von Frank » 9. Mai 2019, 22:21
Nun die Beratung soll kostenlos sein, aber die Umsetzung dafür ist so schwammig geplant, dass es letztlich auf "gender Zentren" hinauslaufen wird, die gleichzeitig die "Beratungsstellenförderung" und ein "Zentrumsförderung für seltene Erkrankungen" bekommen werden...Kosten für die Betroffenen sind dann die "verdeckten Kosten" in Form von Fahrtkosten.....und das kann bei 3-4 Terminen durchaus locker mal auf 500-600 € herauslaufen.
Das bisherige "Gutachter" auch Beratungen machen können wird eher schwierig, es sei denn sie sind in "Zentren" organisiert.
Ganz heikel ist jedoch folgende Formulierung:
§19
(1)Das Gericht ordnet auf Antrag einer Person, deren Geschlechtsidentität von
ihrem eindeutig weiblichen oder männlichen Körperbild abweicht,....
hier wird letztlich bestimmt, dass eine körperliche Angleichung keinesfalls vor einer Personenstandsänderung erfolgen darf, denn sonst.....
Nun die Beratung soll kostenlos sein, aber die Umsetzung dafür ist so schwammig geplant, dass es letztlich auf "gender Zentren" hinauslaufen wird, die gleichzeitig die "Beratungsstellenförderung" und ein "Zentrumsförderung für seltene Erkrankungen" bekommen werden...Kosten für die Betroffenen sind dann die "verdeckten Kosten" in Form von Fahrtkosten.....und das kann bei 3-4 Terminen durchaus locker mal auf 500-600 € herauslaufen.
Das bisherige "Gutachter" auch Beratungen machen können wird eher schwierig, es sei denn sie sind in "Zentren" organisiert.
Ganz heikel ist jedoch folgende Formulierung:
[quote]§19
(1)Das Gericht ordnet auf Antrag einer Person, deren Geschlechtsidentität von
ihrem eindeutig weiblichen oder männlichen Körperbild abweicht,....[/quote]
hier wird letztlich bestimmt, dass eine körperliche Angleichung keinesfalls vor einer Personenstandsänderung erfolgen darf, denn sonst.....