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Streichung des Geschlechtseintrages erlaubt

BeitragVerfasst: 10. Sep 2017, 13:12
von Selfmademan
http://dritte-option.de/trans-person-er ... /#more-888

http://dritte-option.de/wp-content/uplo ... isiert.pdf

Mir wird grad sowas von übel. Andererseits gut für uns, werden wir so nicht mehr mit denen verwechselt. Und vielleicht ist dieses Urteil ja sogar ein gutes Werkzeug um eine offizielle Diagnosetrennung zu erreichen. Mal abwarten wie sich das ganze jetzt entwickeln wird und bei genug Beispielen dann auf die Unterschiede aufmerksam machen und eine Diagnosetrennung vorantreiben. Nur Auslandsurlaub wird für diese trans* nicht mehr möglich sein, denn beim einreisen werden sie dann mal fix in Gewahrsam genommen. Prost Mahlzeit. Eine Urlaubsreise nach Brasilien würde ich in deren Fall dann auf alle Fälle vermeiden. Und ob die dann überhaupt noch Jobs finden bleibt jetzt erst recht fraglich, denn am Personenstand hängt ein ganzer Rattenschwanz dran, angefangen vom Rentenbeitrag über Abführungen gemäß Brutto-Netto bis hin zur Arbeitsregelung bzgl. Arbeitserlaubnis zur Nachtschicht. Wäre ich selbstständig, ich würde Leute mit nicht vorhandenem Personenstand oder der dritten Option gar nicht erst einstellen, wäre mir viel zu viel Papierkrieg. Achja, dann löscht Person trans* mal eben den Personenstand um der leidigen Musterung, der Bundeswehr oder gar dem Zivildienst zu entgehen.

Aber vielleicht kann man dies jetzt sogar juristisch für uns und das TSG nutzen indem der Personenstand für TS NGS erst nach erfolgter GA-OP berichtigt wird, also wieder die alte Regelung herbeirufen, da es sich hier ja nun deutlich gezeigt hat, daß Person eben nicht TS im medizinischen Sinne ist sondern zur TG-Fraktion gehört. So schlecht das ganze erstmal kurzfristig für uns ist, so gut ist es dann im Kampf gegen die Vereinnahmung. Ich hoffe stark, daß dieses Urteil für die TG ein ganz heftiges Eigentor ist.

Willkommen Vagina 2.0 - Der Puller = die bessere Vagina. Mir wird übel.

Re: Streichung des Geschlechtseintrages erlaubt

BeitragVerfasst: 10. Sep 2017, 14:37
von Hera

Re: Streichung des Geschlechtseintrages erlaubt

BeitragVerfasst: 10. Sep 2017, 20:31
von Selfmademan

Will ich gar nicht lesen sowas. Wird mir speiübel.

Re: Streichung des Geschlechtseintrages erlaubt

BeitragVerfasst: 10. Sep 2017, 20:35
von Selfmademan
Ich hätte folgenden Vorschlag zur Güte: Vor der GA-OP ist nur "X" erlaubt, nach der GA-OP dann m resp. f. Ich würde freiwillig auf "X" verzichten um mich nicht der Lächerlichkeit preiszugeben. Lieber ein falsches f als ein grenzdebil dämliches x.