Umsteigen zum eigenen Ich

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Re: Umsteigen zum eigenen Ich

Beitrag von Frank » 1. Aug 2015, 08:34

Hallo Zusammen,

ja diese Artikel zeigen deutlich warum das TSG damals zwingend notwendig war, aber sie zeigen auch das es damals um die Menschen ging, die heute als "Wahre TS" oder ähnlich bezeichnet werden, von den in der Öffentlichkeit agierenden Trans* - oder Transgender- Aktivisten.

Seit dem Wegfall des §8 des TSG sieht das leider etwas anders aus, obwohl dieser eigentlich für diejenigen die TS sind aber trotz des Wunsches danach keine OP machen wollen/Können vom BVfG abgeschafft wurde.
Heute können TG das TSG in Anspruch nehmen und müssen sich dabei nur als "mit transsexueller Prägung" diagnostizieren lassen.
Grundsätzlich wäre dies auch OK, wenn sich daraus nicht andere Probleme ergeben würden.
Die Veflechtung zwischen Recht (TSG) und medizinischen Maßnahmen(Leistungen der KK) ist nun mal vorhanden, ob es uns gefällt oder auch nicht.
Da aber nun immer mehr Menschen (die ja vermeintlich Transsexuell sind) die Vä & Pä nach dem TSG umsetzen, aber immer weniger von diesen auch medizinische Maßnahmen wollen und dies auch noch propagieren -> wird es immer schwieriger diese medizinischen Maßnahmen auch zu bekommen.

Da aber unsere Politik und auch Teile der Gesellschaft gar nicht wollen das es ein klares TSG gibt, wobei einige wollen das das TSG sehr viel offener wird, während sich andere gänzlich dagegen aussprechen und am liebsten das was existiert wieder abschaffen wollen - Passiert gar nichts.

Petitionen gibt es, Anfragen gibt es, Stellungnahmen gibt es -> aber unsere verantwortlichen Politiker in Berlin interessiert das wenig.
Da werden tausende von Euros in die Queer-Forschung gesteckt, da gibt es Fördermittel für "Trans*-Gruppen" aber das TSG bleibt wie es geworden ist als "Halb-rechtlich geregeltes Gesetz das den Gerichten & Gutachtern sehr viel Spielraum aber auch die Verantwortung zuschiebt".
Da hat zur Folge das es auf den/die jeweilige Richter/in ankommt wie nun tatsächlich mit diesem Gesetz umgegangen wird.
Auch die im TSG verlangten Gutachten sind nicht so klar geregelt und können sehr weit ausgelegt werden, was sowohl die Dauer der Gutachtenerstellung in die Länge ziehen wie auch die Kosten hoch treiben kann.

Soviel mal von mir dazu,
liebe Grüße,
Frank
*der das Glück hatte einen guten Richter und Gutachter zu erwischen*

Re: Umsteigen zum eigenen Ich

Beitrag von tilly » 30. Jul 2015, 23:14

Hei Danke!

Ja, für mich ist der Spiegelartikel schon fast Geschichte. Aber dadurch wird mir langsam klar wie wichtig das TSG war!
Ich kann es mir echt nicht vorstellen wie es gewesen wäre wenn ich meinen Namen und Personenstand nicht hätte ändern können!
Nur das war fast schon ein halbes Jahrhundert her, das TSG ist ausgehöhlt, und so stehen wir nun an einem Punkt an dem eine neue fortschrittliche Gesetzgebung wirklich notwendig ist.
Tja, und so ist es interessant dass uns andere Länder wohl immer erst voraus sein müssen bis mal eine Bundesregierung Minderheitenprobleme angeht die nicht Wahlentscheidend sind, weil wir nie und nimmer 5% sind.

Mit liebem Gruß Tilly

Re: Umsteigen zum eigenen Ich

Beitrag von Ätztussi » 30. Jul 2015, 07:17

Der Artikel stammt aus dem Jahr 1978. Wirklich erstaunlich die gute Qualität. Ich habe noch einen link zu einen weiteren Artikel vom Spiegel von 1976 vor dem TSG.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41146914.html

Umsteigen zum eigenen Ich

Beitrag von Ätztussi » 29. Jul 2015, 21:32

Ich veröffentliche einen Artikel aus "Der Zeit" von 1978 zur Entstehungsgeschichte des Transsexuellengesetz(TSG). Ich finde diesen Artikel sehr wichtig, weil der Artikel zeigt auf warum ein Transsexuellengesetz in Deutschland so wichtig war. Wie die Diskussion damals war und wie verdreht heutzutage die Diskussion über das TSG durch die Transgender geworden ist. Sie missbrauchen das TSG indem sie vom Operationszwang reden.

Nun der Artikel:

Umsteigen zum eigenen Ich
VON ALOYS HEHLER
Aktualisiert 17. Februar 1978 07:00 Uhr


Ein neues Gesetz soll den Transsexuellen zu ihrem Recht verhelfen
Von Aloys Behler
Von der Natur in einen Zwiespalt gestürzt, von der Bürokratie erbarmungslos darin festgehalten, leben in der Bundesrepublik etwa drei- bis fünftausend Menschen in einem unlösbaren persönlichen Konflikt zwischen Leib und Seele. Sie stehen unter dem Zwang des absolut unbeirrbaren Gefühls der Zugehörigkeit zu dem jeweils anderen Geschlecht, im Widerspruch zu den ursprünglich angelegten eigenen körperlichen Merkmalen: der Mann als Frau, die Frau als Mann – ein Phänomen, das der amerikanische Sexualwissenschaftler Harry Benjamin, Verfasser des Standardwerkes „The Transsexual Phenomenon“, vor etwa vierzig Jahren zum erstenmal eindeutig als „Transsexualismus“ definierte.
Über die Probleme der von diesem Phänomen betroffenen Menschen erfährt der Mitbürger in der Regel nur dann, wenn wieder einmal ein druckreifer Fall Stoff für eine Geschichte bietet. Schlagzeilen, die auf den Anreiz des nicht oder jedenfalls anscheinend nicht Normalen spekulieren („Wie aus dem Feldwebel Manfred eine Manuela wurde“, „Hilfe, mein Mann ist plötzlich eine Frau!“), mögen da ihre Mitteilungen nicht immer auf sehr rücksichtsvolle Weise machen, aber Rücksichtnahme dieser Art ist auch nicht das, was die Transsexuellen in diesem Lande wünschen. Was sie seit langem wollen, ist ihr Recht: die amtliche Anerkennung ihres Anspruchs auf die eigene, die ganz persönliche Identität; und auf dem Wege dahin hat die direkte Art mancher Schlagzeile mit Sicherheit mehr vorangeholfen als die Hartnäckigkeit,; mit der die amtlichen Sachwalter auf die Paragraphen und die Rechtslage verwiesen. Es besteht Aussicht, daß sich die Rechtslage bald ändert. Im Bundesinnenministerium ist im Januar der Entwurf eines Gesetzes fertiggestellt worden, das darauf zielt, die schwierige Situation der Transsexuellen zu erleichtern.
Mochte der geschlechtliche Umstieg durch Hormonbehandlung und genitalkorrigierende Operation – einziger Ausweg des Transsexuellen aus der Not auseinanderklaffender physischer und psychischer Geschlechtsidentität – auch noch so perfekt gelungen sein, die Behörden in der Bundesrepublik lehnten bisher, im Gegensatz zu den Behörden der meisten Nachbarländer und der USA, alle Ersuchen ab, dem medizinischen auch den juristischen Umstieg folgen zu lassen. In einer zwischen Bund und Ländern vereinbarten Regelung gestanden sie lediglich die Eintragung geschlechtsneutraler Vornamen in den Ausweispapieren zu. Das aber ist für die Betroffenen nicht mehr als ein Notbehelf. Noch 1973 entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Berufung auf ein zwei Jahre zuvor ergangenes Bundesgerichtsurteil: „Die deutsche Rechtsordnung ist in ihrer Gesamtheit von dem Grundsatz der geschlechtlichen Unwandelbarkeit des Menschen bestimmt.“
Den Transsexuellen in der Bundesrepublik Deutschland signalisierte dieses Urteil praktisch das Ende aller Hoffnungen, in absehbarer Zeit wenigstens von Amts wegen aus einem Leben voller Qualen, Peinlichkeiten und Schikanen erlöst zu werden. Dabei hatten die Bundesrichter bei ihrem Unwandelbarkeits-Spruch 1971 immerhin Verständnis für die Situation erkennen lassen, indem sie feststellten, daß ein Transsexueller, der schicksalhaft kraft eines unwiderstehlichen Dranges bestrebt war und ist, sich in eine dem Gegengeschlecht angehörende Person umzuwandeln, und dem diese Umwandlung auch mehr oder weniger gelungen ist, ein anerkennenswertes Bedürfnis haben kann, auch rechtlich dem Gegengeschlecht zugeordnet zu werden. Juristische Experten verstanden diese Worte als Anregungen für den Gesetzgeber.
Nicht mehr „sittenwidrig“
Für den Alltag der Betroffenen war dies wenig hilfreich, solange gesetzliche Konsequenzen ausblieben. Der juristische Fortschritt hielt mit dem medizinischen nicht Schritt, obwohl eine Reihe von Politikern, an ihrer Spitze die Hamburger SPD-Bundestagsabgeordneten Claus Arndt und Rolf Meinecke, in ihrem Bemühen um angemessene gesetzliche Regelungen immer wieder die Meinung vertraten: Wenn die naturwissenschaftliche Forschung und Entwicklung das Gefüge der Rechtsnormen lückenhaft werden lasse, dann seien die Rechtsprechung und der Gesetzgeber zur Schließung dieser Lücken verpflichtet.
Immerhin gelten genitalkorrigierende Operationen, in begründeten, eindeutigen Fällen nach gewissenhafter Prüfung vorgenommen, auch in der Bundesrepublik inzwischen nicht mehr als „sittenwidrig“. Unter Wissenschaftlern ist es kein Streitpunkt mehr, daß die Operation nach voraufgegangener längerer Hormonbehandlung die einzige Möglichkeit ist, einem Transsexuellen zu einer Harmonisierung seiner Persönlichkeit zu verhelfen; alle anderen Methoden, insbesondere die der psychotherapeutischen Behandlung, sind gescheitert. Professor Benjamin: „Solange wir die Persönlichkeit des Transsexuellen nicht seinem Körper anpassen können, ist es gerechtfertigt, das Gegenteil zu versuchen und den Körper seiner Persönlichkeit anzupassen.“
Dieses Unternehmen muß unvollkommen bleiben, wenn nicht dem Menschen nach der Befreiung von den verhaßten „falschen“ körperlichen Merkmalen die vorbehaltlose Integration in die Gesellschaft ermöglicht wird. Für viele, die mit Hilfe einer Operation die sexuelle Einheit ihres Persönlichkeitsbildes herzustellen suchten und denen dies für ihren privaten Bereich auch gelang, begannen danach noch größere Schwierigkeiten bei der täglichen Konfrontation mit der Umwelt.
So bekam der Hamburger Taxifahrer Martin Schlörmann, ein Mannsbild mit Baß und Bart, regelmäßig Ärger bei Verkehrskontrollen, weil der in seinem Führerschein hinterbliebene Vorname Marianne den Polizeibeamten genügend Grund zum Mißtrauen gab. Martin Schlörmann ist das (relativ seltene) Beispiel eines Umstiegs von der Frau zum Mann. Vom Mann zur Frau, soweit es das äußere Erscheinungsbild angeht, wandelte sich der Münchener Bundeswehr-Feldwebel und Hubschrauberpilot Manfred Adebahr. In Wahrheit hatte er sich zeit seines Lebens als Frau gefühlt. Die Erkenntnis unterdrückend, hatte er sich in eine Ehe geflüchtet, in der er Vater von drei Kindern wurde. Die Ehe wurde nach neun Jahren geschieden.
Manfred Adebahr stand die psychische Belastung des Geschlechtsrollenkonflikts nicht durch. Vor dem Hintergrund der eigenen Entschlossenheit, dieses Leben nicht weiterzuführen, war die Operation eine vernünftige Alternative. Als „Manuela“ Adebahr freilich existierte der Mensch für die Behörden nicht mehr. Es gab für die Frau weder Lohnsteuerkarte, noch Arbeit oder Arbeitslosenunterstützung. Ein Spießrutenlaufen durch die Instanzen begann, begleitet von hämischen Blicken der Nachbarn, die in völliger Verkennung des Phänomens hier einen „Schwulen“ vor sich zu haben meinten. Es gibt kein größeres Mißverständnis (und für viele Transsexuelle keine größere Kränkung) als die Gleichsetzung von Transsexualität mit Homosexualität oder Transvestitismus; die Phänomene haben absolut nichts miteinander zu tun.
Die nicht unbegründete Furcht, am Unverständnis der Umwelt zu zerbrechen oder in der beruflichen Existenz zu scheitern, zwingt viele Transsexuelle, obwohl das Grundgesetz freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert, das ihrem eigenen personalen Selbstverständnis entsprechende Rollenverhalten entweder ganz zu verdrängen oder auf private Bereiche zu beschränken. Die Nürnbergerin Kirsten Thieme, promovierte Musik- und Erziehungswissenschaftlerin, Universitätsdozentin, erfolgreiche Komponistin mit vielen Musikpreisen des In- und Auslandes, leistete ihre Karriere in der verhaßten Männerrolle ab. Erst mit dem Ruhestand wagte sie den Überstieg vom Mann zur Frau und fühlt sich nach ihren eigenen Worten mit dieser Erfahrung „glücklich und befreit“.
Initiative im Bundestag
Wanderer zwischen den Geschlechtern zu sein, ist, wie Kirsten Thieme an der eigenen Person erlebt hat, ein psychisch kaum ertragbares Los, eine stete Kette grauenhafter Qualen: „Das gilt besonders, wenn solche Menschen gezwungen sind, sich dem normativ eingeschliffenen Denken der Umwelt zu unterwerfen. Dann kommt zwangsläufig der Tag, wo die Widerstandskräfte, gegen das eigene Ich leben zu müssen, gebrochen sind.“
Wenn der jetzt vom Bundesinnenministerium erarbeitete Entwurf eines „Gesetzes über die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in bestimmten Fällen“ tatsächlich Gesetz werden sollte, werden solche Schicksale künftig etwas erträglicher sein. Zur Zeit grübeln die Ministerien der Bundesländer über dem Papier; der Bundesinnenminister hat die Stellungnahmen der Länder bis zum 25. Februar erbeten, um den Entwurf möglichst noch im April dem Bundeskabinettvorlegen zu können.
Andreas von Schoeler, parlamentarischer Staatssekretär im Bonner Innenministerium, ist zuversichtlich, daß der Gesetzentwurf in der vorgelegten Form im großen und ganzen akzeptiert wird. Er hat sich in dieser Sache stark engagiert: „Ich habe seinerzeit auch die Gerda Hoffmann überredet, beim Rosenbauer in der Talkshow aufzutreten ...“ Das war im September 1976. Drei Monate zuvor hatte der Deutsche Bundestag einstimmig den Antrag „zur Schaffung eines rechtlich geordneten Verfahrens“ verabschiedet, der den Anstoß gab zu dem jetzt diskutierten Gesetzentwurf. Damals, in der Gesprächsrunde der Talkshow, machte die Ärztin Gerda Hoffmann, ehemals Gernot Hoffmann, am eigenen Beispiel zum erstenmal einen großen Kreis von Menschen mit den Problemen der Transsexualität bekannt.
Wählerstimmen seien damit sicherlich nicht zu gewinnen, glaubt der FDP-Staatssekretär von Schoeler. Wer will, mag darin einen nicht unwesentlichen Teil der Antwort sehen auf die Frage, warum es so lange gedauert hat, bis man sich zu einer parlamentarischen Initiative für die Probleme einer Minderheit durchringen konnte. Schließlich, hatten schon 1958 Richter am Hamburger Landgericht die fortschrittliche Auffassung vertreten, es sei „nun wirklich nicht einzusehen, warum ein Mensch, der sowieso ein bedauernswertes Schicksal hat, aus formell-rechtlichen Erwägungen unglücklich gemacht werden soll, ohne daß irgendjemandem damit gedient ist“.
Nun also soll sich die bessere Einsicht durchsetzen. Im einleitenden Kernsatz des neuen Gesetzes heißt es schlicht: „Wer sich dem Geschlecht, das der Angabe in seinem Geburtseintrag entspricht, seit längerer Zeit nicht mehr zugehörig empfindet, kann die gerichtliche Feststellung beantragen, daß er dem anderen Geschlecht zuzurechnen ist.“
Der Entwurf sieht vor, daß dem Antrag dann stattzugeben ist, wenn der Antragsteller
1. mindestens einundzwanzig Jahre alt ist,
2. sich einem sein Geschlecht verändernden operativen Eingriff unterzogen hat,
3. nicht mehr fortpflanzungsfähig ist.
Diese drei Voraussetzungen sind ausgerichtet auf die Irreversibilität der Entscheidung. Zurück geht’s nicht mehr. Die Festsetzung des Mindestalters auf 21 Jahre wird mancher Betroffene skeptisch sehen im Hinblick auf mögliche Bundeswehr-Verpflichtungen. Andreas von Schoeler erläutert, daß man hier den Experten folgte, die dazu rieten, zunächst den Abschluß der pubertären Entwicklung abzuwarten und ihm einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren folgen zu lassen. Das Risiko eines Irrtums soll ausgeschlossen bleiben.
Im Unterschied zum schwedischen Vorbild sieht der deutsche Entwurf den operativen Eingriff als Voraussetzung vor für eine Änderung des Rechtsstatus von solcher Bedeutung. Den meisten Transsexuellen dürfte dies selbstverständlich sein, da sie sich davon ja wesentliche Besserung ihrer Situation erhoffen. Ausnahmen sollen unter bestimmten Umständen möglich sein.
Von dem Tage an, an dem das Gericht die Feststellung trifft, daß eine Person dem anderen Geschlecht zuzurechnen ist, richten sich deren Rechte und Pflichten nach dem neuen Geschlecht. Ist der Betroffene verheiratet, so ist seine Ehe mit dieser gerichtlichen Feststellung aufgelöst. Die mit dem Vorgang verbundene Änderung der Vornamen läßt ein bestehendes Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Betroffenen und seinen Kindern unberührt Insbesondere sollen die Kinder nicht verpflichtet sein, bei Angaben über ihre Eltern die Änderung der Vornamen zu offenbaren.
Mehr als Namensänderung
Alle diese Punkte wären mit einer einfachen Änderung des Personenstandsrechts, also einer bloßen Änderung der Vornamen, nicht zufriedenstellend zu regeln gewesen/Die Gesetzesmacher haben sich deshalb, so Andreas von Schoeler, zu der „großen Lösung“ entschlossen. Es ist eine Lösung, die sich an neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert, wonach die Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen nicht allein durch die äußeren körperlichen Merkmale des Geschlechts im Zeitpunkt der Geburt, sondern entscheidend auch durch andere zu diesem Zeitpunkt nicht oder noch nicht erkennbare Faktoren bestimmt oder mitbestimmt wird.
Was Transsexualität sei, muß der Gesetzgeber nicht definieren; das Wort kommt deshalb im Gesetzestext nicht vor. Kirsten Thieme, die sich ein Leben lang mit dem Problem hat beschäftigen müssen, ist ohnehin der Meinung, der Begriff „Transidentifikation“ sei zutreffender, denn es gehe wirklich nur am Rande um Sexualität.
Mit welchem Namen auch immer das Phänomen genannt wird – der Kampf ums personale Selbstverständnis wird dadurch nicht leichter. Manche lernen dabei ihren eigenen Geburtstag hassen. Kirsten Thieme zum Beispiel hat nie einen gefeiert: „Zum Tag meiner Geburt kann mir beim besten Willen keiner gratulieren“, gestand sie einer Reporterin. Welches Ausmaß von Betroffenheit spricht aus solchen Worten.

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