von Ätztussi » 22. Mär 2015, 21:14
Aus Queer.deDie Tutzinger Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein wird für ihren Einsatz für die Rechte von Transsexuellen, Lesben und Schwulen ausgezeichnet.
Eine verdiente Ehrung für Maria Sabine Augstein: Die Tutzinger Rechtsanwältin erhält für ihren Einsatz für die Rechte von Transsexuellen, Schwulen und Lesben das Bundesverdienstkreuz. Darüber informierte der LSVD am Sonntag.
Maria Sabine Augstein kam 1949 als Sohn des Spiegel-Herausgebers Rudolf Augstein und der Journalistin Lore Ostermann zur Welt. Seit ihrer Geschlechtsanpassung 1977 gehört sie einer doppelten Minderheit an: Sie ist transsexuell und lesbisch.
Seit 1979 ist Augstein als Anwältin tätig und hat sieben erfolgreiche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bestritten. Ihr Schwerpunkt sind die Rechtsprobleme von Transsexuellen. Fünfmal hat das Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften aus dem 1980 verabschiedeten Transsexuellengesetz (TSG) für verfassungswidrig erklärt. Vier dieser Entscheidungen hat Maria Sabine Augstein erfochten.
Augstein erstritt gleiche Rechte in Karlsruhe
Aber auch für schwule und lesbische Paare erkämpfte sie mehr Gleichberechtigung. So führte ihre Arbeit zu Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes, die als historisch einzustufen sind. Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Gleichstellung im Einkommensteuerrecht und beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag geht auf Verfassungsbeschwerden von Maria Sabine Augstein zurück.
Schon 1984 formuliert Augstein in der Zeitschrift "Emma", was heute unter der Kampagne "Öffnung der Ehe" gefordert wird: "Der Artikel 6 des Grundgesetzes enthält ein Recht auf Eheschließung mit der gewählten Partnerin/dem gewählten Partner." Stand sie damals mit dieser Meinung fast allein auf weiter Flur, sind heute alle Parteien – außer der generell ablehnenden CDU/CSU – der Meinung, dass eine Öffnung der Ehe durch bloße Änderung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Eheschließung möglich ist, ohne dass zusätzlich das Grundgesetz geändert werden muss. 1992 bestellte Augstein für das prominente Lesbenpaar Hella von Sinnen und Cornelia Scheel das Aufgebot, das damals jedoch abgelehnt wurde.
"Je kleiner die Minderheit, desto wichtiger ist die Gegenwehr"
Alleine zu kämpfen schreckt sie ebenso wenig ab wie die Frage, wie viele vom juristischen Erfolg profitieren. "Je kleiner die Minderheit, desto wichtiger ist die Gegenwehr. Grundrechte und Menschenwürde sind keine Frage der großen Zahl.", erklärte Augstein in einem Interview 2008.
Eine Geschichte-Macherin ist sie auch für den LSVD: 1998 trat sie in den damaligen Schwulenverband (SVD) ein und organisierte gemeinsam mit ihrer späteren eingetragenen Lebenspartnerin Inea Gukema-Augstein und vielen anderen engagierten Mitstreiterinnen die erste große Eintrittswelle von lesbischen Frauen. 1999 wurde die Umbenennung des SVD in den Lesben- und Schwulenverband beschlossen. "So hat sie auch dafür gesorgt, dass die Geschichte unseres Verbandes heute eine andere ist als vor ihrem Eintritt", würdigte Verbandsvorstand Manfred Bruns ihr Engagement. "Wir kennen und schätzen sie als Vorreiterin, Wegbegleiterin und Unterstützerin für eine gerechtere, demokratischere und offenere Gesellschaft, die selbstbestimmte Lebensentwürfe schützt und ermöglicht."
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[quote][b]Die Tutzinger Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein wird für ihren Einsatz für die Rechte von Transsexuellen, Lesben und Schwulen ausgezeichnet.[/b]
Eine verdiente Ehrung für Maria Sabine Augstein: Die Tutzinger Rechtsanwältin erhält für ihren Einsatz für die Rechte von Transsexuellen, Schwulen und Lesben das Bundesverdienstkreuz. Darüber informierte der LSVD am Sonntag.
Maria Sabine Augstein kam 1949 als Sohn des Spiegel-Herausgebers Rudolf Augstein und der Journalistin Lore Ostermann zur Welt. Seit ihrer Geschlechtsanpassung 1977 gehört sie einer doppelten Minderheit an: Sie ist transsexuell und lesbisch.
Seit 1979 ist Augstein als Anwältin tätig und hat sieben erfolgreiche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bestritten. Ihr Schwerpunkt sind die Rechtsprobleme von Transsexuellen. Fünfmal hat das Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften aus dem 1980 verabschiedeten Transsexuellengesetz (TSG) für verfassungswidrig erklärt. Vier dieser Entscheidungen hat Maria Sabine Augstein erfochten.
[b]Augstein erstritt gleiche Rechte in Karlsruhe[/b]
Aber auch für schwule und lesbische Paare erkämpfte sie mehr Gleichberechtigung. So führte ihre Arbeit zu Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes, die als historisch einzustufen sind. Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Gleichstellung im Einkommensteuerrecht und beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag geht auf Verfassungsbeschwerden von Maria Sabine Augstein zurück.
Schon 1984 formuliert Augstein in der Zeitschrift "Emma", was heute unter der Kampagne "Öffnung der Ehe" gefordert wird: "Der Artikel 6 des Grundgesetzes enthält ein Recht auf Eheschließung mit der gewählten Partnerin/dem gewählten Partner." Stand sie damals mit dieser Meinung fast allein auf weiter Flur, sind heute alle Parteien – außer der generell ablehnenden CDU/CSU – der Meinung, dass eine Öffnung der Ehe durch bloße Änderung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Eheschließung möglich ist, ohne dass zusätzlich das Grundgesetz geändert werden muss. 1992 bestellte Augstein für das prominente Lesbenpaar Hella von Sinnen und Cornelia Scheel das Aufgebot, das damals jedoch abgelehnt wurde.
[b]"Je kleiner die Minderheit, desto wichtiger ist die Gegenwehr"[/b]
Alleine zu kämpfen schreckt sie ebenso wenig ab wie die Frage, wie viele vom juristischen Erfolg profitieren. "Je kleiner die Minderheit, desto wichtiger ist die Gegenwehr. Grundrechte und Menschenwürde sind keine Frage der großen Zahl.", erklärte Augstein in einem Interview 2008.
Eine Geschichte-Macherin ist sie auch für den LSVD: 1998 trat sie in den damaligen Schwulenverband (SVD) ein und organisierte gemeinsam mit ihrer späteren eingetragenen Lebenspartnerin Inea Gukema-Augstein und vielen anderen engagierten Mitstreiterinnen die erste große Eintrittswelle von lesbischen Frauen. 1999 wurde die Umbenennung des SVD in den Lesben- und Schwulenverband beschlossen. "So hat sie auch dafür gesorgt, dass die Geschichte unseres Verbandes heute eine andere ist als vor ihrem Eintritt", würdigte Verbandsvorstand Manfred Bruns ihr Engagement. "Wir kennen und schätzen sie als Vorreiterin, Wegbegleiterin und Unterstützerin für eine gerechtere, demokratischere und offenere Gesellschaft, die selbstbestimmte Lebensentwürfe schützt und ermöglicht." [/quote]