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- Für Menschen deren Geschlecht nicht den Körpermerkmalen entspricht -
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 Betreff des Beitrags: Öffentliches Schreiben an die DGfS
BeitragVerfasst: 25. Mär 2017, 23:45 
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- öffentliches Schreiben -


Sehr geehrte Damen und Herren der DGfS,

hiermit Informieren wir Sie darüber, dass die Vereinigung-TransSexuelle-Menschen e.V. (VTSM) die Übernahme/Übertragung des amerikanischen DSM V auf unsere Gegebenheiten in Deutschland grundsätzlich und mit aller Entschiedenheit ablehnt! Angesichts des Inkrafttretens des neuen ICD 11, bei dem Transsexualität aus der Liste der psychischen Krankheiten herausgenommen, und nunmehr unter (gesunden) Geschlechts-Varianten geführt werden soll, halten wir es für einen Anachronismus, wenn Sie das Programm "Gender Dysphorie" als neue Leitlinie in Deutschland zur "Behandlung" von transsexuellen Menschen (NGS) zwingend vorschreiben und installieren wollen.

Es ist für uns unverständlich, was professionell differential-diagnostisch geübte Menschen dazu bewegen kann, einen Oberbegriff, Trans*, für höchst unterschiedliche Phänomenlagen zu propagieren, wobei gerade dieser Oberbegriff und die damit zwangsläufig einhergehende Phänomenvermischung und -Verwischung wiederum von den allermeisten transsexuellen Menschen - Neuro-Genitales-Syndrom (NGS) - als vollkommen unangemessen und zudem im höchsten Maße kränkend empfunden wird.
Welch ein Ausmaß fehlender Sensibilität und Rücksichtnahme von "fachkompetenter Seite" kommt hierin zum Ausdruck; welches Menschenbild liegt dem zugrunde?! Kann und soll dies die Basis bieten für ein vertrauensvolles, auf wechselseitigem Respekt beruhendes Therapeuten-Klienten-Verhältnis, um somit zu einer gedeihlichen Entwicklung der (originär transsexuellen) Klienten beizutragen?!
Eine differenzierte Betrachtung und Benennung der verschiedenen Phänomene ist dabei nicht nur für Menschen mit originärer Transsexualität (NGS) wichtig, sondern ebenso auch für Menschen mit einer Genderthematik. Es kann nicht angehen, dass eine genitalangleichende Operation als "Krönung" des sozialen Rollenwechsels mißverstanden wird.
Eine Genitalangleichung ist existenziell für Frauen und Männer, die mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren wurden. Für Menschen mit einer Genderthematik sollten genitalangleichende Maßnahmen jedoch nicht als mögliche Option dargestellt werden, will man solche Menschen nicht der Gefahr aussetzen, sie damit in ein für sie auswegloses Unglück zu stürzen.

Ein weiterer von transsexuellen Menschen (NGS) nicht zu akzeptierender Aspekt betrifft die in den Leitlinien implizit "geforderte" Grundhaltung, die "verordnete diagnostisch-therapeutische Brille" für die einschlägigen Therapeuten. Die Ausschließlichkeit des Bezuges auf die „Identität“, genauer gesagt, die Reduktion auf die soziale Rollen-Identität", verhindert die Berücksichtigung, dass transsexuelle Menschen (NGS) ein ganz klares Wissen von ihrem wahren Geschlecht haben, dass eine Angleichung der vorhandenen gegengeschlechtlichen Körpermerkmale erforderlich macht.
Die in den Leitlinien fehlenden und unzureichenden Grundlagen für Menschen mit transsexuellem Hintergrund kommen auch in der Bezugnahme auf eine Vielzahl ausgewählter Epidemiologischer Studien zum Ausdruck, wobei ausschließlich „Transgender/Trans* Studien“ genutzt werden, bzw. Studien mit undifferenzierter Phänomen-Anamnese. Studien mit diagnostisch klar abgegrenzter Transsexualität (NGS) sind nicht einbezogen worden.
In den Leitlinien wird jedoch auch durchaus häufig darauf hingewiesen, dass die jeweiligen „Teilnehmergruppen“ nicht klar definiert wurden, das es keine Kontrollgruppen gab und das allein schon aus diesem Grund viele Studienergebnisse kritisch zu betrachten sind.

Transsexuelle Menschen haben einen Anspruch darauf, in ihrem wahren Geschlecht als Mann oder Frau anerkannt zu werden. Über sein wahres Geschlecht, sein Geschlechtswesen, kann aber nur der einzelne Mensch eine verbindliche Auskunft geben, die sich über einen mehr oder weniger langen Bewusstwerdens- und Bewusstmachungs-Prozeß in einem entsprechenden Geschlechtswissen manifestiert.
Der in Fragen von Intersexualität und Transsexualität höchst kompetente Prof. Milton Diamond hat aufgrund seines reichhaltigen wissenschaftlichen Erfahrungswissens den bekannten Ausspruch geprägt, wonach sich das wichtigste Geschlechtsorgan eines Menschen nicht zwischen seinen Beinen, sondern vielmehr zwischen seinen Ohren befindet. Das können wir als Menschen mit transsexuellem Hintergrund (NGS) nur voll und ganz bestätigen; und weil dem so ist, weisen wir jede Fremddeutung unseres Geschlechts von außen mit aller Entschiedenheit als anmaßend zurück!
Uns als Frauen, postoperativ mit transsexueller Vergangenheit, und vice versa als Männer mit transsexueller Vergangenheit, verbindet nichts mit Männern, die z.B. eine Lebensweise als Frau anstreben bzw. vice versa. Warum sollten wir infolge dessen einer Vermischung und Verwischung unter dem Oberbegriff Trans* zustimmen?! Wir als ehemalige transsexuelle Frauen und Männer leben unseren ganz normalen sozialen Alltag, ebenso wie andere Männer und Frauen, denen wir uns voll und ganz zugehörig fühlen, und können postoperativ frühere Verletzungen und Entbehrungen sukzessive ablegen, was von den allermeisten von uns als sehr wohltuend erlebt wird, und zu einem in-sich-Ruhen führt. Voraussetzung dafür ist es aber auch ganz wesentlich, nicht ständig (lebensbegleitend) von psychotherapeutischen Zwangs-Maßnehmen "beglückt", d.h. psychopathologisiert zu werden!
Wir verwahren uns deshalb mit Entschiedenheit dagegen, dass über das angedachte "gender disphory-Programm" psychische Probleme erst geschaffen werden, was einer sich selbst bewahrheitenden Prophezeiung entspräche!

Nachfolgendes Zitat haben wir ihren Leitlinienvorschlägen, S.1, entnommen:
"Als gemeinsamer Nenner liegt den verschiedenen Begriffen die Diskrepanz zwischen Geschlechtsidentität bzw. (empfundenem) Geschlecht bzw. (empfundener) Geschlechtszugehörigkeit und körperlichen Geschlechtsmerkmalen zugrunde, die so genannte Geschlechtsinkongruenz (GI). Leidet eine Person fortdauernd unter dieser Diskrepanz und/oder der häufig als falsch empfundenen Wahrnehmung des eigenen Geschlechts durch Andere, kann von Geschlechtsdysphorie (GD) gesprochen werden."
Mit diesen leichthin vorgenommenen Verknüpfungen von GI und GD wird die Grundlage geschaffen, transsexuelle Menschen (NGS) als dauerhaft und lebenslang mit GD behaftet zu psychopathologisieren: was heißt schon "fortdauernd", und wer beurteilt die Leidensquelle?
Welchen Sinn macht diese Konzeption, wenn die Leidensquelle vorrangig nicht-psychisch bedingt ist, wie dies im Regelfall bei transsexuellen Menschen (NGS) der Fall ist, die klar und eindeutig um die Diskrepanz zwischen ihrem neuronalen Geschlecht und dem präoperativ falschen Geschlechtskörper wissen, und denen zielstrebig an der Beseitigung dieser Diskrepanz gelegen ist? Dabei wirken zwangsverordnete psychotherapeutische Begutachtungsmaßnahmen für diesen Personenkreis ausgesprochen kontraproduktiv, sowohl aufgrund der unnötigen Zeitverzögerungen, des vermeidbaren Kostenaufwands, sowie der mit der Psychopathologisierung häufig erst ausgelösten und nicht unerheblichen psychischen Belastungen, selbst bei vordem psychisch weitgehend gesunden Menschen.
Die Gegebenheit einer körperlichen Geschlechtsdiskrepanz kann letztlich doch nur vom betroffenen mündigen Individuum selbst authentisch beantwortet und beurteilt werden, nicht aber von den diesen Menschen gouvernantenhaft entmündigenden Außenstehenden, und seien diese noch so "fachkompetent"!
Selbstverständlich sollen auch in Zukunft alle Betroffenen, aber nur die, die im Falle ihrer einschlägigen Unsicherheit Beratungs- und/oder Therapiebedarf haben, sich fachkompetenten Rat holen können. Dann muss aber vorher auch unabdingbar "Wahlfreiheit" realisiert worden sein, ohne unzumutbar lange Wartezeiten! Bekanntlich ist eine psychotherapeutische Beratungs- und Behandlungsmaßnahme nur im Rahmen von Vertrauen sinnvoll umzusetzen. Zudem sind solche Maßnahmen ganz unverzichtbar durch die vorhandene Freiwilligkeit der Rat- und Hilfesuchenden limitiert.
Alle übrigen transsexuellen Menschen (NGS), die über ihr Geschlechtswesen ein eindeutiges und stabiles Geschlechtswissen haben, und die es sich als mündige Menschen eigenverantwortlich zutrauen, die von ihnen benötigten Maßnahmen konsequent umzusetzen, möge man aber bitte mit dem zwangsverordneten (lebensbegleitenden) Programm einer psychisch bedingten "gender dysphory" verschonen!!!

Mit Ihrer Leitlinie zeigen Sie aus unserer Sicht, dass Sie anscheinend nicht gewillt sind, transsexuellen Menschen (NGS) entsprechend ihrem individuellen Bedarf zu helfen, sondern es Ihnen darum zu gehen scheint, diese pauschal und generell in der langfristigen Abhängigkeit und Bevormundung durch die Psychiatrie zu halten, ihnen ihr Geschlechtswissen und Geschlecht abzusprechen und vorenthalten zu wollen, und sie als Menschen minderen Rechts und geschlechtslose Wesen zu diskriminieren und zu diffamieren.
Die mit Ihrem pauschalen Anspruch auf verpflichtende Umsetzung des Programms "gender dysphory" und die für alle transsexuellen Menschen präoperativ damit verbundene Kontrollfunktion und Machtausübung durch Mitglieder Ihrer Standesvertretung, ist für mündige, Selbst-bewusste und eigenverantwortlich handelnde transsexuelle Menschen (NGS) nicht hinnehmbar!

Der VTSM hat Ihnen am 22.01.2016 eine Mitarbeit bei der Leitlinien-Entwicklung angeboten. Dies wurde von Ihnen abgelehnt (Anlage). Bekanntlich streben bisweilen auch Trans*-Menschen geschlechtsangleichende Maßnahmen an, einschließlich der GaOP. Entsprechend der bis dato gültigen Rechtslage musste dafür ein transsexueller Hintergrund vorliegen oder dieser suggeriert werden. Dies hat in der Konsequenz zu einer Aufweichung des Begriffs Transsexualität geführt. Insofern sind Einzelpersonen, die zwar über grundlegende Fachkenntnis im Bereich Geschlechts-Varianz/Diskrepanz verfügen mögen, und die von sich behaupten, transsexuell zu sein, nicht legitimiert, für transsexuelle Menschen (NGS) zu sprechen, insbesondere dann nicht, wenn sie in Kenntnis der damit verbundenen Problematik kein Problem in der Verwendung des gemeinsamen Oberbegriffs Trans* sehen.
Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass weder Mari Günther noch Arn Sauer vom BVT* e.V. jemals berechtigt waren, transsexuelle Menschen (NGS) zu vertreten oder für diese zu sprechen, zumal sie dies als nicht-Betroffene auch gar nicht können.

Die VTSM e.V. setzt sich einschlägig für die Rechte, Ziele und Bedürfnisse von transsexuellen Menschen (NGS) ein!

Mit freundlichen Grüßen


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