von yvi-nasti » 4. Aug 2016, 21:39
Nunja, den Geschlechtseintrag zunächst offen zu lassen, halte ich nicht für einen Kunstkniff, sondern für existentiell wichtig im Jugendschutzrecht. Ebend um Kindern mit uneindeutigem Geschlecht die möglichkeit zu eröffnen, nicht Zwangseingruppiert und damit Operiert zu werden, bevor sie sich selbst zu wort melden können. Ansonsten gab und gibt es bei Diagnostizierter IS die möglichkeit den Eintrag per Verwaltungsakt ändern zu lassen, doch wer schlau ist, lässt dies erst Später machen oder wählt den über die Sozialgesetzbücher abgesicherten TS Weg. Eine Volljährige Person ohne Geschlechtseintrag ist somit (zumindest nach meiner Kenntnis) im Deutschen Recht noch immer nicht Vorgesehen, aber ich kann mich auch Irren.
Die problematik sehe ich persönlich weniger darin, daß wenn die Genderleute dies irgendwann einmal Durchbekommen, wir unser m bzw. w wieder verlieren könnten. Sondern vielmehr, dass künftigen Betroffenen, egal ob IS oder TS, sowohl die Juristische Anerkennung als Mann bzw. Frau, als auch die Medizinischen Maßnahmen verwehrt werden wird.
Denn sobald ein drittes Geschlecht Juristisch etabliert wäre, müsste man auch ein viertes, ein fünftes, u.s.w. zulassen, und genau das wollen ja die Genderwahnsinnigen. Damit würden sie jegliches Soziale Gefüge auseinanderreissen, und betroffene könnten zwar auf dem Amt ihr Wunschgeschlecht eintragen lassen, und das dann täglich oder je nach Stimmung neu. Aber die Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen ließe sich daraus nicht mehr herleiten, denn es wäre ja alles nur noch ein Genderflouid. Dass ist die ganz große Gefahr, welche von den Trans* aktivisten ausgeht, denn Transsexuelle sind auch da nur eine kleine Randgruppe, und Intersexuelle noch mehr.
Nunja, den Geschlechtseintrag zunächst offen zu lassen, halte ich nicht für einen Kunstkniff, sondern für existentiell wichtig im Jugendschutzrecht. Ebend um Kindern mit uneindeutigem Geschlecht die möglichkeit zu eröffnen, nicht Zwangseingruppiert und damit Operiert zu werden, bevor sie sich selbst zu wort melden können. Ansonsten gab und gibt es bei Diagnostizierter IS die möglichkeit den Eintrag per Verwaltungsakt ändern zu lassen, doch wer schlau ist, lässt dies erst Später machen oder wählt den über die Sozialgesetzbücher abgesicherten TS Weg. Eine Volljährige Person ohne Geschlechtseintrag ist somit (zumindest nach meiner Kenntnis) im Deutschen Recht noch immer nicht Vorgesehen, aber ich kann mich auch Irren.
Die problematik sehe ich persönlich weniger darin, daß wenn die Genderleute dies irgendwann einmal Durchbekommen, wir unser m bzw. w wieder verlieren könnten. Sondern vielmehr, dass künftigen Betroffenen, egal ob IS oder TS, sowohl die Juristische Anerkennung als Mann bzw. Frau, als auch die Medizinischen Maßnahmen verwehrt werden wird.
Denn sobald ein drittes Geschlecht Juristisch etabliert wäre, müsste man auch ein viertes, ein fünftes, u.s.w. zulassen, und genau das wollen ja die Genderwahnsinnigen. Damit würden sie jegliches Soziale Gefüge auseinanderreissen, und betroffene könnten zwar auf dem Amt ihr Wunschgeschlecht eintragen lassen, und das dann täglich oder je nach Stimmung neu. Aber die Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen ließe sich daraus nicht mehr herleiten, denn es wäre ja alles nur noch ein Genderflouid. Dass ist die ganz große Gefahr, welche von den Trans* aktivisten ausgeht, denn Transsexuelle sind auch da nur eine kleine Randgruppe, und Intersexuelle noch mehr.