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Berliner Senat will das Grundgesetz ändern, mit weitreichend

BeitragVerfasst: 18. Jul 2018, 17:37
von Hera
Berliner Senat will das Grundgesetz ändern, mit weitreichenden Folgen

Jeder Mensch soll selbst entscheiden können, welches Geschlecht er hat oder zu haben glaubt und diese Entscheidung ist dann für alle anderen verbindlich. Für schwer verständlich hält Gunnar Schupelius diesen Vorschlag.

https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/berliner-senat-will-das-grundgesetz-aendern-mit-weitreichenden-folgen

Gibt auch schon Aufreger:

https://twitter.com/AfD_Thueringen/status/1019596630335553536

Re: Berliner Senat will das Grundgesetz ändern, mit weitreic

BeitragVerfasst: 18. Jul 2018, 17:52
von Selfmademan
Ich bin nicht in twitter, könnte da jemand mal einen Kommentar schreiben, daß der Berliner Schmu zu Gunsten der Transgenderbewegung ist aber zum völligen Nachteil von medizinisch betroffenen originär Transsexuellen (NGS), die sich seit jeher gegen die Transgender-Doktrinen und den Gender-Wahnsinn erwehren müssen?

Re: Berliner Senat will das Grundgesetz ändern, mit weitreic

BeitragVerfasst: 18. Jul 2018, 19:10
von seerose
Es geht den Berliner Stadtregenten unverkennbar mal wieder nur um ihre Hätschelkinder, deren "sexuelle Identität" und deren "Geschlechts-Identität" (nonbinär, mäandernd und pulsierend mäandernd)
Diese vorrangige und dringende Grundgesetz-Änderungs-Erfordernis wurde der Regentschaft mal wieder von ihren einschlägig höchstkompetenten, und von Wissenschaft nur so durchdrungenen Humboldt-Uni-Mitarbeiter*_Innen (Proffess-x*n) souffliert.
Die fünfte Jahreszeit kommt zwar erst in ein paar Monaten, aber manche* kommen da anscheinend ganzjährig nie raus; es lebe die Forderung: "Jede*x Geschlecht jederzeit für Alle*x", und "Ehe für alles!" Alaaf und Helau!!!

Re: Berliner Senat will das Grundgesetz ändern, mit weitreic

BeitragVerfasst: 18. Jul 2018, 21:02
von Selfmademan
Mir wird schlecht. Ehe nur für eindeutig Mann und Frau, egal ob homo oder hetero und egal ob cis oder durch "Reise" dort angelangt. Ich kann gar nicht soviel essen wie ich ko**** möchte.

Uneindeutig sollte alles verboten werden und die PÄ wieder an die GA-OP/Fortpflanzungsunfähigkeit gekoppelt werden. Ich bin sogar dafür daß minimum neben Ovariohysto auch der Vaginalverschluß wieder als zwingend erachtet werden. Dann werden wenigstens "schwangere Männer" vermieden und der Mist färbt dann nicht mehr auf uns ab.

Re: Berliner Senat will das Grundgesetz ändern, mit weitreic

BeitragVerfasst: 19. Jul 2018, 17:26
von Hauptmann Toxic
Um aber Arbeitslosigkeit aufgrund unbrauchbarer Papiere zu vermeiden, sollte man die Verpflichtung zur GaOP schriftlich regeln. Und wer offenkundig dagegen verstößt, z.B. durch Zeugung von Kindern, der ist seine NÄ/PÄ eben wieder los.

Re: Berliner Senat will das Grundgesetz ändern, mit weitreic

BeitragVerfasst: 19. Jul 2018, 19:22
von Selfmademan
VÄ und PÄ sollten nur unter Vorbehalt, quasi als "Probezeit" gewährt werden innerhalb dessen die ersten Genital-OP's vollzogen werden müssen. Minimalanforderung bei "FzM" die Entfernung von Uterus, Ovarien und Vaginalverschluß. Minimalanforderung bei "MzF" die "Entfernung" von Penis, Hoden und Hodensack, das Anlegen einer rein optischen Vulva. Wie lang dann die "Probezeit" sein sollte müsste geklärt werden hinsichtlich zickenden Krankenkassen, Heilungsverlauf und welche Abstände laut Chirurg zwischen den OPs einzuhalten sind. Und dann kommen auch noch Arbeitgeber hinzu, manche möchten sich beruflich erstmal eine gewisse Sicherheit aufbauen bevor sie weitermachen. Und ewige Fehlzeiten macht kein Arbeitgeber mit.

Bei Betroffenen die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen sich nicht operieren lassen dürfen, kann man die "Probezeit" aussetzen und dauerhaft VÄ und PÄ genehmigen.

Ich gebe zu, klingt noch alles sehr unausgegoren und bedarf sicherlich noch einiger Überarbeitung. Das wäre sicherlich ein eigener Thread wert.

Re: Berliner Senat will das Grundgesetz ändern, mit weitreic

BeitragVerfasst: 20. Jul 2018, 13:47
von seerose
Selfmademan hat geschrieben:VÄ und PÄ sollten nur unter Vorbehalt, quasi als "Probezeit" gewährt werden innerhalb dessen die ersten Genital-OP's vollzogen werden müssen. Minimalanforderung bei "FzM" ...Minimalanforderung bei "MzF" ...Wie lang dann die "Probezeit" sein sollte müsste geklärt werden hinsichtlich zickenden Krankenkassen, Heilungsverlauf und welche Abstände laut Chirurg zwischen den OPs einzuhalten sind. Und dann kommen auch noch Arbeitgeber hinzu, manche möchten sich beruflich erstmal eine gewisse Sicherheit aufbauen bevor sie weitermachen. Und ewige Fehlzeiten macht kein Arbeitgeber mit.

Wenn wir Vorschläge für eine Neufassung des TSG ausarbeiten, die wir anschließend den politisch-rechtlichen Gremien vorlegen können, so bedarf es hierzu klarer Regelungen, die auch den Verfahrensablauf beinhalten. Die von Dir angesprochenen Aspekte bedürfen der Vertiefung, was z.B. wie von Dir vorgeschlagen, über einen eigenen thread geschehen könnte. Mein Vorschlag hierzu: die wünschenswerte vertiefende Diskussion erst einmal interner thematisieren!
Selfmademan hat geschrieben:Bei Betroffenen die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen sich nicht operieren lassen dürfen, kann man die "Probezeit" aussetzen und dauerhaft VÄ und PÄ genehmigen.

Hierzu gäbe es sehr viel zu erörtern, und gründlich abzuwägen!
Selfmademan hat geschrieben:Ich gebe zu, klingt noch alles sehr unausgegoren und bedarf sicherlich noch einiger Überarbeitung. Das wäre sicherlich ein eigener Thread wert.

Ja, das sehe ich auch so; aber die Vorüberlegungen sind ja schon mal ganz gut!

Re: Berliner Senat will das Grundgesetz ändern, mit weitreic

BeitragVerfasst: 21. Jul 2018, 21:42
von Hauptmann Toxic
Ich glaube nicht, dass es einen Mindestabstand zwischen den Männer-OPs gibt, denn eine Privatklinik hat da ein All-in-one-Verfahren. Bis auf die Pumpe natürlich...

Ich weiß ja nicht, wie lange ihr gebraucht habt, bis ihr fertig wart. Geschätzt würde ich sagen, innerhalb von 4 Jahren müsste das machbar sein.

Re: Berliner Senat will das Grundgesetz ändern, mit weitreic

BeitragVerfasst: 21. Jul 2018, 21:53
von ThorinEichenschild
Im Schnitt sollen min.3 Monate zwischen den OP Schritten liegen. Die All-in-one op hat auch grosse Risiken und kann auch nur von den wenigsten gemacht werden.

Re: Berliner Senat will das Grundgesetz ändern, mit weitreic

BeitragVerfasst: 22. Jul 2018, 19:20
von Selfmademan
Ich habe grundsätzlich 6 Monate zur nächsten OP abgewartet. Wobei ich nach Mastek/Hysto erstmal einfach nur leben wollte. Ich hatte immensen Nachholbedarf. Auf den Aufbau habe ich 11 Jahre gewartet weil mir die Ergebnisse nicht gefallen haben. Die waren damals einfach noch nicht so weit. Die All-in-one wäre mir allerdings körperlich auch zu heftig gewesen. Außerdem Privatklinik, hätte ich nie durchbekommen.