Konversionstherapie bei Schwulen per Gesetz verboten

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Konversionstherapie bei Schwulen per Gesetz verboten

Beitragvon Selfmademan » 30. Dez 2019, 12:16

Wie ihr sicherlich mitbekommen habt, haben die Schwulen für sich einen Meilenstein erreicht. Soweit erstmal gut, aber das ganze wirft einen beträchtlich großen Schatten. Die TG-Community mengt sich rein, was sonst und schon wird Therapie generell verboten, denn wer es auch nur im Minimum erreicht, daß der Betroffene anfängt sich selbst ehrlich zu reflektieren, landet im Knast. Ergo es darf jeder nun wechseln fern der Selbstreflektierung, was das heißt und das im Zuge der Gleichmacherei, kann sich jeder hier denken. Rückkehrer ohne Ende und originären TS werden schier unüberwindbare Hürden in den Weg gestellt wenn sie die GA-OPs wollen. Weil ist ja eh alles das gleiche und bei so vielen Rückkehrern ist das Risiko der Kostenübernahme viel zu groß. Ich kann immer noch nicht soviel essen.....

https://www.bundesgesundheitsministeriu ... erbot.html

Demnach dürfen auch (ehemals) Betroffene nicht mehr in dem Sinne tätig werden, daß Betroffene anfangen sich selbst zu reflektieren, damit wäre der "Straftatbestand" schon erfüllt. Ergo uns wird ab nächstes Jahr, sollte das Gesetz verabschiedet werden, mit Knast und horrenden Geldstrafen gedroht. Man will uns originär Transsexuelle durch das Hintertürchen mundtot machen, weil wir eben nicht das Gleichmacherei-Spielchen mitspielen.

Das ganze müßte ausdifferenzierter formuliert werden. Konversionstherapien - nein, Mut zur ehrlichen Selbstreflektierung ohne Beeinflußung von außen (einfach nur die richtigen Fragen ergebnisoffen stellen) - ja.

Heißt wir müssen dringend Kontakt zu jenen staatlichen Stellen suchen und ausdifferenzierte Vorschläge unterbreiten.
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Re: Konversionstherapie bei Schwulen per Gesetz verboten

Beitragvon ThorinEichenschild » 30. Dez 2019, 15:18

In dem Artikel steht übrigens dass diese Verbote nicht bei Transgender gelten.
Das Leid brachte die stärksten Seelen hervor. Die allerstärksten Charaktere sind mit Narben übersät
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Re: Konversionstherapie bei Schwulen per Gesetz verboten

Beitragvon Frank » 30. Dez 2019, 15:35

In den Informationen der BMG steht unter anderem folgendes:

Die Weltgesundheitsorganisation hat erklärt, dass Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit keine Krankheit sind und keine Indikation für eine "Therapie" besteht.

Transgeschlechtlichkeit besteht aber im Orginal aus "Gender Dysphorie" bzw. "Gender Incongruenz" -> was ganz deutlich macht, dass es dabei um ein dauerhaftes "Leben im sozialen Gegengeschlecht" geht!
Klassische Transsexualität (wir verwenden den Zusatz NGS) steht aber für ein ganz anderes Thema: Körperliche und sozial-rechtliche Angleichung an das richtige Geschlecht!

Selbstreflektion ist jedoch absolut Notwendig um die Diagnose "Transsexualität" wirklich sicher zu bekommen, ohne diese werden andere Menschen in die Verantwortung für entsprechende Entscheidungen genommen, was absolut unhaltbar ist.
Das ist praktisch die Umkehrung der "Konversionstherapie"!

Weiterhin finde ich folgenden Absatz recht Interessant:
Warum ein eigenständiges Gesetz und keine Regelung im Strafgesetzbuch?
Das spezifische Unrecht sog. Konversionstherapien liegt vor allem in der Beeinträchtigung der sexuellen und geschlechtlichen Selbstbestimmung und der Gesundheit der Betroffenen, meistens durch psychische Einwirkungen. Das gegenwärtige Strafrecht trägt dem nicht ausreichend Rechnung. Ein eigenständiges Gesetz ermöglicht, die Straf- und Bußgeldvorschriften und das Beratungsangebot in einem Gesetz zu bündeln, andernfalls hätten die Regelungen auf verschiedene Gesetze verteilt werden müssen.

Hier kann man durchaus ansetzen wenn es um die sogenannten "Trans*Beratungen" und die S3 Lei(d)tlinie von Nieder & co geht - denn auch diese nehmen durch psychische Einwirkungen negativen Einfluss auf die Gesundheit von Menschen mit Transsexualität (NGS).

Nur mal so am Rande und ganz kurz.

Liebe Grüße,
Frank
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Re: Konversionstherapie bei Schwulen per Gesetz verboten

Beitragvon Selfmademan » 31. Dez 2019, 02:34

Erstmal danke für den vorläufigen Input. Bin gespannt wie sich dies hier weiterentwickeln wird.
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Re: Konversionstherapie bei Schwulen per Gesetz verboten

Beitragvon Frank » 31. Dez 2019, 16:08

Mir ist allerdings noch ein Absatz aufgefallen, der sehr unterschiedlich ausgelegt werden kann:

Gilt das Verbot auch für seelsorgerische und psychotherapeutische Gespräche?
Das Verbot gilt nur dann, wenn der Gesprächspartner zielgerichtet Einfluss zu nehmen versucht auf die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Betroffenen.


Denn, was ist zielgerichteter Einfluss auf die selbstempfundene geschlechtliche Identität?
Was ist überhaupt mit der "geschlechtlichen Identität" gemeint?
Wenn man sich mit den aktuellen "Trans*" Themen auseinandersetzt, scheint es um zwei Aspekte zu gehen:
Menschen bei denen die (als richtig/passend) erlebte körperlichen Geschlechtsaspekte entgegen der sozialen Geschlechtsaspekte sind, oder
Menschen die sich zwischen oder jenseits der binären Geschlechter Frau/Mann sehen.
Daraus ist inzwischen eine generelle Ablehnung des körperlichen im Bezug auf das Geschlecht geworden und eben eine extreme Fixierung auf die rein sozialen (besonders Selbstdarstellenden) Geschlechtsaspekte.

Geschlecht beinhaltet aber immer das Gesamtpaket, zu dem eben sehr wohl auch die körperlichen Geschlechtsaspekte gehören.
Wenn dies nicht mehr benannt werden dürfte, dann wird es eine Menge Probleme im Gesamtgesellschaftlichen Kontext geben.
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