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- Für Menschen deren Geschlecht nicht den Körpermerkmalen entspricht -
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BeitragVerfasst: 8. Nov 2017, 16:19 
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Stellungnahme zum „Policy Paper zu Trans* Beratung“ des BVT*
Stand 24.10.2017

Grundsätzlich unterstützen wir die Forderung zur finanziellen und gesellschaftspolitischen Unterstützung von Beratungsangeboten; das Beratungsangebot muss dabei aber unerlässlich für alle Menschen mit einer geschlechtlichen Variation entsprechend kompetente und fachkundige Beratung bieten, unabhängig davon ob diese ausschließlich einen (psychosozialen) Genderbezug hat, oder sowohl als auch oder ausschließlich einen Körpergeschlechtsbezug hat!

Eine gesetzliche Regelleistung wäre grundlegend eine optimale Ebene für eine gute Beratungsstruktur. Diese darf jedoch nicht ausschließlich von, für und auf "Trans*Menschen" ausgerichtet sein, und ausschließlich von diesen Kreisen umgesetzt werden, da es ja auch andere Phänomene aus dem Bereich der geschlechtlichen Varianz gibt. Hier sei auf eine "paritätische Besetzung" von Gremien, Beratungsstellen, usw. hingewiesen, die auch die Vertreter von Menschen mit transsexuellen Körperthematiken in Bezug auf die angemessene Berücksichtigung ihrer Geschlechtsbelange, ebenso wie Vertreter von Menschen mit Intersexualität einbezieht.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gruppe der Menschen mit einer transsexuellen Vergangenheit. Diese Menschen leben schon länger, einige seit Jahren, viele aber auch schon seit Jahrzehnten im für sie richtigen Geschlecht, und werden durch die einseitige Trans*Vertretung und Vereinnahmung ihres Geschlechtes beraubt. Ihnen wird ihre Geschlechtszugehörigkeit abgesprochen, und sie werden zu Trans*Menschen, jenseits der Binarität von Frauen und Männern gemacht.
Dies ist ein Machtmissbrauch, zu Lasten dieser Frauen und Männern!

Eine derartige Fachstelle, welche ja für die Organisation, den Aufbau und die Bildungsebene der zu schaffenden Beratungs- und Selbsthilfestrukturen verantwortlich sein sollte, muss daher unverzichtbar eine paritätische Zusammensetzung aufweisen. Ebenso sollte es bei der strukturellen Förderung der Stellen aussehen – Beratungsstellen sollten so gefördert werden, dass Menschen aus allen drei Grundbereichen angemessene Beratung in erreichbarer Nähe vorfinden. Alles andere, als eine paritätische Besetzung in der Beratungsstruktur ist nicht-inklusive Diskrimination in Reinform!

Auch die Vertretung aller Betroffenengruppen gegenüber Politik, Gesellschaft und Gesundheitssystem sollte paritätisch erarbeitet werden. Dies findet durch den BVT* bislang faktisch nicht statt, und ist ein Beleg für seine mangelnde menschliche und fachliche Eignung in der jetzigen Form, die im Interesse einer sachbezogenen und gebotenen Fachberatung unverzichtbar ist, und die deshalb dringend behoben werden muss!

Trans* Vertreter und ihre Politik sind vereinnahmend gegenüber Menschen mit originärer Transsexualität (NGS), wobei von ihnen "Transsexualität" als „überholter, veralteter, psychopathologisierender Begriff“ zur „reinen Selbstbezeichnung“ umgedeutet wurde, während zudem die tatsächlichen Bedarfe und Bedürfnisse transsexueller Menschen (NGS) ignoriert und/oder auf einen „Genderbezug“ verschoben wurden.

Die Unterstellung, ein Mensch mit transsexuellem Hintergrund mache eine genitale Angleichung nur zur Perfektionierung des „sozialen Rollenwechsels“, ignoriert die tatsächliche Bedarfs-Grundlage für diese angleichenden Operationen bei Menschen mit originärer Transsexualität (NGS).

Es gibt jedoch, wie wahrscheinlich zu allen Zeiten menschlichen Lebens, auch Heute noch Menschen mit einer Geschlechts-Körperthematik, welche nicht unter die Thematik mit „ausschließlicher Genderbezugsebene“ vereinnahmt werden wollen, weil dies für sie völlig unzutreffend und eine grundlegend falsche Fremdbestimmung ist. Zudem erleben sie dies als absolut persönlichkeitsverletzend und verunglimpfend. Ähnlich sieht es bei der Vertretung der Interessen von Menschen mit Intersexualität aus, obwohl ihnen zumindest ihr „Selbstvertretungsanspruch zuerkannt wird“, bleiben aber dennoch viele Belange dieser Menschen bei einer reinen „Trans*-Beratung“ außen vor.

Ebenso fragwürdig und kritisch zu sehen, ist die Reduzierung auf eine schwammige „Community Basis“. Viele Menschen mit originärer Transsexualität (NGS) wollen gar nicht in einer solchen „Community“ eingebunden werden, sondern als Mann oder als Frau ein unabhängiger Bestandteil der Gesamtgesellschaft sein. Diesem Punkt muss ebenfalls nachdrücklich Rechnung getragen werden!

Selbstermächtigung ist ein weiteres Stichwort, wobei gerade auch die Unterschiedlichkeit in den Bedarfen und Bedürfnissen zwischen Gender- und Sexus-/Körper-Bedarfen einen sehr wichtigen Aspekt ausmachen.

Wird der Körperbezug innerhalb von Beratung durch negativ besetzte Formulierungen herabgesetzt, wie "eine Genitalangleichung wird gemacht, weil Mensch im Heteronormativen Weltbild gefangen ist" (Zitat diverser Vertreter des BVT* in verschiedenen Kontexten im Gespräch und virtuellen Stellungnahmen), oder eine deutend-abwertende Außen-Aussage getroffen, wie "eine Genitalangleichung wird nur zur Perfektionierung des Rollenbildes gemacht", so zeigt dies deutlich, dass es nicht um Empowerment (also Selbstermächtigung) geht, sondern um das übergriffige "Festlegen anderer Wertigkeiten" von außen für einen damit unmündig gemachten Menschen!

Insbesondere die massive Ablehnung von "Cis-Geschlechtlichkeit" sorgt für eine Abgrenzung, die ebenfalls "ausgrenzend" ist, und die zu einer Absonderung führt, weil sie gegen das "Binäre des Frau-/Mann-Seins" agiert.

Der benannte Beratungsleitfaden der "Pro Familia" (verantwortlich ist hierfür eine Person, die schon mehrfach Menschen mit Körperthematiken diskriminiert hat, sogar öffentlich in Fachgesprächen), ist ebenfalls eine nicht-inklusive, "genderzentrierte Form" eines Beratungsleitfadens, in dem es ausschließlich um Genderbezüge geht. Dies wäre dann nicht weiter tragisch, wenn nicht gleichzeitig Menschen mit Körperthematiken einerseits nominell und zur Vergrößerung der Zahl-Gemeinschaft vereinnahmt, aber andererseits mit ihren Belangen und Bedarfen völlig unberücksichtigt blieben.

Wenn dieser Beratungsleitfaden in dieser Form in Bundesweite Beratungsstellen für alle Menschen mit einem Thema der geschlechtlichen Variation zum Einsatz kommen, sind die Folgen für diejenigen mit einem Körperproblem, also originäre Transsexualität (NGS) bzw. NIBD, äußert fatal und destruktiv, weil ihnen hiermit enorme zusätzliche psychische Belastungen zugemutet würden, mit allen sich daraus in der individuellen "Verarbeitung" dieser Zumutung ergebenden negativen Konsequenzen, bis hin zum Suizid. Ihre Bedarfe und Bedürfnisse werden durch diesen Beratungsleitfaden und das daraus abgeleitete Berater-Verhalten abgewertet, und sie selbst in ihrem "Sein" ablehnend fundamental in Frage gestellt, im Rahmen einer Struktur, die doch auch für sie da sein sollte.

Das so praktizierte Gebaren kann für hilfesuchende Menschen mit originär transsexuellem Hintergrund (NGS) nur als institutionalisierter, machtvoll manipulativer Psycho-Terror empfunden werden.

Zum Aspekt Trans* Berater_in ist unsererseits anzumerken, dass uns konkrete Erfahrungen mit derartigen Schulungsangeboten dazu zwingen, an dieser Stelle noch einmal ganz explizit auf den desaströsen Umgang mit Körperthematiken in diesen Schulungen aufmerksam zu machen.
Die Bedarfe aus dem Bereich "körperliche Angleichung" werden grundsätzlich nur sehr oberflächlich beachtet. Bedarfen zur sozialen Rollenthematik und der Interaktionsebene wird wesentlich mehr, und auch anstelle dieser "Körperbedarfe" ein zeitlich größerer Raum gegeben, so dass dadurch für die Körperthematiken nur noch ein alibimäßiges "Huschen über die MDK-Empfehlungen" verbleibt.


Die Akademie Waldschlößchen gehört zu den Organisationen, welche diese Reduzierung von Geschlecht auf die "Geschlechts-Identität" mittragen, dort wird in den Schulungen diese einseitige Gewichtung umgesetzt.

Hier steht eine extrem unterschiedliche Gewichtung von Bedarfen angeblicher PEER-Gruppen innerhalb des vereinnahmenden Kontextes von BVT* im Raum, gegen welchen sich die Benachteiligten durch Akzentuierung und Infragestellung des Vertretungsanspruches mit Entschiedenheit zur Wehr setzen. Es geht dabei aber nicht um "Ablehnung wegen des Unterschiedes", sondern um "Ablehnung von Vereinnahmung bei gleichzeitiger Ignoranz/Verleugnung"; die Bedarfe von Menschen mit originärer Transsexualität (NGS)/NIBD werden in machtverwöhnter Arroganz bewusst ignoriert, und genau DARIN liegt das Problem. Fortbildungen sind grundsätzlich eine gute Sache und auch eine Berücksichtigung der "sozialen Geschlechtsaspekte" ist sicherlich sehr wichtig, aber es darf nicht sein, dass diese einseitige Thematisierung bis hin zum Substanzverlust zu Lasten der "körperlichen Geschlechtsaspekte" geht, bis hin zum negierenden völligen Ausklammern derselben!

Bei Selbsthilfe und Peerberatung ist eine Vorschrift für Förderung vorgeschriebener "Trans*Struktur" geradezu paradox, da sowohl Menschen mit originärer Transsexualität (NGS)/NIBD als auch Menschen mit Intersexualität ganz eigene und eben von "Trans*-Bedarfen" abgegrenzte andere und spezielle Bedarfe haben. Selbsthilfegruppen- und Peer-Beratung muss daher oftmals gerade bei diesen beiden Gruppen sehr viel expliziter auf die jeweilige eigene Thematik bezogen sein; dieser Aspekt muss daher auch unbedingt Berücksichtigung finden!

Um es nochmals explizit zu wiederholen: die geschlechtlichen Varianzen enthalten auch die Gruppe der Menschen mit originärer Transsexualität (NGS), die es ablehnen, ihr Körperproblem auf ein "Identitätsproblem auf psychosozialer Ebene" verschieben zu lassen. Dieser Aspekt wird von Trans*Vertretern gern ignoriert und verleugnet, trotzdem existiert er. Die Unsitte, den Bereich "TT*I" zu einem "T*I" zusammen zu fassen, kommt von den Vertretern die meinen, in ihrem Machtanspruch einfach eine Gruppe von Menschen ignorieren zu dürfen, welche nicht in Ihr eigenes Bild von "Geschlechtsvarianz" passen, weshalb sie auch lieber von "Geschlechtsidentität", welches genau genommen Geschlechts-Rollen-Identität beinhaltet, anstelle umfassend von "Geschlecht" zu schreiben und/oder zu reden. Das dabei alle anderen Geschlechtsaspekte ignoriert werden, ist eher beabsichtigt, denn Zufall.

Eine übergeordnete Fachstelle ist prinzipiell eine gute Forderung, jedoch nicht, wenn diese wie vom BVT* gefordert, ausschließlich unter Trans* etabliert wird, und mithin nicht-inklusiv ist. Eine Fachstelle sollte, wenn sie ohnehin erst aufgebaut werden muss, direkt und von vornherein alle Menschen bzw. Gruppen berücksichtigen, deren Bedarfe und Bedürfnisse sie vertreten soll, und dies auch für alle Bedarfslagen umfassend, sachlich den verschiedenen Bedarfslagen angemessen und entsprechend ethisch fundiert anbieten können muss!

Daher ist in einer solchen Fachstelle eine Paritätische Zusammensetzung aller zu vertretenden Belange durch entsprechende Gruppen-Vertreter unumgänglich erforderlich. Das bedeutet, dass dort neben der geforderten "Trans*Vertretenden" auch Vertretende von Menschen mit Intersexualität und Vertretende von Menschen mit originärer Transsexualität(NGS)/NIBD zwingend beteiligt werden müssen. Dies schließt aus denklogischen Gründen, ebenso wie aus Gründen der Gerechtigkeit aus, dass die Fachstelle z.B. an den BVT* angegliedert sein kann; vielmehr ist die gebotene Unabhängigkeit von Partikularinteressen, so wie von diesem Verein, ein unumgängliches Muss!

Dementsprechend ist auch die geforderte Angliederung an LSB-Strukturen und Angebote ebenso kritisch zu sehen. Gerade wegen dem Aspekt, dass es Menschen mit Körperphänomen gibt, welche nicht mit Lesbisch, Schwul oder Bisexuell inhaltlich in Verbindung stehen, und die auch nicht in diese "Community-Szene" gedrängt werden wollen. Hier wäre, wenn überhaupt, eher einen Vergleichsbezug mit den AIDS-Hilfe Beratungsstellen denn mit "Schwul-Lesbischen Beratungsstellen" herzustellen, da die AIDS-Hilfen überwiegend unabhängig zu Community existieren, auch wenn sie definitiv Community-freundlich in ihrer Organisation sind, sie schließen jedoch Niemanden aus.

Ein inhaltlicher Bezug ist aber auch hier nicht gegeben, und es wäre stattdessen eher an eine Anlehnung an Strukturen der Paritätischen Wohlfahrtsverbänden wünschenswert!


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