Liebe Seerose,
vielen Dank für das Einstellen der Stellungnahme, an der wir gemeinsam gearbeitet hatten
Doch ich möchte noch kurz erläutern wieso es zu dieser Stellungnahme kam und warum wir diese wem ausgehändigt haben.
Am 31.5. 2019 bekam ich im laufe des Vormittages einen Anruf vom Büroleiter der noch amtierenden Bundesjustizministerin , inhalt war eine Einladung zu einem Gespräch der Ministerin und ihres Teams im Bezug zur Erneuerung des TSG mit Communityvertretenden und anderen Organisationen die mit dem TSG aktuell zu tun haben.
Termin für dieses Gespräch, war der 04.06.2019 um 12:45 Uhr (geplant im Zeitplan der Ministerin war eine Stunde).
Es stand zu Erwarten, dass überwiegend Vertretende der Trans*Community beteiligt werden, was letztlich dann auch so war, 6 oder 7 Vertretende dieses Communitybereiches waren Anwesend, dazu zwei Vertretende von Trakine und ich, für den VTSM e.V., als Betroffenenvertretungen, dazu ein Teilnehmer vom Lesben und Schwulenverband, sowie drei Teilnehmende aus dem Bereich der psychologisch/psychotherapeutischen Versorgung. Das Team der Ministerin, welches auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt weiter am Thema bleiben wird, war mit 5 Personen an dem Gespräch beteiligt.
Inhaltlich ging es vor allem um die Frage, ob an dem aktuellen Gesetzentwurf weitergearbeitet werden soll trotz der massiven Kritiken.
Einiges konnte ausgeräumt werden, so gilt die Drei-jahresfrist tatsächlich nur für erneute Änderungen.
Beratungsstellen sind definitiv nicht in der Form von "Transgenderzentren" geplant, sondern sollen Flächendeckend und Unabhängig zu den medizinischen Ebenen umgesetzt werden.
Leider besteht auch keine Möglichkeit die "Trans*/Transgender" Bedarfe mit in die Regelungen für Intersexuelle Menschen einfließen zu lassen. Hier gibt es Ministerienübergreifende Probleme.
-> Dieser letzte Punkt dürfte gerade für uns und die Bedarfe originär transsexueller Menschen (NGS) die gravierendsten Auswirkungen haben, denn damit ist definitiv klar, dass hier von deren Betroffenenvertretungen eine "Zwangsvereinnahmung von Transsexualität" weiterhin zwingend Notwendig ist und bleiben wird.
Wo eine ganz eindeutige Verschlechterung durch den Referentenentwurf erfolgt, ist im Bereich für Kinder ab 7 Jahren - hier sind eindeutig Änderungen geplant die den Zugang durch Einbindungen von Familiengerichten verschlechtern, da hier auch keine angemessene Qualifikation im Umgang mit betroffenen Kindern festgeschrieben ist.
In der doch relativ kurzen Vorbereitungszeit auf dieses Gespräch, bei dem nicht klar war, wie es ablaufen wird, haben wir sowohl einen Kurztext zu verlesen, als auch ein Mappe mit schriftlichem Infomaterial zusammengestellt und erarbeitet, den Kurztext verlesen war dann nicht möglich, aber die Mappe wurde an einen der Mitarbeiter aus dem Team des BMJ überreicht.
Die Reaktionen der Trans*Vertretenden, waren eher dahingehend, dass ohne eingehen auf deren Forderungen besser nicht weitergemacht werden solle.
Die Psychotherapeutisch/Psychiatrisch Vertrenden hatten dazu jedoch angemerkt, dass dies auch von Seiten der Politik negativ ausgelegt werden könne und eine Änderung längerfristig blockieren könne. Ansonsten haben diese Vertretenden, ebenso wie der Vertreter für Lesbisch-Schwul nur nachfragende Wortmeldungen gehabt.
Im Rückblick würde ich sagen, es ist nicht wirklich etwas konkretes bei diesem Gespräch herausgekommen, aber es war gut dass auch wir dabei waren und unsere Mappe mit Stellungnahme und Informationen einbringen konnten.
Liebe Grüße,
Frank