:32
Wohnort: Vaihingen/Enz
Geschlecht: Frau

Re: Bericht zum BMFSFJ Fachaustausch "Geschlecht im Recht"

Beitragvon Mona » 18. Feb 2017, 20:40

Der Paragraph ist in der Tat etwas dünn. Argentinien oder Malta sind hier ausführlicher.
Aber anderswo wurde ohnehin angedeutet, dass medizinische Maßnahmen eher im SGB verankert werden müssen, wo eben geklärt ist, welche Maßnahmen die Kasse zu übernehmen haben. (diese Dinge explizit dort aufzunehmen ist mehrfach in verschiedenen Forderungskatalogen aufgeführt)

Auch in der Herleitung wird dies quasi auch gesagt - an dem Beispiel, dass gesundheitliche Maßnahmen nicht nur auf Basis von Krankheiten erfolgen müssen. Als Beispiel wurde Gesundheitsvorsorge von Kindern und Schwangerschaften genommen. Auch diese sind explizit im SGB erwähnt. (so wie andere gesundheitsfördernde Maßnahmen - in der Tat fallen auch alle Vorsorgemaßnahmen darunter und z.B. Zahnkorrekturen usw usw...)

Wichtig hier:

§ 2 Selbstbestimmung in Bezug auf körperliche Maßnahmen
"Das Recht auf freie Entwicklung der Persönlichkeit entsprechend der Geschlechtsidentität
umfasst das Recht, über die Durchführung medizinischer Maßnahmen zur Modifizierung des
eigenen Körpers im Hinblick auf Erscheinung und körperliche Funktionen unbeeinträchtigt
und selbstbestimmt zu entscheiden."

§ 3 Anspruch auf angemessene Gesundheitsleistungen
"Vorschriften, die unmittelbar oder mittelbar Auswirkungen auf den Zugang zu oder die
Gewährung oder Durchführung von Gesundheitsleistungen haben, die im Zusammenhang
mit der Ausübung des Selbstbestimmungsrechts aus § 2 stehen, sind so anzuwenden, dass
dem Selbstbestimmungsrecht Geltung verschafft wird."


Das bedeutet letztlich genau das, was Du vermisst, auch wenn es explizit so nicht gesagt wird.
Im Übrigen hebelt die Gesetzgebung nicht die Gerichtsurteile aus, nach der transsexuelle Menschen Anspruch auf entsprechende Behandlungen haben - aber sie fallen eben nun genau hier runter.

Im Übrigen sagt das Gleiche auch die Europaratsresolution. Auf die "Standards of Care" der WPATH wird in der Begründung auch verwiesen - die auch genau das sagt.

In der Begründung hierzu steht:

[quote]
Medizinische Maßnahmen unterliegen bereits nach geltendem Recht der Selbstbestimmung
der zu behandelnden Person. Der Vorschrift liegt der Befund des Europarats-Kommissars für
Menschenrechte Hammarberg 74 und des Gutachtens „Regelungs- und Reformbedarf für
transsexuelle/-geschlechtliche Menschen“ 75 zugrunde, dass im Gesundheitssystem ein Großteil
der Diskriminierung von transgeschlechtlichen Menschen stattfindet. Dies reiche von einem
diskriminierenden, abwertenden Umgang bei der Sachbearbeitung bis zur Interpretation von
Begutachtungs- und Behandlungsleitlinien zum Nachteil der versicherten Personen. Auch für
das Begutachtungssystem des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen wird eine über die
Begutachtungsleitlinie 76 vermittelte Tendenz zur „Fehlersuche“ anstelle eines Mitwirkens an der
bestmöglichen Linderung krankheitswertigen Leidens konstatiert. 77 Dieser Befund ist in Zusam-
menhang mit der langjährigen Behandlung von Transgeschlechtlichkeit als psychiatrischer
Störung zu sehen, welche heute nicht mehr zu vertreten ist und die zu Stigmatisierung führt. 78
Werden Versicherte, deren Geschlechtsidentität vom bei Geburt zugewiesenen Geschlecht
abweicht, per se als psychisch gestört angesehen, erschwert dies die Beachtung ihres geäußerten
Patientenwillens und beeinträchtigt ihre Möglichkeiten, ihre Patientenrechte selbstbestimmt
auszuüben. Ohne konkrete Behandlungsstandards festzulegen, ist die Vorschrift Auslegungshilfe
bei der Gestaltung und Abwicklung von Leistungen der Gesundheitsversorgung. Sie dient Pati-
ent_innen als Leitlinie bei der Ausübung ihrer Patientenrechte und soll zur Prävention von
Diskriminierung beitragen.
Nach der Resolution 2048 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sind die Mit-
gliedstaaten zur Gewährleistung eines stigmafreien Zugangs zu chirurgischen, hormonellen und
psychologischen Behandlungen aufgefordert, die finanziell durch das Gesundheitssystem getra-
gen werden. 79 Vergleichbare Vorschriften sind 2012 in Argentinien und 2014 in Malta verabschie-
det worden. Die argentinische Vorschrift hat ausweislich der zwei Jahre nach Inkrafttreten
durchgeführten Evaluation 80 zu einer ganz erheblichen Verbesserung der Gesundheitsversor-
gung von transgeschlechtlichen Menschen geführt. Allerdings war diese zuvor nicht Teil des
gesetzlichen Gesundheitssystems. Eine Verankerung des Zugangs zu geschlechtsangleichenden
Maßnahmen und der entsprechenden Kostentragung über die gesetzliche Krankenversicherung,
wie dies der Menschenrechtskommissar empfiehlt 81 , erscheint für Deutschland nicht notwendig,
da dieser Zugang nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Falle von
Transgeschlechtlichkeit besteht."

Details im SGB festzuhalten war sicher nicht im Kontext dieser Gutachten, aber darauf sollte man dennoch bestehen! Sonst ist man wieder der Willkür der Krankenkassen ausgesetzt.
Mona
 

Re: Bericht zum BMFSFJ Fachaustausch "Geschlecht im Recht"

Beitragvon tilly » 18. Feb 2017, 21:14

Nun, ich sehe meinen zusätzlichen Punkt als Sicherheitsanker.

Und da ich ihn für wichtig halte, und alle die zur Thematik mitreden können auch Meinungen vertreten dürfen, werde ich das weiterhin tun.

Zu Punkt d) "selbst bestimmt" will ich noch anmerken dass ich darunter auch die Selbstbestimmung der Phänomene und ihrer entsprechenden Sprache verstehe.
So sehe ich mich mit der Zuordnung als Transfrau verunglimpft, jedoch werde ich weiterhin Menschen achten die selbige Bezeichnung für sich wählen.

Und genau aus diesem Grund muss ein Gesetzestext so sprachneutral wie möglich sein!

Mit liebem Gruß Tilly
Benutzeravatar
tilly
Moderator
 
Beiträge: 848
Registriert: 21. Jan 2015, 23:32
Wohnort: Vaihingen/Enz
Geschlecht: Frau

Re: Bericht zum BMFSFJ Fachaustausch "Geschlecht im Recht"

Beitragvon Ätztussi » 18. Feb 2017, 21:26

Ich verstehe nicht warum Mona hier schreiben darf. Mona ist nicht transsexuell und hat auch keine transsexuelle Vergangenheit, sondern ist Transgender oder Trans*wasweißich. Das merke ich schon an den Begrifflichkeiten wie "Transgeschlechtlichkeit" die Mona benutzt.

Also aus so einer Diskussion klinke ich mich dann aus. Mit denen will ich nicht diskutieren.

Für mich ist klar, dass ich nur Frauen ohne Penis als Frauen akzeptiere und "Männer", die schwanger werden sind für mich Frauen und keine Männer. Egal was die Gesetze sagen oder die Gerichte sagen. Das sind nicht meine Gesetze und Europäische Union ist nicht meine Union.

Vielleicht kippt das Projekt Europa bald, dann sind wir bald den Europarat los. Dann werden die Menschenrechte wieder anders definiert.:lol: :mrgreen: :P
Ätztussi
 
Beiträge: 477
Registriert: 22. Jan 2015, 14:55
Wohnort: Berlin
Geschlecht: Frau

Re: Bericht zum BMFSFJ Fachaustausch "Geschlecht im Recht"

Beitragvon seerose » 18. Feb 2017, 22:40

Im Gegensatz zu Mona habe ich an den Gutachten-Darlegungen aus unserer Sicht (ehemals) transsexueller Menschen Vieles und Gravierendes zu bemängeln.
Nahezu jeder Satz auf den über 300 Seiten, nebst Anlagen, läßt deutlich erkennen, daß die Autoren beider Gutachten bei ihren Ausführungen unsere Phänomenlage überhaupt nicht berücksichtigen, weder begrifflich noch inhaltlich, vielleicht weil sie diese gar nicht kennen (wollen)?!
Das steht im Gegensatz zur expliziten und eingehenden Bezugnahme auf andere Phänomenlagen, wie z.B. Intersexualität, wo selbst Einzelfallschilderungen ausgiebig dargelegt werden, und ebenso zur ausgiebigen Widmung einiger Belange, die anscheinend von TraKiNe-Eltern dort eingebracht wurden.
Mit anderen Worten: Die Unsichtbarmachung von klassischer Transsexualität (NGS) ist in beiden Gutachten "perfekt" umgesetzt worden. Meine Begeisterung darob hält sich in Grenzen!
seerose
 
Beiträge: 1232
Registriert: 21. Feb 2016, 19:06

Re: Bericht zum BMFSFJ Fachaustausch "Geschlecht im Recht"

Beitragvon Ätztussi » 18. Feb 2017, 23:28

Ich bin für eine Veränderung des Transsexuellengesetzes. Das Transsexuellengesetz soll nur für wirkliche Transsexuelle da sein.
Wer die GaOp prinzipiell ablehnt ist nicht transsexuell. Wer aus gesundheitlichen Gründen die GaOp nicht machen kann oder ablehnt sollte wenigstens eine Orchiektomie gemacht haben um den Personenstand zu ändern.

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2011 sollte für nichtig erklärt werden, weil die Betroffenen und ehemaligen Betroffenen nicht befragt und berücksichtigt wurden. Es wurden hauptsächlich Transgender und Homosexuellenverbände befragt. Das Bundesverfassungsgericht ist da sehr schlampig mit den Rechten von den Betroffenen umgegangen.
Überhaupt sollte mal die Arbeit und Urteilsfindung des Bundesverfassungsgerichtes hinterfragt werden. Meistens schicken die hohen Richterinnen und Richter ihre Assistenten los um bestimmte Lobbygruppen der Homosexuellen abzufragen aber nicht die wirklich Betroffenen. die das Transsexuellengesetz genutzt haben.
Ätztussi
 
Beiträge: 477
Registriert: 22. Jan 2015, 14:55
Wohnort: Berlin
Geschlecht: Frau

Re: Bericht zum BMFSFJ Fachaustausch "Geschlecht im Recht"

Beitragvon Frank » 19. Feb 2017, 08:58

Ich möchte hierzu gerne mal drei gravierende Aspekte ansprechen:

1. Transgender, Trans*, Transgeschlechtlich -> warum werden diese Begriffe (Worte mit klaren Bedeutungen) verwendet, obwohl sie von den Menschen die sie für sich ablehnen sogar offen Begründet als falsche Begriffe erklärt werden?

2.Transgeschlechtlich und Geschlechtsidentität haben Bedeutungen die nicht mit dem Geschlecht von allen Menschen in Verbindung zu bringen sind, weil sie nicht Frauen oder Männer beschreiben -> Transgeschlechtlich bedeutet Gegengeschlechtlich! bzw. Geschlechtsidentität ist nicht das Gleiche wie Geschlecht !

3.Bei der Entwirrung von Recht & Medizin sollten auch die medizinischen Begriffe aus dem Recht herausgehalten werden, man klagt über den Diagnosebegriff "Transsexualität" verteidigt und führt es aber fort den "Diagnosebegriff der Geschlechtsidentität(Störung!)" weiter fest zu schreiben!

Was aber den Damen die sich damit auseinandersetzen (Gutachtenschreiberinnen) nicht ersichtlich zu sein scheint ist die aktuelle Entwicklung im Medizinbereich.
Denn dort wird gerade wegen des "Identitätsbegriffes" in Bezug auf das Geschlecht und der Tatsache das es sich ja ohnehin nur um das "Gender" handelt, welches unpassend ist, die Gatekeeperfunktion noch drastischer ausgeweitet!
Und da sie ja nun nicht mehr für die rechtlichen Belange relevant sind werden dann eben die medizinischen Belange in den Fokus genommen. Diese Entwicklung ist aus einzelnen Berichten zur DGFS Leitlinienentwicklung in Bezug auf die Hinweise dazu ersichtlich wer denn die Diagnosestellung umsetzen darf.....und revidiert die gerade stattfindende Öffnung wieder auf die "Machtelite" der "Gatekeeper".

Soviel mal ganz kurz zu der egalitären Haltung in Bezug auf die Begriffsverwendungen in einem Gesetz das doch eigentlich Verbesserungen mit sich bringen soll und keine Verschlimmbesserungen. Aber vielleicht ist diese fehlende "Fachübergreifende Sicht" ja auch Absicht, um medizinische Maßnahmen immer weniger Menschen zugänglich zu machen, immerhin lassen sich durch diese Methode ja viele Menschen mit Transsexualität denen der Zugang zu benötigten medizinischen Leistungen fehlt hierüber eleminieren.....

Nachdenkliche Grüße,
Frank
Benutzeravatar
Frank
Administrator
 
Beiträge: 1493
Registriert: 16. Jan 2015, 14:14
Wohnort: Melle
Geschlecht: Mann
Partner/in von: Lotty

Re: Bericht zum BMFSFJ Fachaustausch "Geschlecht im Recht"

Beitragvon seerose » 19. Feb 2017, 10:47

Da hast Du wesentliche Konsequenzen der aktuellen "Verschlimmbesserungs-Bemühungen" schön herausgestellt, lieber Frank!
Das Paradoxe daran ist letztendlich, daß alle möglichen und "unmöglichen" Befindlichkeiten, unter denen mit Sicherheit auch viele mit eben dieser ihrer "Befindlichkeit" (Lebensweise im Wunschgeschlecht) psychisch erheblichen Krankheitswert besitzen dürften, für "normal" und gesund erklärt werden sollen.
Als "pathologisch-gestört" sonderbehandlungsbedürftigwerden hingegen künftig wohl alle (ehemals) klassisch transsexuelle Menschen (NGS) verstanden und "behandelt", denen bei jedem einzelnen Gesuch um eine körperliche Anpassung an ihr ihnen bewußtes Wesensgeschlecht, ihre "gender-dysphorische Störung" via aufwendiger Gutachten durch die erleuchteten und auserwählten "Gatekeeper" aufwändig, teuer, und in einem exponierten Machtabhängigkeitsverhältnis zu diesen Entscheidungsinstanzen, von ebendiesen bescheinigt werden muß.
Wenn man die "Unberührbaren" künftig schon nicht mehr mit ihrer phänomenalen Begrifflichkeit benennen muß, weil es so etwas wie uns ja eigentlich gar nicht geben sollte (so etwas habe ich doch irgendwie schon einmal gehört?!): ("...werdet endlich erwachsen!"), dann müssen sich die Gatekeeper daran aber künftig wenigstens ausgiebig "abarbeiten" können!!!

Nein, liebe Leute, diesen Wahnsinn lassen wir mit uns so nicht machen!!!
Es ist richtig und unterstützenswert, wenn Ätzi schreibt, daß wir für unser eigenes TSG kämpfen müssen, so wie wir es seinerzeit authentisch für uns gedacht, in seiner Ursprungsfassung ja auch erkämpft haben. An der Ursprungsfassung des Gesetzes müssen zweifelsohne erhebliche Neuanpassungen vorgenommen werden. Diese müssen sowohl dem heutigen Wissens- und Erkenntnis-Stand der verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen entsprechen, als auch die reflektierten Wahrnehmungsprozesse und das Erfahrungs-Wissen von Selbst-Bewußten (ehemals) transsexuellen Menschen (NGS) angemessen einbeziehen!
seerose
 
Beiträge: 1232
Registriert: 21. Feb 2016, 19:06

Nächste

Zurück zu Politik/Recht

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste

cron