von seerose » 1. Feb 2017, 14:04
Frank hat geschrieben:Grundsätzlich ist es ja gar nicht so verkehrt wenn der Weg einfacher und planbarer wird,
aktuell ist es ja noch so dass eben Menschen eine "Gatekeeper" Funktion innehaben die sehr stark von den jeweiligen einzelnen Gatekeepern abhängig ist und somit unkalkulierbar.
Reflexion -> Da sehe ich ganz persönlich den gravierenden Aspekt in Bezug auf Transsexualität und eben auch bei allem was so "Trittbrettmäßig" die Möglichkeiten nutzt.
Deshalb hatten wir ja auch den "Beratungs-/Aufklärungs-schein" als ersatz für "Gatekeeper" in den Medical Guide eingebracht, denn damit wird letztlich die Eigenverantwortung im Sinne der "Aufgeklärten Selbstverantwortung" an die Stelle der "Gatekeeper" gesetzt.
Dies würde aber eben auch dazu führen das jeder der danach "handelt" über diesen "Beratungs-/Aufklärungs- schein" sich darüber im Klaren ist das eben alles weitere Eigenverantwortlich ist, somit auch die Folgen des eigenen Handeln nur sich selbst gegenüber Regress-fähig sind.
Diese Aufklärung sollte dabei eben neben den "rechtlichen Aspekten" auch oder gesondert zu den "medizinischen Aspekten" erfolgen -> frei nach dem Motto des "mündigen Patienten", der ja vielfach gefordert, in der Sakutogenese-Sicht sogar notwendig, aber realistisch meist von Medizinern gar nicht erwünscht ist.
Eigenverantwortung und Rücksichtnahme sind leider ohnehin zwei Begriffe die im Zusammenhang mit der "Gendermainstream-Thematik" gern vergessen oder übersehen werden. Trotzdem ist Beides für ein gutes gesellschaftliches Miteinander notwendig.
Vielen Dank für diese wichtige Klarstellung!!!
Das heißt, wenn denn hoffentlich künftig kein
"einschlägiges Begehren" mehr
"von außen" entscheidend verwehrt werden darf, so sollten sich jedoch alle an diesem Prozeß Beteiligten, insbesondere einschließlich der jeweils Betroffenen, darüber im klaren sein, daß es diesen "freien" Zugang nur dann geben kann, wenn, wie es bei jedem "Geben und Nehmen" eigentlich selbstverständlich sein sollte, es also künftig nicht nur ein "Nehmen" geben darf. Das heißt, das "Geben" ist das Verständnis dafür und die Bewußtmachung einer unerläßlichen Gewißheit darüber, daß jeder einzelne Veränderungsschritt ausschließlich und
nur E I G E N V E R A N T W O R T L I C H angetreten werden kann.
Das bedeutet, daß sich jeder einzelne Mensch sich damit auseinandersetzen muß, wie er diese eigenverantwortliche Gewißheit für sich selbst gewinnt; das kann bisweilen die einzelne Person selbst "leisten", im Regelfall wird sich dies aber auch dann über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Kontakte zu anderen persönlich Betroffenen können hierbei hilfreich sein (Selbsthilfegruppen), ebenso wie einschlägige Einzelberatungsgespräche, insbesondere mit Menschen, die den Prozeß bereits erfolgreich durchlaufen haben, die über einen diesbezüglichen Erfahrungshorizont verfügen, und die insbesondere über eine erkennbare
Eigenstabilität verfügen.
Ob und inwieweit darüber hinaus weitere professionelle psychologisch/psychotherapeutische Beratung und/oder Therapie benötigt wird, ist im Einzelfall ebenfalls
eigenverantwortlich zu entscheiden.
Das heißt also:
es kann und darf und wird in der Zukunft keine Verantwortungsübernahme durch Personen oder Institutionen "von außen" geben!Der Preis für die Entscheidungsfreiheit lautet: EIGENVERANTWORTUNG!
[quote="Frank"]
Grundsätzlich ist es ja gar nicht so verkehrt wenn der Weg einfacher und planbarer wird,
aktuell ist es ja noch so dass eben Menschen eine "Gatekeeper" Funktion innehaben die sehr stark von den jeweiligen einzelnen Gatekeepern abhängig ist und somit unkalkulierbar.
Reflexion -> Da sehe ich ganz persönlich den gravierenden Aspekt in Bezug auf Transsexualität und eben auch bei allem was so "Trittbrettmäßig" die Möglichkeiten nutzt.
Deshalb hatten wir ja auch den "Beratungs-/Aufklärungs-schein" als ersatz für "Gatekeeper" in den Medical Guide eingebracht, denn damit wird letztlich die Eigenverantwortung im Sinne der "Aufgeklärten Selbstverantwortung" an die Stelle der "Gatekeeper" gesetzt.
Dies würde aber eben auch dazu führen das jeder der danach "handelt" über diesen "Beratungs-/Aufklärungs- schein" sich darüber im Klaren ist das eben alles weitere Eigenverantwortlich ist, somit auch die Folgen des eigenen Handeln nur sich selbst gegenüber Regress-fähig sind.
Diese Aufklärung sollte dabei eben neben den "rechtlichen Aspekten" auch oder gesondert zu den "medizinischen Aspekten" erfolgen -> frei nach dem Motto des "mündigen Patienten", der ja vielfach gefordert, in der Sakutogenese-Sicht sogar notwendig, aber realistisch meist von Medizinern gar nicht erwünscht ist.
Eigenverantwortung und Rücksichtnahme sind leider ohnehin zwei Begriffe die im Zusammenhang mit der "Gendermainstream-Thematik" gern vergessen oder übersehen werden. Trotzdem ist Beides für ein gutes gesellschaftliches Miteinander notwendig.[/quote]
Vielen Dank für diese wichtige Klarstellung!!!
Das heißt, wenn denn hoffentlich künftig kein [i]"einschlägiges Begehren" [/i]mehr [i]"von außen"[/i] entscheidend verwehrt werden darf, so sollten sich jedoch alle an diesem Prozeß Beteiligten, insbesondere einschließlich der jeweils Betroffenen, darüber im klaren sein, daß es diesen "freien" Zugang nur dann geben kann, wenn, wie es bei jedem "Geben und Nehmen" eigentlich selbstverständlich sein sollte, es also künftig nicht nur ein "Nehmen" geben darf. Das heißt, das "Geben" ist das Verständnis dafür und die Bewußtmachung einer unerläßlichen Gewißheit darüber, daß jeder einzelne Veränderungsschritt ausschließlich und [u]nur[/u] E I G E N V E R A N T W O R T L I C H angetreten werden kann.
Das bedeutet, daß sich jeder einzelne Mensch sich damit auseinandersetzen muß, wie er diese eigenverantwortliche Gewißheit für sich selbst gewinnt; das kann bisweilen die einzelne Person selbst "leisten", im Regelfall wird sich dies aber auch dann über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Kontakte zu anderen persönlich Betroffenen können hierbei hilfreich sein (Selbsthilfegruppen), ebenso wie einschlägige Einzelberatungsgespräche, insbesondere mit Menschen, die den Prozeß bereits erfolgreich durchlaufen haben, die über einen diesbezüglichen Erfahrungshorizont verfügen, und die insbesondere über eine erkennbare[b][u] Eigenstabilität[/u][/b] verfügen.
Ob und inwieweit darüber hinaus weitere professionelle psychologisch/psychotherapeutische Beratung und/oder Therapie benötigt wird, ist im Einzelfall ebenfalls [b][u]eigenverantwortlich[/u][/b] zu entscheiden.
Das heißt also:[b] es kann und darf und wird in der Zukunft keine Verantwortungsübernahme durch Personen oder Institutionen[i] "von außen"[/i] geben![/b]
Der Preis für die Entscheidungsfreiheit lautet: EIGENVERANTWORTUNG!