von Frank » 7. Dez 2018, 08:54
Liebe Seerose, liebe Lesenden,
vielleicht sollten wir eher Hinterfragen wieso es bei einigen Gutachtern so "Problemlos läuft" und bei anderen nicht?
Ich hatte ja beides, einen Gutachter mit negativem und einen mit positivem Ergebnis, sowie einen dritten (für die GaOPs) der ebenfalls positiv entschied.
Wenn ich mir meine drei Gutachter anschaue und hinterfrage wo denn die Unterschiede lagen, warum zwei von drei zu einem "positivem Ergebnis" kamen und der dritte zu einem "negativem Ergebnis" kam,
dann muss ich sagen es gab diverse "Tagesform-Unterschiede", ebenso wie "Formalunterschiede".
Tagesform bzw. somatische und psychologische Unterscheide zwischen den ersten beiden:
Beim ersten hatte ich die "Körperproblematik einer gerade eingesetzten weiblichen Menstruation", dazu kam noch das ich trotz Termin sehr lange (fast 3 Stunden) warten musste bis ich dran kam und auch die Form der Begutachtung war enorm Belastend, da mit körperlicher Untersuchung verbunden. Dann lies der Gutachter sich fast 6 wochen Zeit bevor er unter enormem Zeitdruck seine "(kurzen)Notizen in ein sehr umfangreiches Gutachten" umsetzte - in diesem Gutachten standen dann besprochene Teile völlig verdreht (was bei einer anderen Begutachtung am selben Tag trotz positivem Ergebnis ebenso war).
Beim zweiten musste ich nur die zehn Minuten warten, die ich zu früh dort war. Dieser Gutachter ging in seinen Fragen auf den "Transsexuellen Lebenslauf" ein und stellte Fragen zur Selbstreflexion der Thematik. Insgesamt paßte auch die Chemie bzw. die spontane Symphatie auf Anhieb. Das Gutachten selbst war auch nur etwa 1/3 im Umfang,verglichen mit dem ersten und enthielt dafür aber die sachliche Auseinandersetzung mit den Fragestellungen des Gerichtes.
Beim dritten Gutachter wiederum ging es um eine Beurteilung zum Bedarf von operativer Angleichung, hier fand schon seit 3 Monaten HET statt, ich hatte die Vä & Pä schon hinter mir und war letztlich auch körperlich schon ein Stück auf dem richtigen und für mich passendem Weg angekommen, obwohl eben der für mich sehr wichtige Aspekt der körperlichen Angleichung noch ab zu schließen war. Hier sollte ich im Vorfeld einen langen Fragebogen ausfüllen, in dem es vor allem um die Fragen der "selbstreflexionsfähigkeit", einer "psychischen Stabilität" und der "psycho-emotionalen Belastbarkeit" ging. Den Lebenslauf hatte ich um die Aspekte die sich seit dem Antrag auf Vä & Pä verändert hatten ergänzt, was natürlich ebenfalls Relevanz hatte. Auch hier war das Ergebnis ein positives, was auf der "sachlichen Auswertung" beruhte.
Von meiner Seite mit dieser persönlichen Rückschau ergibt sich die logische Konsequenz bezüglich der "Begutachtung" einzelne Aspekte als positiv/negativ für die konkrete Begutachtung zu eruieren.
Körperliche Untersuchungen -> wozu? Natürlich ist der Körper bzw. die Diskrepanz der körperlichen Gegebenheiten im Bezug zur personalen! Identität oder um es somatischer zu beschreiben in Bezug zur genau entgegengesetzten "neuronalen Erwartung" (Body-Map) ausschlaggebend, aber wenn, wie paßt dazu eine "körperliche Untersuchung"?
Psychologische Untersuchung -> Hier waren es die Aspekte der "Selbstreflexion", sowie der "Psycho-Emotionalen Stabilität" welche als Relevant betrachtet wurden, was auch Sinn gemacht hat.
Soziale Aspekte -> "Geschlechts-Rollen-Thematik" - hier spielt die persönliche Sicht der "Geschlechts-Rollen" und ihrer "Präsentation durch die Betroffenen" in Bezug auf die Begutachtende Person eine viel zu große Rolle, dies kann auch gar nicht anders sein, da Menschen keine "Neutralität" in einem so persönlichen Bereich erbringen können! Diesen Punkt hatte Seerose jedoch im Ausgangsthema schon aufgezeigt.
Fazit von mir persönlich dazu:
Wirklichen Sinn machen die Aspekte: Selbstreflexin & Psycho-Emotionale Stabilität wenn es um die körperlichen Angleichungsmaßnahmen geht, wobei der zweite Punkt nicht grundsätzlich als "Ausschlusskriterium" betrachtet werden darf, sondern eigentlich eine "Aufgabe der Psychiatrie/Psychotherapie" wäre, wenn dies als "aktuell nicht gegeben" festgestellt wird. Daher wäre dieser Aspekt auch der Punkt, wo "Psychiatrie/Psychotherapie" nur reallistisch Betrachtet wirklichen Sinn machen, denn die Beurteilung der aktuellen Situation ist für einen "Hausarzt", welcher Betroffene normal deutlich besser und vor allem länger kennt, wie ein "fremder Begutachtender", realistischer Beurteilbar.
Liebe Grüße,
Frank
Liebe Seerose, liebe Lesenden,
vielleicht sollten wir eher Hinterfragen wieso es bei einigen Gutachtern so "Problemlos läuft" und bei anderen nicht?
Ich hatte ja beides, einen Gutachter mit negativem und einen mit positivem Ergebnis, sowie einen dritten (für die GaOPs) der ebenfalls positiv entschied.
Wenn ich mir meine drei Gutachter anschaue und hinterfrage wo denn die Unterschiede lagen, warum zwei von drei zu einem "positivem Ergebnis" kamen und der dritte zu einem "negativem Ergebnis" kam,
dann muss ich sagen es gab diverse "Tagesform-Unterschiede", ebenso wie "Formalunterschiede".
Tagesform bzw. somatische und psychologische Unterscheide zwischen den ersten beiden:
Beim ersten hatte ich die "Körperproblematik einer gerade eingesetzten weiblichen Menstruation", dazu kam noch das ich trotz Termin sehr lange (fast 3 Stunden) warten musste bis ich dran kam und auch die Form der Begutachtung war enorm Belastend, da mit körperlicher Untersuchung verbunden. Dann lies der Gutachter sich fast 6 wochen Zeit bevor er unter enormem Zeitdruck seine "(kurzen)Notizen in ein sehr umfangreiches Gutachten" umsetzte - in diesem Gutachten standen dann besprochene Teile völlig verdreht (was bei einer anderen Begutachtung am selben Tag trotz positivem Ergebnis ebenso war).
Beim zweiten musste ich nur die zehn Minuten warten, die ich zu früh dort war. Dieser Gutachter ging in seinen Fragen auf den "Transsexuellen Lebenslauf" ein und stellte Fragen zur Selbstreflexion der Thematik. Insgesamt paßte auch die Chemie bzw. die spontane Symphatie auf Anhieb. Das Gutachten selbst war auch nur etwa 1/3 im Umfang,verglichen mit dem ersten und enthielt dafür aber die sachliche Auseinandersetzung mit den Fragestellungen des Gerichtes.
Beim dritten Gutachter wiederum ging es um eine Beurteilung zum Bedarf von operativer Angleichung, hier fand schon seit 3 Monaten HET statt, ich hatte die Vä & Pä schon hinter mir und war letztlich auch körperlich schon ein Stück auf dem richtigen und für mich passendem Weg angekommen, obwohl eben der für mich sehr wichtige Aspekt der körperlichen Angleichung noch ab zu schließen war. Hier sollte ich im Vorfeld einen langen Fragebogen ausfüllen, in dem es vor allem um die Fragen der "selbstreflexionsfähigkeit", einer "psychischen Stabilität" und der "psycho-emotionalen Belastbarkeit" ging. Den Lebenslauf hatte ich um die Aspekte die sich seit dem Antrag auf Vä & Pä verändert hatten ergänzt, was natürlich ebenfalls Relevanz hatte. Auch hier war das Ergebnis ein positives, was auf der "sachlichen Auswertung" beruhte.
Von meiner Seite mit dieser persönlichen Rückschau ergibt sich die logische Konsequenz bezüglich der "Begutachtung" einzelne Aspekte als positiv/negativ für die konkrete Begutachtung zu eruieren.
[b][i]Körperliche Untersuchungen[/i][/b] -> wozu? Natürlich ist der Körper bzw. die Diskrepanz der körperlichen Gegebenheiten im Bezug zur personalen! Identität oder um es somatischer zu beschreiben in Bezug zur genau entgegengesetzten "neuronalen Erwartung" (Body-Map) ausschlaggebend, aber wenn, wie paßt dazu eine "körperliche Untersuchung"?
[b][i]Psychologische Untersuchung[/i][/b] -> Hier waren es die Aspekte der "Selbstreflexion", sowie der "Psycho-Emotionalen Stabilität" welche als Relevant betrachtet wurden, was auch Sinn gemacht hat.
[b][i]Soziale Aspekte [/i][/b]-> "Geschlechts-Rollen-Thematik" - hier spielt die persönliche Sicht der "Geschlechts-Rollen" und ihrer "Präsentation durch die Betroffenen" in Bezug auf die Begutachtende Person eine viel zu große Rolle, dies kann auch gar nicht anders sein, da Menschen keine "Neutralität" in einem so persönlichen Bereich erbringen können! Diesen Punkt hatte Seerose jedoch im Ausgangsthema schon aufgezeigt.
[b]Fazit von mir persönlich dazu:[/b]
Wirklichen Sinn machen die [b][i]Aspekte: Selbstreflexin & Psycho-Emotionale Stabilität[/i][/b] wenn es um die körperlichen Angleichungsmaßnahmen geht, wobei der zweite Punkt nicht grundsätzlich als "Ausschlusskriterium" betrachtet werden darf, sondern eigentlich eine "Aufgabe der Psychiatrie/Psychotherapie" wäre, wenn dies als "aktuell nicht gegeben" festgestellt wird. Daher wäre dieser Aspekt auch der Punkt, wo "Psychiatrie/Psychotherapie" nur reallistisch Betrachtet wirklichen Sinn machen, denn die Beurteilung der aktuellen Situation ist für einen "Hausarzt", welcher Betroffene normal deutlich besser und vor allem länger kennt, wie ein "fremder Begutachtender", realistischer Beurteilbar.
Liebe Grüße,
Frank