BGH: Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter

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Re: BGH: Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutt

Beitragvon Jenn » 9. Okt 2017, 15:14

Kompliziert.

Frage: Als was würde ich mich bezeichnen müssen, sollen, können? Nach langem gemeinsamen Leben mit Partnerin, einschließlich der sexuellen Hingabe würde die Transsexualität festgestellt.
Transsexualität, welche weit in die Vergangenheit zurück reicht. Nicht aber hindert, dem sexuellen Verlangen nachzugehen.

Acht Monate später. Die Namensänderung ist rechtskräftig. Änderungen in den Dokumenten vollzogen, einschließlich der Versicherungsnummeränderungen - ohne Personenstandsänderung.

Die Regellungen alle Dokumente ändern zu lassen, einschließlich der Versicherungsnummern Rentenversicherungsnummer ist in weiteren rechtlichen Regellungen gültiges Recht und dies seit vielen Jahren. Weit vorher, als das TSG die GAOP zur Personenstandsänderung vorschrieb, abgeschafft wurde. Nichts mehr in den Dokumenten vorzufinden, auf den früheren Geschlechtseintrag. Sei denn, ich würde das Geburtenregister mit mir rum schleppen und diesen Eintrag hinaus posaunen.

Neun Monate später. Ein Kind erblickt die Welt.

Ich Frau und Vater, gleich Trans*? Nicht Transsexuell?

Was wäre ich?

Immerhin ist die Zeugung nach der Diagnose Transsexualität erfolgt. Die Rechtliche Anerkennung während der Schwangerschaft, nicht meiner.

Oder hätte ich mich mit der Transsexualität dem sexuellem Gelüsten entsagen müssen, weil transsexuelle Personen so was nicht machen?

Die Reihenfolge: Diagnose Transsexuell, Kind zeugen, Namenänderung.

Hypothetisch
Jenn
 

Re: BGH: Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutt

Beitragvon Frank » 9. Okt 2017, 20:30

Nun Jenn,
dann stelle ich mal ganz dreist die Gegenfrage:
Wie kann ein Mensch gleichzeitig sicher sein das die eigenen Genitalien Falsch sind, wissen das dies in absehbarer Zeit geändert werden kann - und diese "falschen Genitalien trotzdem benutzen wollen?" Für mich ist dies absolut unverständlich.

DAS ist die Frage die sich mir bei diesen Diskussionen immer und immer wieder stellt!

Fakt scheint doch wohl eher zu sein:
Das Genital ist eigentlich gar nicht so "falsch", es wird nur (keine Wertung, sondern sachliche Feststellung) die soziale Ebene des Geschlechtes abgelehnt.
Und genau da ist eben der Knackpunkt - hier besteht ein Unterschied der eben DOCH gravierend ist!

Und das schlimmste bei der ganzen Sache ist, das Andersrum ebenfalls kein Verständnis für meine Sicht, die auf meinem eigenen Erleben beruht!, vorhanden ist.
Im Gegenteil mir werden dafür Dinge an den Kopf geworfen die mich vorsätzlich Abwerten sollen!
Und genau an diesem Punkt hört für mich jegliche Toleranz auf.

Liebe Grüße,
Frank
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Re: BGH: Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutt

Beitragvon Ätztussi » 9. Okt 2017, 20:56

Hi J,

ich respektiere deine Selbstbezeichnung Jenn nicht, deshalb bezeichne ich dich als J. Du bist ein typischer Transgender oder besser gesagt xxxxxxx. Auf sowas habe ich keinen Bock, deswegen darfst du keine Wertschätzung von mir erwarten.

Für mich ist ganz klar.

Wer ein Kind zeugt ist ein Mann. Auch wenn er einen weibllichen Pass sich geholt hat. Er ist keine reale Frau sondern nur ein Passmensch.
Wer ein Kind gebärt ist eine Frau. Auch wenn sie einen Bart trägt und einen männlichen Pass erklagt hat. Real ist das nie ein Mann sondern nur ein Passmensch.

Du hast geschrieben:

Jenn hat geschrieben:Neun Monate später. Ein Kind erblickt die Welt.

Ich Frau und Vater, gleich Trans*? Nicht Transsexuell?


Ein typisches xxxxxxxxx. Denn ein Kind erblickt nie von allein die Welt, sondern wird durch den Mann gezeugt und durch die Frau geboren. Bitte verschone mich mit deiner Apologetik. Habe keinen Bock auf Trangendermärchen.

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Re: BGH: Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutt

Beitragvon ThorinEichenschild » 9. Okt 2017, 21:23

Und ich bleibe dabei wer meint als "Mann" gebären zu müssen und als "Frau " zu zeugen will sich nur die "Rosinen" rauspicken!!!

Macht was ihr wollt ABER bennent euch nicht als transsexuell und versucht diesen Lifestyle als Wunsch aller Transsexuellen zu verkaufen.
Das Leid brachte die stärksten Seelen hervor. Die allerstärksten Charaktere sind mit Narben übersät
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Re: BGH: Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutt

Beitragvon seerose » 9. Okt 2017, 22:22

ThorinEichenschild hat geschrieben:Und ich bleibe dabei wer meint als "Mann" gebären zu müssen und als "Frau " zu zeugen will sich nur die "Rosinen" rauspicken!!!
Macht was ihr wollt ABER bennent euch nicht als transsexuell und versucht diesen Lifestyle als Wunsch aller Transsexuellen zu verkaufen.

Volle Zustimmung! Männer und Frauen mit ehemals transsexuellem Hintergrund (NGS) dürften sich hierzu weitgehend einig sein! Es soll allerdings auch "übertolerante" Menschen geben, die den Subjektivismus gleichsam als einzig wahres, gewissermaßen heiliges Diktat feiern. Kann man eine solche Position aber wirklich ernst nehmen? Juristisch gesehen jedenfalls nicht, und das ist gut so!
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Re: BGH: Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutt

Beitragvon Selfmademan » 10. Okt 2017, 06:36

Vor meiner Erkenntnis war die Vagina bei mir schon mit Abneigung belegt. Versucht habe ich es, ja, zu meiner Beschämung, aber nie etwas daraus positives empfinden können. Nach meiner Erkenntnis gabs ne seeehr kurze Phase wo ich versucht habe mich selbst umzuerziehen. Ich wollte das alles so nicht, war durch entsprechende sensationshaschende Medienberichterstattung traumatisiert. Einmal hat es nerventechnisch geklappt ja, die Nerven wissen ja nicht daß sie nicht funktionieren sollen, aber seelisch bin ich damit nicht klargekommen. Die Auslöseart des Höhepunktes war für mich einfach falsch. Ab da war das ganze eine Tabuzone, niemand durfte mehr daran, nicht mal meine geschiedene Frau. Ich habe nur noch den Minimalstunterentwickeltenpimmel, in der Fachwelt als Klitoris bezeichnet, für die Berührung freigegeben, der Rest war tabu. Ich hatte zudem ja eine längere Zeit die damals schlechten Phallusergebnisse mit einem Klitpen überbrückt. Hauptsache die Röhre ist dicht. Als Heimhandwerker habe ich nie die Vagina ausgetestet weil ich mich vor ihr geekelt habe. Heute frage ich mich allen Ernstes was mich damals geritten hat, über den Sex zu versuchen mich selbst umzuerziehen. Ich zeige mir in dieser Sache selbst den Vogel. Aber eine bahnbrechende Erkenntnis damals: Ist man originär TS vermag auch ein falsch ausgelöster Orgasmus nichts an dem abweichenden Geschlechtswissen zu ändern.
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Re: BGH: Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutt

Beitragvon Selfmademan » 10. Okt 2017, 13:30

Es hat lange gedauert bis mir klar war was los ist, ich habe quasi nach dem Ausschlußprinzip gehandelt bis nichts mehr anderes übrig blieb. Natürlich habe ich schon als Kind mir die Frage gestellt warum ich mich wie ein Junge fühlte. Dieses Gefühl von "es stimmt was nicht". Aber bis ich es wirklich klar benennen und verbalisieren konnte mußte ich erst 21 werden. Und ab da war das Ausschlußprinzip beendet. Kurz zusammengeschmurgelt - ich wußte irgendwann was ich alles nicht bin, aber was ich war dafür brauchte die Erkenntnis 21 Jahre und selbst da hatte ich versucht mich umzuerziehen. Schon krass das ganze. So gesehen freut es mich natürlich wenn die Informationslogistik heute um vieles einfacher und besser ist, es Pubertätsverzögerung gibt, hat aber auch den leidigen Umstand daß damit die TG-Front auch gewachsen ist.
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Re: BGH: Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutt

Beitragvon Jenn » 10. Okt 2017, 15:03

Frank hat geschrieben:Nun Jenn,
dann stelle ich mal ganz dreist die Gegenfrage:
Wie kann ein Mensch gleichzeitig sicher sein das die eigenen Genitalien Falsch sind, wissen das dies in absehbarer Zeit geändert werden kann - und diese "falschen Genitalien trotzdem benutzen wollen?" Für mich ist dies absolut unverständlich.

DAS ist die Frage die sich mir bei diesen Diskussionen immer und immer wieder stellt!

Fakt scheint doch wohl eher zu sein:
Das Genital ist eigentlich gar nicht so "falsch", es wird nur (keine Wertung, sondern sachliche Feststellung) die soziale Ebene des Geschlechtes abgelehnt.
Und genau da ist eben der Knackpunkt - hier besteht ein Unterschied der eben DOCH gravierend ist!

Frank


Gegenfrage, wie nun antworten?

Die Feststellung im falschen Körper zu stecken, die Erkenntnis dem anderen Geschlecht anzugehören, das Bewusstsein erlangen, das was da nicht stimmig ist, die Irritationen ändern nicht das nun mal vorhandene Genital und aus dem nun mal vorhandenen Körper wird nicht über Nacht ein anderer Körper. Die Fee mit der Hand auflegen, wird nicht vorbei kommen.
Angleichungsmaßnahmen medizinisch gehen auch nicht über Nacht. Hormonbehandlungen brauchen auch ihre Zeit.

Für so manche Person stehen Jahre an. So wie ich nun lese, Sex ist Dabu, wer dennoch sexuelle Gelüste kennt, kann keine transsexuelle Person sein.

Egal ob gewünscht oder zufällig durch sexuelle Handlungen Nachwuchs entsteht, egal vor dem Bewusstsein im falschen Körper zu stecken sexuelle Handlungen machen konnte, oder nach dem Bewusstwerden im falschen Körper zu stecken, kann nicht transsexuell sein.

Daraus ergeben sich nun die Regeln für die Transsexualität.

- Besonders hoher Hass auf das Genital.
- Besonders hoher Hass und Abwertung auf den Körper
- Unfähigkeit sexuelle Handlungen durchzuführen
- Sex erst nach den Angleichungen mit GAOP
- wer zufällig oder gewollt ein Kind zeugt oder gebärt ist nicht transsexuell sondern ein Egoist.
- Personen, welcher der Weg zur GAOP versperrt bleibt, dürfen auch nie Sex haben.

Na dann Ätztussi gebe ich Dir vollkommen recht. Ich kann nicht transsexuell sein. Ich wusste nicht vom ersten Tage meines Lebens an, im falschen Körper zu stecken. Auch fehlt mir der Hass auf dem Körper und der Hass auf das Genital, das Genital, was nun mal da war. Meine Einsicht, das ist das nicht passende Genital reicht nicht für die Diagnose Transsexualität. Die GAOP zur Änderung und Anpassung an das passende Genital, stimmige Genital recht nicht für die Diagnose Transsexualität. Sexuelle Gelüste sind sowieso ein Ausschlusskriterium. Sex in der Beziehung geht gar nicht, heißt es.
Das Bewusstsein, die vorliegende Stimmigkeit zum jetzigen Geschlecht reicht nicht für die Diagnose Transsexualität.
Kinderwunsch, so was abartiges aber auch.

Respekt habe ich sowieso nicht verdient.

"Der/die Gutachter und des Rechtssystem sollte der Prügelstrafe zugeführt werden und ab in den Steinbruch."

Danke für die Diagnoseerstellung nun zu wissen was ich bin - ein Transgender.


Ja, Hera, so was kommt raus, wen doch Fragen gestellt werden.

Doch was hat das nun mit dem rechtlichen Beschluss zu tun? Offensichtlich ist dieses Urteil hier drin, um über diese Person herzuziehen. Wem dieser Beschluss nicht passen mag, der/die darf sich an die offiziellen Stellen wenden und die Änderung einfordern.

Wer dieser Person den Status Mann aberkennen will, sollte sich auch an die zuständigen Stellen wenden.
Jenn
 

Re: BGH: Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutt

Beitragvon Lotty » 10. Okt 2017, 16:06

So ärgerlich solche reißerischen Artikel über den schwangeren Mann auch immer sind, sehe ich die Problematik äußerst ambivalent. Wo liegt die Grenze bei der ein Mensch noch zeugen bzw schwanger werden darf. Muss man einen Ekel zu den vorhandenen Genitalien empfinden, darf man die falschen Genitalien nutzen um sich Spaß zu haben? Ich wage es nicht hier zu urteilen.
Derzeit ist für somatische Maßnahmen ein großer Leidensdruck notwendig.
Ist Leidensdruck messbar? Nein!
Hierzu ein Beispiel: zwei Menschen im Rollstuhl, beide haben die gleiche Beeinträchtigung, der eine leidet und zerbricht, der andere kann Lebensfreude entwickeln.
Nun mag jeder für sich diese Situation mit der unsrigen (falschen Genitalien) vergleichen. Trennt euch dabei bitte davon, dass es auch auf den ganzen Körper geht, hier geht es aber um zeugen und gebären. Ist Ekel und Abscheu notwendig um als Transsexuell zu gelten?

Hier mal einen Blick auf unsere Position die in den Drucken des VTSM zu finden ist. Dazu zwei Ausszüge aus unserem [url=http://www.transsexuellev.de/fileadmin/Dokumente_i.A/Broschuere_Transsexualitaet_und_Gesundheit.pdf] Medical Guide:
6 Zuständigkeit
Bei Transsexualität handelt es sich um das Geschlechtswissen des Menschen. Nur eine Person selbst ist in der Lage, über ihr Geschlecht Auskunft zu geben, keine außenstehende Person hat das Recht, dieses Geschlechtswissen in Frage zu stellen. Das Geschlechtswissen ist nicht verhandelbar, lässt sich nicht von Außen beurteilen oder deuten.
Transsexualität ist eine angeborene Fehlbildung, die diagnostisch nicht nachgewiesen werden kann. Daher muss die Selbstaussage des Patienten genügen.

und
7.1 Diagnosekriterien - Vorbemerkung
Transsexuell ist, wer über sich erklärt eine Frau oder ein Mann zu sein, bei gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen. Dies drückt sich häufig darin aus das der Mensch:
  • in seinem eigentlichen/wahren Geschlecht leben und anerkannt werden möchte, dieses aber nicht mit den geschlechtlichen Körpermerkmalen überein stimmt.
  • Für sich die innere Entscheidung getroffen hat, seinen Körper dem eigenen Geschlecht hormonell und operativ anzupassen.
  • unter der fehlenden Übereinstimmung des eigenen Geschlechts mit den geschlechtlichen Körpermerkmalen leidet.
  • gegenüber seinen körperlichen Geschlechtsmerkamlen Ekel, Abscheu oder ein Unbehagen empfindet.
Diese Situation ist verbunden mit einem innerem Druck und einer Behinderung in sozialen, privaten, beruflichen und anderen wichtigen Lebensbereichen. Diese Situation führt zu einer erheblichen Minderung der Lebensqualität.


Das ganze Thema Geschlecht ist heute sehr komplex geworden. Alte Kulturen, die Bugis (Indonesien), hatten dieses Thema bereits gelöst, dort gab es 5 Geschlechter.
  • Frau - Geschlechtswissen und Genital weiblich
  • Transfrau - Geschlechtsidentität weiblich, Genital männlich
  • Neutral - Geschlechtsidentität unbestimmt, Genital männlich/weiblich
  • Transmann - Geschlechtsidentität männlich, Genital weiblich
  • Mann - Geschlechtswissen und Genital männlich
Eine Lösung auch für uns?
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Re: BGH: Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutt

Beitragvon ThorinEichenschild » 10. Okt 2017, 16:33

Liebe Jenn

ich habe deine Beiträge verfolgt und stelle fest dass du dir auch nur die Rosinen herauspickst um Gegenstimmung machen zu können.
Viele Dinge reißt du aus dem Zusammenhang, denn du scheinbar auch gar nicht sehen willst.
Du willst deine Meinung zum Kernpunkt machen nur funktioniert das so nicht!!!!

Du sprichst von Egoismus und genau das ist der Punkt zeugende Frauen und gebärende Väter sind Egoisten!!! Nicht wegen deiner Kriterien sondern weil sie nicht darüber nachdenken wie ihre Abnormität anderen Transsexuellen schadet!!!

Man darf gern Kinderwunsch haben und von mir aus können diese Leute den ganzen Tag vor sich hin vögeln und 30 Kinder in die Welt setzen ABER BITTE IM STILLEN HINTER DER WOHNUNGSTÜR OHNE MEDIENHYPE UND " ACH WAS SIND WIR TOLLE WUNDER! SEHT UNS NUR AN !"

Ich habe auch Kinderwunsch akzeptiere aber dass meine Natur das nicht hergibt ähnlich wie es tausenden von Cis Männern geht, die aus verschiedenen Gründen zeugungsunfähig sind.

Ich finde es abartig wegen solcher Leute ständig gefragt zu werden "Ob ich auch noch ein Baby bekommen möchte" und mich immer wieder damit auseinander setzen zu müssen, dass " ich kein echter Mann sein kann" da Männer nicht gebären und ich jedesmal klarstellen muss dass ich schon lange die dafür notwendigen Körperteile nicht mehr besitze.
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