nachdem im weltweit maßgeblichen ICD (neueste Fassung ICD 11) Transsexualität nicht mehr unter den (psych.) Krankheiten aufgeführt wird, sondern stattdessen im Bereich der (gesunden) Geschlechts-Varianten thematisiert wird, gibt es andererseits den von langer Hand vorbereiteten Versuch gewisser Standesorganisationen und ihrer international agierenden Netzwerkverbandelungen mit diversen Personal-Unionsmitgliedschaften in den Vorständen, den amerikanischen DSM-V-Standard mit seinen sprachreduktionistisch und damit falschen Bezeichnungen (gender, gender identity, gender identity disorder, gender disphory), auch für transsexuelle Menschen hier bei uns in Deutschland verbindlich zu machen, mit erheblichen negativen Auswirkungen für uns. Im Zuge dessen sollen demnach jedwede Einzel-Maßnahmen im Zuge der körperlichen Angleichung an unser Geschlecht als psych. Störung (Disphorie) gesehen und "behandelt" werden. Das bedeutet, daß vor jedem Einzelschritt die Gatekeeper eingeschaltet werden müssen, und die Betroffenen ihrem privat zu bezahlendes Gutachten nach einem längeren und aufwendigen GA-Prozeß durch die Gatekeeper diesem devot erwartend entgegenzittern dürfen.
Dies ist ein unsäglicher Anachronismus, nach der vom Gatekeeperkreis selbst wiederholt eingestandenen Unmöglichkeit, über das Gegebensein oder nicht-Gegebensein von originärer TS (NGS) gutachterlich eindeutig valide Aussagen machen zu können. Gegen diese Paradoxie müssen wir möglichst schlagkräftig angehen, da sonst Fakten geschaffen werden, die ganz und gar nicht in unserem Sinne sind!
Wie aus den einschlägigen Seiten der DGfS hervorgeht, können bis zum 02.04.17 Kommentare bei denen abgegeben werden; Näheres hierzu unter:
http://dgfs.info/category/leitlinienentwicklung/Mit der Bitte um lebhafte Beteiligung an einer schlagfertigen Zurückweisung des Ansinnens der anmaßenden Gatekeeper-Gouvernanten von Seiten mündiger und Selbst-bewußter (ehemaliger) Transsexueller (NGS) grüßt Euch
Seerose