ein kruzer Auszug des Gesamtgesellschaftlichen Aktionsplan für Akzeptanz von L,S,B,T,T,I des Landtag von Sachen Anhalt, siehe Seite 8.
Begriffe
Die im Aktionsprogramm verwendeten Begriffe liegen folgenden Definitionen zugrunde, für die sich die Leitstelle für Frauen- und Gleichstellungspolitik nach Maßgaben des aktuellen wissenschaftlichen Begriffsdiskurses zu LSBTTI entschieden hat:
Zwischen L, S, B, T, T und I in LSBTTI gibtes wesentliche Trennlinien. Lesbisch, schwul oder bisexuell zu leben, verweist auf die sexuelle Orientierung. Transsexuell oder transgender zu sein, betrifft die geschlechtliche Identität und Geschlechtsrollenorientierung. Intergeschlechtlich geboren zu sein, bedeutet, mit sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechtsmerkmalen (Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen, äußere und innere Geschlechtsmerkmale) geboren zu werden. Transsexuelle, transgender und intergeschlechtliche Menschen können lesbisch, bisexuell, schwul oder heterosexuell leben. Intergeschlechtliche Menschen können sich auch als transgender oder transsexuell identifizieren.
Mittlerweile existiert zu Transgeschlechtlichkeit ein umfangreicher Diskurs zur Anwendbarkeit, Nicht-Anwendbarkeit und Überlagerung verschiedener Begriffe. Die Bezeichung "trans*" wird als Möglichkeit im Schriftgebrauch verwendet, allen Lebensentwürfen und Selbstbezeichnungen von Menschen, die sich nicht mit dem ihnen zugewiesenen Geschlecht identifizieren, Rechnung zu tragen. In politischen Kontexten wird die Verwendung dieses Begriffs jedoch dahingehend kritisiert, dass er spezifische Unterschiede zwischen verschiedenen Möglichkeiten, „trans*“ zu sein, und damit auch zwischen unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen verwischt. Daher trifft das vorliegende Aktionsprogramm eine Unterscheidung zwischen "transsexuell" und "transgender". Die Unterscheidung zwischen "transsexuell" und "transgender" kann nur schematisierend Anwendung finden. Als Oberbegriff wird an einigen Stellen „Transgeschlechtlichkeit“ benutzt.
Als transsexuelle Menschen sind Menschen gemeint, die sich nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenem Geschlecht identifizieren und die Zugehörigkeit zu dem entgegengesetzten Geschlecht für sich in Anspruch nehmen. Sie identifizieren sich zumeist eindeutig als Mann oder Frau. In der Mehrzahl streben sie medizinische Behandlungen, wie z. B. Hormoneinnahmen oder Operationen, an, die eine Angleichung an das Identitätsgeschlecht der Person ermöglichen.
Mit Transgendern sind Menschen gemeint, die sich nicht oder nur teilweise mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenem Geschlecht identifizieren. Der Begriff umfasst damit auch alle Zwischenstufen auf dem Geschlechtskontinuum. Bei "transgender" liegt der Fokus eher auf dem sozialen Geschlecht, also auf dem Umgang mit den sozialen Erwartungen, die an das Geburtsgeschlecht geknüpft sind.Eine hormonelle oder operative Angleichung kann in diesem Rahmen für die Person wichtig sein, muss es aber nicht.
Mit dem Begriff „geschlechtlich-sexuelle Identität“ werden die körperlichen, psychischen und sozialen Dimension von Geschlecht sowie die sexuelle Orientierung eines Menschen zugleich in den Blick gerückt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass Menschen und die Position, die sie in einer Gesellschaft einnehmen, nicht ausschließlich über ihre Sexualität und ihr Geschlecht definiert sind. Viele andere gesellschaftliche Kategorien können in unserer Gesellschaft eine Rolle spielen, z. B. Herkunftsland, Gesundheit und Alter, Einkommensklasse und auch der Unterschied zwischen dem Aufwachsen in West- oder Ostdeutschland. Intersektionale Aspekte sollten daher bei der Umsetzung des Aktionsprogramms nicht aus dem Blick geraten.
Um alle Geschlechter gleichermaßen zu repräsentieren, wird innerhalb des Aktionsprogramms bei der Bezeichnung von Personengruppen die Gender Gap-Schreibweise (Unterstrich) benutzt (z. B. „Berufsschüler_innen“).
http://www.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokum ... 6-4692.pdf
Liebe Grüße und knuddl
Mirjam