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BeitragVerfasst: 5. Jun 2019, 11:19 
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Vereinigung TransSexuelle Menschen (VTSM) e.V. zu den Phänomen-Gegebenheiten bei
originärer Transsexualität (Neuro-Genitales-Syndrom: NGS) und seiner rechtlichen Würdigung

Unsere nachfolgende Stellungnahme wird abgegeben in enger Abstimmung mit Frau Romy Haag, weltweit geschätzte Künstlerin und Entertainerin, Berliner Bürgerin und Aktivistin für die Belange des Regenbogens
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Transsexualität ist die körperliche Geschlechts-Diskrepanz zwischen dem ein-eindeutigen Wissen vom eigenen Geschlechts-Wesen eines Menschen als Mann oder Frau, und den dazu im Widerspruch stehenden Geburts-Genitalien; dies führt zu dem Bestreben, eine weitestgehende Harmonisierung durch Genital-angleichende Maßnahmen zu erreichen.
TransGender, TransIdent oder Trans* bezeichnen demgegenüber eine psycho-soziale Geschlechts-Identitäts-Diskrepanz zwischen dem Wissen und Bejahen des seither vorhandenen Körper-Geschlechts (Genital), mit der dazu aber im Widerspruch stehenden Präferenz, die Geschlechts-Rolle gegengeschlechtlich auszuleben. Im Extremfall kann sich das in dem dann fatalen Wunsch nach genital-angleichenden Maßnahmen manifestieren, um damit die soziale Geschlechts-Rolle zu perfektionieren.
Wegen der zunehmenden begrifflich-phänomenalen Vermischung mit den anderen geschlechtlichen Gegebenheiten, verwenden wir zur notwendigen Vereindeutigung von Transsexualität den Zusatz Neuro-Genitales-Syndrom (NGS), da der Begriff Transsexualität de jure und de facto auch von den o.g. anderen Betroffenheiten verwendet und vorgegeben wurde und wird, um gewünschte namens- und personenstands-rechtliche, sowie medizinische Maßnahmen zu erreichen.
Einhergehend mit dieser Entwicklung wird Transsexualität (NGS) als eigenständiges Phänomen mit spezifischen Bedürfnissen und Bedarfen zunehmend in Abrede gestellt, unsichtbar gemacht, und verleugnet.
Angesichts der zunehmend allseits als erstrebenswert vorgegebenen und gepriesenen „Vielfalt“ kann diese massive Diskriminierung von Transsexuellen (NGS) nur unverständlich befremden!
Hiergegen legen wir unmißverständlich und klar unseren Protest ein, und wir verlangen, daß Transsexualität (NGS) auch in Zukunft den Gegebenheiten entsprechend rechtlich und medizinisch Berücksichtigung findet!
Dies war ja seinerzeit auch die Intention für die Entstehung und Schaffung eines TransSexuellenGesetzes (TSG), für dessen Zustandekommen auch heutige Mitglieder der VTSM e.V. seit Mitte der 70-er Jahre aktiv gekämpft haben, und das seine Ergänzung fand in dem von unserer jetzigen Vorstandsvorsitzenden erfolgreich geführten "Musterprozeß", mit der 1980 erfolgreich herbeigeführten Entscheidung des niedersächsischen LSG, wonach die medizinisch indizierten Maßnahmen im Falle von eindeutiger Transsexualität sozialversicherungsrechtliche Pflichtleistungen sind (Sozialgericht Hildesheim 2 Kr 23/77).
Es ist an Absurdität schwer zu überbieten, wenn sich transsexuelle Menschen (NGS) einer psychologisch/psychiatrischen Begutachtung unterziehen müssen, die ausschließlich darauf abstellt, eine manifeste Störung der Geschlechts-Rollen-Identität zu konstatieren, um die erforderlichen somatischen Maßnahmen erhalten zu können. In Abhängigkeit vom mehr oder weniger überzeugenden Eindruck der Geschlechts-Rollen-Performanz fällt der Gutachter subjektiv seine Fremddeutung über das Geschlechtswesen von transsexuellen Menschen. - Dies muß schnellstens geändert werden!
Aus den zuvor skizzierten Sachverhalten ergeben sich für uns zudem folgende Forderungen:
[*]Beibehaltung des TSG für originär transsexuelle Menschen (NGS) in einer reformbedürftigen, zu aktualisierenden Fassung
[*]Schaffung eigener rechtlicher Regelungen für trans-idente Menschen (TransGender, Trans*), z.B. über die Erweiterung der neugeschaffenen rechtlichen Möglichkeiten zum „Dritten Geschlecht“.


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BeitragVerfasst: 5. Jun 2019, 12:35 
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Liebe Seerose,
vielen Dank für das Einstellen der Stellungnahme, an der wir gemeinsam gearbeitet hatten :)

Doch ich möchte noch kurz erläutern wieso es zu dieser Stellungnahme kam und warum wir diese wem ausgehändigt haben.

Am 31.5. 2019 bekam ich im laufe des Vormittages einen Anruf vom Büroleiter der noch amtierenden Bundesjustizministerin , inhalt war eine Einladung zu einem Gespräch der Ministerin und ihres Teams im Bezug zur Erneuerung des TSG mit Communityvertretenden und anderen Organisationen die mit dem TSG aktuell zu tun haben.

Termin für dieses Gespräch, war der 04.06.2019 um 12:45 Uhr (geplant im Zeitplan der Ministerin war eine Stunde).
Es stand zu Erwarten, dass überwiegend Vertretende der Trans*Community beteiligt werden, was letztlich dann auch so war, 6 oder 7 Vertretende dieses Communitybereiches waren Anwesend, dazu zwei Vertretende von Trakine und ich, für den VTSM e.V., als Betroffenenvertretungen, dazu ein Teilnehmer vom Lesben und Schwulenverband, sowie drei Teilnehmende aus dem Bereich der psychologisch/psychotherapeutischen Versorgung. Das Team der Ministerin, welches auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt weiter am Thema bleiben wird, war mit 5 Personen an dem Gespräch beteiligt.

Inhaltlich ging es vor allem um die Frage, ob an dem aktuellen Gesetzentwurf weitergearbeitet werden soll trotz der massiven Kritiken.
Einiges konnte ausgeräumt werden, so gilt die Drei-jahresfrist tatsächlich nur für erneute Änderungen.

Beratungsstellen sind definitiv nicht in der Form von "Transgenderzentren" geplant, sondern sollen Flächendeckend und Unabhängig zu den medizinischen Ebenen umgesetzt werden.

Leider besteht auch keine Möglichkeit die "Trans*/Transgender" Bedarfe mit in die Regelungen für Intersexuelle Menschen einfließen zu lassen. Hier gibt es Ministerienübergreifende Probleme.
-> Dieser letzte Punkt dürfte gerade für uns und die Bedarfe originär transsexueller Menschen (NGS) die gravierendsten Auswirkungen haben, denn damit ist definitiv klar, dass hier von deren Betroffenenvertretungen eine "Zwangsvereinnahmung von Transsexualität" weiterhin zwingend Notwendig ist und bleiben wird.

Wo eine ganz eindeutige Verschlechterung durch den Referentenentwurf erfolgt, ist im Bereich für Kinder ab 7 Jahren - hier sind eindeutig Änderungen geplant die den Zugang durch Einbindungen von Familiengerichten verschlechtern, da hier auch keine angemessene Qualifikation im Umgang mit betroffenen Kindern festgeschrieben ist.


In der doch relativ kurzen Vorbereitungszeit auf dieses Gespräch, bei dem nicht klar war, wie es ablaufen wird, haben wir sowohl einen Kurztext zu verlesen, als auch ein Mappe mit schriftlichem Infomaterial zusammengestellt und erarbeitet, den Kurztext verlesen war dann nicht möglich, aber die Mappe wurde an einen der Mitarbeiter aus dem Team des BMJ überreicht.

Die Reaktionen der Trans*Vertretenden, waren eher dahingehend, dass ohne eingehen auf deren Forderungen besser nicht weitergemacht werden solle.
Die Psychotherapeutisch/Psychiatrisch Vertrenden hatten dazu jedoch angemerkt, dass dies auch von Seiten der Politik negativ ausgelegt werden könne und eine Änderung längerfristig blockieren könne. Ansonsten haben diese Vertretenden, ebenso wie der Vertreter für Lesbisch-Schwul nur nachfragende Wortmeldungen gehabt.

Im Rückblick würde ich sagen, es ist nicht wirklich etwas konkretes bei diesem Gespräch herausgekommen, aber es war gut dass auch wir dabei waren und unsere Mappe mit Stellungnahme und Informationen einbringen konnten.

Liebe Grüße,
Frank


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