Re: BGH: Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutt
Verfasst: 9. Okt 2017, 15:14
Kompliziert.
Frage: Als was würde ich mich bezeichnen müssen, sollen, können? Nach langem gemeinsamen Leben mit Partnerin, einschließlich der sexuellen Hingabe würde die Transsexualität festgestellt.
Transsexualität, welche weit in die Vergangenheit zurück reicht. Nicht aber hindert, dem sexuellen Verlangen nachzugehen.
Acht Monate später. Die Namensänderung ist rechtskräftig. Änderungen in den Dokumenten vollzogen, einschließlich der Versicherungsnummeränderungen - ohne Personenstandsänderung.
Die Regellungen alle Dokumente ändern zu lassen, einschließlich der Versicherungsnummern Rentenversicherungsnummer ist in weiteren rechtlichen Regellungen gültiges Recht und dies seit vielen Jahren. Weit vorher, als das TSG die GAOP zur Personenstandsänderung vorschrieb, abgeschafft wurde. Nichts mehr in den Dokumenten vorzufinden, auf den früheren Geschlechtseintrag. Sei denn, ich würde das Geburtenregister mit mir rum schleppen und diesen Eintrag hinaus posaunen.
Neun Monate später. Ein Kind erblickt die Welt.
Ich Frau und Vater, gleich Trans*? Nicht Transsexuell?
Was wäre ich?
Immerhin ist die Zeugung nach der Diagnose Transsexualität erfolgt. Die Rechtliche Anerkennung während der Schwangerschaft, nicht meiner.
Oder hätte ich mich mit der Transsexualität dem sexuellem Gelüsten entsagen müssen, weil transsexuelle Personen so was nicht machen?
Die Reihenfolge: Diagnose Transsexuell, Kind zeugen, Namenänderung.
Hypothetisch
Frage: Als was würde ich mich bezeichnen müssen, sollen, können? Nach langem gemeinsamen Leben mit Partnerin, einschließlich der sexuellen Hingabe würde die Transsexualität festgestellt.
Transsexualität, welche weit in die Vergangenheit zurück reicht. Nicht aber hindert, dem sexuellen Verlangen nachzugehen.
Acht Monate später. Die Namensänderung ist rechtskräftig. Änderungen in den Dokumenten vollzogen, einschließlich der Versicherungsnummeränderungen - ohne Personenstandsänderung.
Die Regellungen alle Dokumente ändern zu lassen, einschließlich der Versicherungsnummern Rentenversicherungsnummer ist in weiteren rechtlichen Regellungen gültiges Recht und dies seit vielen Jahren. Weit vorher, als das TSG die GAOP zur Personenstandsänderung vorschrieb, abgeschafft wurde. Nichts mehr in den Dokumenten vorzufinden, auf den früheren Geschlechtseintrag. Sei denn, ich würde das Geburtenregister mit mir rum schleppen und diesen Eintrag hinaus posaunen.
Neun Monate später. Ein Kind erblickt die Welt.
Ich Frau und Vater, gleich Trans*? Nicht Transsexuell?
Was wäre ich?
Immerhin ist die Zeugung nach der Diagnose Transsexualität erfolgt. Die Rechtliche Anerkennung während der Schwangerschaft, nicht meiner.
Oder hätte ich mich mit der Transsexualität dem sexuellem Gelüsten entsagen müssen, weil transsexuelle Personen so was nicht machen?
Die Reihenfolge: Diagnose Transsexuell, Kind zeugen, Namenänderung.
Hypothetisch