Eigentlich war dieser Aspekt bestandteil der Gesetzeserläuterungen, es ist nur wahrscheinlich genau dort verblieben und somit nur bei den Standesämtern bekannt die diese Eläuterungen haben, nicht bei den Ärzten die sie bräuchten.....
Relevant finde ich eher, dass es letztlich genau die Trans*Personen sind, die wie schon beim TSG Möglichkeiten die gar nicht für sie sind einfach zu kapern und zu nutzen.....
Menschen mit originärer Transsexualität haben immer auch die Frage nach der Kostenübernahme im Hinterkopf, die eben die Gutachten vom TSG Verfahen benötigen.
Das Zitat von Günter Krings würde ich gern etwas abgeändert auch mal anbringen:
Orginalzitat: "Ich finde es bedenklich, wenn die von Geburt an schwierige Situation von intersexuellen Menschen und die für sie richtigerweise veränderten personenstandsrechtlichen Regeln nun von einzelnen Vertretern einer anderen Gruppe für sich ausgenutzt wird."
"Ich finde es bedenklich, wenn die angeborene körperliche Diskrepanz-Situation von Menschen mit Transsexualität (NGS) und die für sie richterweise passende personenstandsrechtliche Regelung des "TSG" von Vertretern einer anderen Gruppe für sich ausgenutzt wird."
Liebe Grüße,
Frank