von Frank » 28. Mai 2019, 06:22
Hallo Hauptmann Toxic,
wegen des ICD 11 brauchst du dir noch keine Sorgen zu machen, denn erst wenn es dieses mit dem Zusatz "de" als gültige Variante gibt wird dieses rechtskräftig für Deutschland.
Die Panikmache, die gern von den Trans*Vereinen betrieben wurde in richtung der Menschen mit unserer Thematik hat sich jedoch schon in der orginal (englischen) Variante nicht bewahrheitet, der von Manuela zitierte Einschränkungsbereich hält diese umgestellte und umbenannte Diagnose als "Versorgungsrelevante Gesundheitseinschränkung" aufrecht. Oder um es Laienverständlich aus zu drücken:
Es bleibt eine behandlungsbedürftige Gesundheitsthematik, für die Behandlungsleistungen zu bezahlen sind vom deutschen Gesundheitssystem.
Da die gesundheitsrechtlichen Urteile zu angleichenden Genitalanpassungsoperationen existieren, können diese nicht einfach ignoriert werden - auch nicht durch die "Umbenennung".
Für die Kostenübernahmen sind dann wiederum die MDS-Richtlinien relevant, die zumindest eine "grundlegende Empfehlung für die Krankenkassen" bei dem Vorgang der "Kostenübernahmeanerkennung" relevant werden.
An diesem Punkt jedoch haben sich die einschlägigen "trans*Vereine" schon längst selbst disqualifiziert, da sie merhfach mit reinen "Forderungsschreiben" bei den grundlegenden Institutionen welche diese MDS richtlinien erarbeiten Ablehnung ausgelöst haben.
Der GKV-Spitzenverband ist schon dabei sich mit der Erarbeitung entsprechender Empfehlungen für die MDKs auseinander zu setzen. - Fakt eins
Die Einbeziehung der politisch-fordernden Organisationen wird von dort abgelehnt, auch wenn dies nicht so eindeutig benannt wird. - Aspekt zwei
Die politischorientierten Forderungen werden auch nicht als "Selbsthilferelevant" angesehen, was deutlicher benannt wird. - Fakt drei
Selbsthilferelevanz wird eher über andere Strukturen und Methodiken als anerkennungsrelevant angesehen - daran dies auf zu zeigen arbeiten wir aktuell.....
Es gibt in Deutschland Selbsthilfestrukturen, die bei der Erstellung solcher medizinrechtlichen Kostenübernahmeempfehlungen ein "mitspracherecht" haben, der Zugang dazu ist jedoch etwas schwieriger und erfordert eineindeutige Nachweise des konkreten Selbsthilfebezuges in Verbindung mit Kooperationen im Bereich der medizinischen Versorgungsinstitutionen.
Konkreter kann dies nicht erläutert werden, da dies nicht so einfach zu durchschauen ist und es auch nicht sein soll.
Kurz und Laienverständlich gefasst kann ich dazu aber sagen:
wir als VTSM e.V. arbeiten daran dabei mitreden zu können.
Liebe Grüße,
Frank
Hallo Hauptmann Toxic,
wegen des ICD 11 brauchst du dir noch keine Sorgen zu machen, denn erst wenn es dieses mit dem Zusatz "de" als gültige Variante gibt wird dieses rechtskräftig für Deutschland.
Die Panikmache, die gern von den Trans*Vereinen betrieben wurde in richtung der Menschen mit unserer Thematik hat sich jedoch schon in der orginal (englischen) Variante nicht bewahrheitet, der von Manuela zitierte Einschränkungsbereich hält diese umgestellte und umbenannte Diagnose als "Versorgungsrelevante Gesundheitseinschränkung" aufrecht. Oder um es Laienverständlich aus zu drücken:
[b]Es bleibt eine behandlungsbedürftige Gesundheitsthematik, für die Behandlungsleistungen zu bezahlen sind vom deutschen Gesundheitssystem.[/b]
Da die gesundheitsrechtlichen Urteile zu angleichenden Genitalanpassungsoperationen existieren, können diese nicht einfach ignoriert werden - auch nicht durch die "Umbenennung".
Für die Kostenübernahmen sind dann wiederum die MDS-Richtlinien relevant, die zumindest eine "grundlegende Empfehlung für die Krankenkassen" bei dem Vorgang der "Kostenübernahmeanerkennung" relevant werden.
An diesem Punkt jedoch haben sich die einschlägigen "trans*Vereine" schon längst selbst disqualifiziert, da sie merhfach mit reinen "Forderungsschreiben" bei den grundlegenden Institutionen welche diese MDS richtlinien erarbeiten Ablehnung ausgelöst haben.
Der GKV-Spitzenverband ist schon dabei sich mit der Erarbeitung entsprechender Empfehlungen für die MDKs auseinander zu setzen. - Fakt eins
Die Einbeziehung der politisch-fordernden Organisationen wird von dort abgelehnt, auch wenn dies nicht so eindeutig benannt wird. - Aspekt zwei
Die politischorientierten Forderungen werden auch nicht als "Selbsthilferelevant" angesehen, was deutlicher benannt wird. - Fakt drei
Selbsthilferelevanz wird eher über andere Strukturen und Methodiken als anerkennungsrelevant angesehen - daran dies auf zu zeigen arbeiten wir aktuell.....
Es gibt in Deutschland Selbsthilfestrukturen, die bei der Erstellung solcher medizinrechtlichen Kostenübernahmeempfehlungen ein "mitspracherecht" haben, der Zugang dazu ist jedoch etwas schwieriger und erfordert eineindeutige Nachweise des konkreten Selbsthilfebezuges in Verbindung mit Kooperationen im Bereich der medizinischen Versorgungsinstitutionen.
Konkreter kann dies nicht erläutert werden, da dies nicht so einfach zu durchschauen ist und es auch nicht sein soll.
Kurz und Laienverständlich gefasst kann ich dazu aber sagen:
wir als VTSM e.V. arbeiten daran dabei mitreden zu können.
Liebe Grüße,
Frank