von seerose » 20. Jul 2018, 13:47
Selfmademan hat geschrieben:VÄ und PÄ sollten nur unter Vorbehalt, quasi als "Probezeit" gewährt werden innerhalb dessen die ersten Genital-OP's vollzogen werden müssen. Minimalanforderung bei "FzM" ...Minimalanforderung bei "MzF" ...Wie lang dann die "Probezeit" sein sollte müsste geklärt werden hinsichtlich zickenden Krankenkassen, Heilungsverlauf und welche Abstände laut Chirurg zwischen den OPs einzuhalten sind. Und dann kommen auch noch Arbeitgeber hinzu, manche möchten sich beruflich erstmal eine gewisse Sicherheit aufbauen bevor sie weitermachen. Und ewige Fehlzeiten macht kein Arbeitgeber mit.
Wenn wir Vorschläge für eine Neufassung des TSG ausarbeiten, die wir anschließend den politisch-rechtlichen Gremien vorlegen können, so bedarf es hierzu klarer Regelungen, die auch den Verfahrensablauf beinhalten. Die von Dir angesprochenen Aspekte bedürfen der Vertiefung, was z.B. wie von Dir vorgeschlagen, über einen eigenen thread geschehen könnte. Mein Vorschlag hierzu: die wünschenswerte vertiefende Diskussion erst einmal interner thematisieren!
Selfmademan hat geschrieben:Bei Betroffenen die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen sich nicht operieren lassen dürfen, kann man die "Probezeit" aussetzen und dauerhaft VÄ und PÄ genehmigen.
Hierzu gäbe es sehr viel zu erörtern, und gründlich abzuwägen!
Selfmademan hat geschrieben:Ich gebe zu, klingt noch alles sehr unausgegoren und bedarf sicherlich noch einiger Überarbeitung. Das wäre sicherlich ein eigener Thread wert.
Ja, das sehe ich auch so; aber die Vorüberlegungen sind ja schon mal ganz gut!
[quote="Selfmademan"]VÄ und PÄ sollten nur unter Vorbehalt, quasi als "Probezeit" gewährt werden innerhalb dessen die ersten Genital-OP's vollzogen werden müssen. Minimalanforderung bei "FzM" ...Minimalanforderung bei "MzF" ...Wie lang dann die "Probezeit" sein sollte müsste geklärt werden hinsichtlich zickenden Krankenkassen, Heilungsverlauf und welche Abstände laut Chirurg zwischen den OPs einzuhalten sind. Und dann kommen auch noch Arbeitgeber hinzu, manche möchten sich beruflich erstmal eine gewisse Sicherheit aufbauen bevor sie weitermachen. Und ewige Fehlzeiten macht kein Arbeitgeber mit.[/quote]
Wenn wir Vorschläge für eine Neufassung des TSG ausarbeiten, die wir anschließend den politisch-rechtlichen Gremien vorlegen können, so bedarf es hierzu klarer Regelungen, die auch den Verfahrensablauf beinhalten. Die von Dir angesprochenen Aspekte bedürfen der Vertiefung, was z.B. wie von Dir vorgeschlagen, über einen eigenen thread geschehen könnte. Mein Vorschlag hierzu: die wünschenswerte vertiefende Diskussion erst einmal interner thematisieren!
[quote="Selfmademan"]Bei Betroffenen die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen sich nicht operieren lassen dürfen, kann man die "Probezeit" aussetzen und dauerhaft VÄ und PÄ genehmigen.[/quote]
Hierzu gäbe es sehr viel zu erörtern, und gründlich abzuwägen!
[quote="Selfmademan"]Ich gebe zu, klingt noch alles sehr unausgegoren und bedarf sicherlich noch einiger Überarbeitung. Das wäre sicherlich ein eigener Thread wert.[/quote]
Ja, das sehe ich auch so; aber die Vorüberlegungen sind ja schon mal ganz gut!