Lotty hat geschrieben:gesine hat geschrieben:Hallo Lotty,
ganz stimm ich mit Dir nicht überein. Ja, Ts ist ein Geburtsfehler. Aber er sollte behandelt werden, weil es sonst zu psychischen Erkrankungen kommt.
Lieben Gruß
Gesine
Davon gehe ich aber auch aus Gesine,dann stimmen wir wohl doch überein.
Bei einem Geburtsfehler muss selbstverständlich ein Anrecht auf eine physische Behandlung bestehen. Die willkürlichen Bewilligungen durch die Kassen sollten entfallen. Wenn ein Bedarf vorhanden ist soll auch ein Anrecht auf eine psychische Behandlung der Folgen dieser Fehlbildung bestehen. Eine Beratung/Begleittherapie nur wenn sie gewünscht ist, es muss aber auch darauf ein Anrecht bestehen.
Liebe Grüße
Lotty
Das Anrecht auf eine physische und psychische Behandlung, samt Bewilligungen sind eindeutig rechtlich und medizinisch festgehalten.
Es sind auch nicht die Krankenkassen, welche da entscheiden, sondern der medizinische Dienst der Krankenkassen - sprich Psychiater.
Das Problem ist wohl eher, für welche Person sind welche physischen und psychischen Behandlungen sinnvoll, gut und gesundheitsfördernd.
Es gibt kein wirkliches Diagnoseverfahren.
Auch jede transsexuelle Person ist einzigartig und ein Individuum.
Das so manche Person mit der Transsexualität ein Spielchen treibt, ist auch Dir Lotty nicht entgangen.
Die Transsexualität wird von so mancher Person regelrecht missbraucht.
Ich kenne genug Leute, welche regelrecht ein Freudenfest veranstalten, "Huchu, ich bin psychisch gestört, juchu, ich bin persönlichkeitsgestört" ist mir aber Wurst, Hauptsache die Krankenkasse bezahlt die Umwandlungsmaßnahmen, ich bin ja so was von gestört, ich kann ja nichts dafür, ist eine Krankheit".
Und auch unter den sich selbst bezeichnenden Transsexuellen gibt es ganz andere Störungen.