Heute im Radio

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Re: Heute im Radio

Beitragvon seerose » 27. Nov 2017, 22:33

spirulina hat geschrieben:Ich halte auch die separate Listung der Transsexualität für nicht gerechtfertigt - wieviele Menschen gibt es ,die sich gerne ein Körperteil amputieren lassen wollen um sich gut und richtig zu fühlen und wir gehören letztlich auch zu dieser Gruppe .

Wie bereits gesagt, dürftest Du hiermit weitgehend nur für Dich sprechen. Das Sprechen von "man" und "wir" soll psychologisch gesehen auch ein Stück Feigheit kaschieren, wenn es doch richtiger "ich" heißt!
Im übrigen war ich erschüttert, als vor einigen Jahren jemand aus meinem Bekanntenkreis einer guten Freundin von mir (cis!), die an einem sehr aggressiven Krebs erkrankt war, und die sich infolgedessen mehreren Operationen unterziehen mußte vorwarf, sie sei "operationsgeil". Ich hatte diesen Begriff vorher noch nie gehört, fand ihn aber absolut unzutreffend und ausgesprochen gemein.
Tja, gegen Außen-Zuschreibungen ist halt niemand gefeit, wie falsch sie auch immer sein mögen. Über die Absicht solcher Zuschreibungen kann man nur mutmaßen. In besagtem Fall ist zu fragen, ob es dem damaligen Ehemann meiner Freundin nicht vielleicht lieber gewesen wäre, wenn sie bei nicht rechtzeitig erfolgter Op. mit höchster Sicherheit schnell verstorben wäre...
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Re: Heute im Radio

Beitragvon Lotty » 28. Nov 2017, 03:56

Heute in der TAZ!

Am Freitag wurde Nicole Faerbers Antrag vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Sie kämpft für eine Reform des sogenannten Transsexuellengesetzes.

So ehrenhaft das Ziel dieser Trans*Aktivistin möglicherweise auch sein mag, so unehrenhaft ist diese Stigmatisierung und Aberkennung unseres Geschlechts. Transpersonen, Trans*Mensch, Trans*Person, was soll das werden? Handelt es sich nicht um Frauen und Männer, nicht um Menschen und Personen? Offensichtlich wohl nicht, Transsexualität (NGS)(NIBD) wird nicht mitgedacht! Wieso diese Stigmatisierung durch Trans? Dann diese Aberkennung des Geschlechts, warum wird nicht von Geschlecht gesprochen? Geht es dieser Person nicht um ihr Geschlecht? Offensichtlich geht es dieser "Trans*Aktvistin aber nicht um Geschlecht und auch nicht darum Frau zu sein.

Ganz deutlich wird dies in dem Satz " Außerdem müsste überprüft werden, an welchen Punkten der Staat etwas mit der Kategorie Geschlecht zu tun hat." Da macht sie doch deutlich worum es ihr geht, es geht letztlich um ein Aufweichen der Kategorie Geschlecht. Wir reden dann nicht mehr von Geschlecht sondern von Geschlechtsidentität die wir jedoch unter dem Deckmantel Geschlecht verstecken.

Was wird aber bei diesem ganzen Trans*Getue aus der Anerkennung des eigenen Gecsshlechts originär transsexueller Menschen, jenseits jeglicher Geschlechts(Rollen)Identität? Bleibt das auf der Strecke? Sind wir dann Trans*Menschen mit einer abweichenden Geschlechtsidentität? Also Männer mit weiblicher und Frauen mit männlicher Identität? Darauf wird es wohl hinaus laufen wenn man diese geschlechtsidentitären Trans*Aktiven gewähren lässt.

LG Lotty
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Re: Heute im Radio

Beitragvon Jenn » 28. Nov 2017, 11:38

Ich hab keine Zeit. Kann mir der Text vom TSG reinkopiert werden, wo im TSG vorgeschrieben ist, sich psychologischen Begutachtungen zu unterziehen.

"Es schreibt unter anderem vor, das sich Trans*menschen einer zweifachen psychologischen Begutachtung unterziehen müssen,"

Danke Jenn
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Re: Heute im Radio

Beitragvon Lotty » 28. Nov 2017, 13:41

Transsexuellentggesetz (TSG)
§ 4 Gerichtliches Verfahren (Änderung der Vornamen)
(3) Das Gericht darf einem Antrag nach § 1 nur stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind. Die Sachverständigen müssen unabhängig voneinander tätig werden; in ihren Gutachten haben sie auch dazu Stellung zu nehmen, ob sich nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft das Zugehörigkeitsempfinden des Antragstellers mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird.

Der § 9 besagt gleiches auch für die Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrages

§ 8 Voraussetzungen
(1) Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn sie ....

Das ganze nennt sich nebenbei Transsexuellengesetz. Ein Trans*Gesetz gibt es nicht. Die Änderung des Vornamens und des rechtlichen Geschlechtseintages ist nur bei einer transsexuellen Prägung möglich. Von irgendwelchen selbstgebastelten Begriffen der Trans*Aktivisten wie z.B. Trans*mensch oder ähnlichem ist dort nicht die Rede.
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Re: Heute im Radio

Beitragvon Jenn » 28. Nov 2017, 16:46

Danke Lotty, wenn ich das lese, sehe ich nichts von psychologischer/psychiatrischer Begutachtung. Seht jedenfalls nicht da, dass es sich um strafverfolgende Sexualpsychologen handeln muss, welche annehmen für Recht und Ordnung zu sorgen, wenn jede Person von vorn herein als sexuell abartig gesehen wird.
Schlimm noch dazu, beweisen zu müssen, keine sexuellen Störungen zu haben. Wobei der Sexualpsychologe versucht Straftaten nachzuweisen. Auch da gibt es genug Fälle des Erfindens von sexuellen Übergriffen mit schwerwiegenden Folgen.

Aha, die Sexualstrafverfolgungspsychoanalytiker machen sich selbst zum Sachverständigen.

Das frag ich mich doch, wer werden die Behandler sein.

Ansonsten sieht das so aus, als wäre der Versuch das TSG gegen ein Trans*Gesetz auszutauschen, nicht erfolgreich. (Die Reformierung des TSG mit der Abschaffung des TSG)
Jenn
 

Re: Heute im Radio

Beitragvon Jenn » 30. Nov 2017, 18:57

Da im Thema nicht angegeben ist, um welches Verfahren es sich handelt, ist mir nicht bekannt, ob es sich um das selbige Verfahren handelt.

Bundesverfassungsgericht (1 BvR 747/17)

Aufruf , Vereine, Verbände, Institutionen

http://atme-ev.de/
Jenn
 


Re: Heute im Radio

Beitragvon Frank » 1. Dez 2017, 07:07

Danke Jenn,
es ist immer von Vorteil wenn man konkret nachlesen kann, was tatsächlich dort steht, worüber man sich austauscht.

Liebe Grüße,
Frank
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Re: Heute im Radio

Beitragvon Jenn » 1. Dez 2017, 17:25

Hört sich doch gut an die Begründung der Ablehnung.

Bedeutet in der Praxis den Weg zum psychiatrischen Fachmann antreten zu müssen. Bedeutet auch, je nach Einstellung des psychiatrischen Fachmannes regelrecht psychisch pathologisiert zu werden.

Wenn's dann nicht mehr die Transsexualität ist, angegeben als psychische Störung, im ICD stehen mehr als genug psychische Störungen. Das psychiatrische System kann einfach so schwerwiegende psychische Diagnosen erheben, nach Lust und Laune. Rechtlich gegen andere psychische Diagnosen ankommen, unmöglich.

Die neuen Fachkräfte:

Psychologische_r Psychotherapeut_in
Arzt_Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Arzt_Ärztin für Neurologie und Psychiatrie / Psychotherapie
Arzt_Ärztin für Nervenheilkunde
Arzt_Ärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Arzt_Ärztin für Psychotherapeutische Medizin
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut_innen
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Jenn
 

Re: Heute im Radio

Beitragvon Frank » 2. Dez 2017, 09:16

Versuchen wir doch mal ein wenig auf die Sachebene zu kommen:
unter dem Punkt 2 a) steht am Ende folgendes:
Die Gerichte haben daher bei der Erteilung des Gutachtenauftrags und bei der Verwertung des Gutachtens insbesondere darauf zu achten, dass die Betroffenen nicht der Begutachtung hinsichtlich solcher Fragen ausgesetzt sind, die für die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 Abs. 1 TSG keine Bedeutung haben. Außerdem darf das Gutachtenverfahren nach § 4 Abs. 3 TSG nicht dazu genutzt werden, die Betroffenen zu einer therapeutischen Behandlung ihrer (als vermeintliche Krankheit begriffenen) Transsexualität hinzuführen.


Was bedeutet dies nun aber für die Menschen die ein solches Verfahren anstreben, mittendrin sind oder die Begutachtungen schon hinter sich haben?
Die Begutachtenden haben sich an die Aspekte zu halten die tatsächlich relevant sind: Tatbestandsvoraussetzungen.
Die jeweils zuständigen Personen der Gerichte welche die Verfahren nach TSG durchführen haben die Pflicht darauf zu achten das dies so auch umgesetzt wird.
Wo aber sind nun die Betroffenen oder ihre Vertretungen gefragt?
Dort wo es darum geht Verletzungen der Begutachtenden gegen diese rein auf den Tatbestandsbezug gehenden Methoden bei der Begutachtung an zu zeigen!

Doch und hier stelle ich mal die Frage an diejenigen die solches erlebt haben:
Wer macht derartiges?
Einzelpersonen in den wenigsten Fällen, soweit ich weiß.
Vertretende Organisationen klagen dies zwar an, aber dies erfolgt eher global um die Begutachtungen als Gesamtpaket ab zu schaffen, um Einzelfälle kümmert sich bisher keine - wobei auch die Schwierigkeit besteht, dass hierfür eine menge Zeit und Arbeitskraft in solch eine organisatorische Sache gesteckt werden müsste, ebenso müssten die einzelnen Betroffenen dies ja anzeigen damit sich eine Vertretung darum kümmern könnte.

Und liebe Jenn, um auf deinen letzten Post ein zu gehen, musst du nur den letzten zitierten Satz richtig lesen.....der besagt doch das genau das was du schreibst gar nichts mit dem Verfarhen nach dem TSG verbunden werden darf!

Liebe Grüße,
Frank
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