yvi-nasti hat geschrieben:
hmm, ich verstehe gerade nicht, wieso das System Schwierigkeiten damit haben sollte wenn ein Sachbearbeiter bei der Datenpflege den Geschlechtseintrag Korrigiert und die Karte neu ausstellt? Ist ja wie beim Heiraten, wo einerseits auch der Familienname umgestellt wird, andererseits eventuell auch die Versicherung an sich (z.b. von eigen- auf Familienversichert).
tja... ganz so einfach ist das mit den Gesundheitskarten nicht mehr. Zumindest seit der Neuregelung im Zuge der elektronischen Gesundheitskarte in 2012. Ursprünglich ausgelöst wurde die ganze Änderung bereits 1983 durch ein Urteil (
Volkszählungsurteil) des Bundesverfassungsgerichts zur unkontrollierten Verwendung der Rentenversicherungsnummer (RVNR).
Die RVNR wird einmalig vergeben und bleibt lebenslänglich gleich. Normalerweise. Die RVNR enthält an Stelle 10+11 das Geburtsgeschlecht (00–49 = männlich, 50–99 = weiblich oder unbestimmtes Geschlecht). Normalerweise.
Die einzige Ausnahme: Bei einer Personenstandsänderung nach §8 TSG wird auch das Geburtsgeschlecht geändert (durch Randeintrag im Geburtenbuch). Automatisch ändert sich in diesem Sonderfall selbstverständlich die RVNR, auf deren Basis von einer unabhängigen Vertrauensstelle die neuerdings auch lebenslängliche KVNR berechnet wird.
Und genau hier liegt der Knackpunkt, weshalb Sachbearbeiter der Krankenkassen den Geschlechtseintrag in der Gesundheitskarte nicht mehr 'freihändig' ändern können/dürfen. Mit dem Geschlecht müssen sich (bedingt durch den Berechnungsalgorithmus) zwangsläufig auch die RVNR
und, davon abhängig, die KVNR ändern.
Was passiert wohl, wenn die Daten/Nummern der Rentenversicherung und der Krankenversicherung nicht mehr zusammenpassen und der Arbeitgeber versucht, über die Krankenkasse die Rentenversicherungsbeiträge etc. einer Frau auf das Versicherungskonto eines Mannes abzuführen.
(ein etwas an den Haaren herbeigezogenes Beispiel, aber im Hintergrund würden jedenfalls die Rechner streiken)Warum ist es bei einer Heirat einfacher?
Hier ändert sich der Familienstand und eventuell der Familienname. Beides ist in der RVNR
nicht berücksichtigt, da diese Änderung von Anbeginn an ein normaler, einkalkulierter Vorgang war.
Die Umstellung des Versicherungsvertrages (z.B. Eigen- auf Familienversichert) ist eine interne Angelegenheit der Krankenversicherung und betrifft die KVNR und somit auch die RVNR in keinster Weise.
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Nach 18 Jahren Exil in der Großstadt.. endlich wieder zuhause im Allgäu