S3 Leitlinienentwurf - Kommentierung von Frank

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Re: S3 Leitlinienentwurf - Kommentierung von Frank

Beitrag von MerleHH » 18. Apr 2017, 04:33

Nichts hinzuzufügen! Danke! <3 :verbeug: :blumen:

Re: S3 Leitlinienentwurf - Kommentierung von Frank

Beitrag von Frank » 31. Mär 2017, 22:37

8.
8.1. Transition und Re-Transition
Leider passend zu den bisherigen Vorgehensweisen, ist auf das Fehlen einer Differenz unterschiedlicher Syndrome und somit auch unterschiedlicher Bedarfe hin zu Weisen.
Dies ist umso Relevanter da die Studien auf die Bezug genommen wird, insebsondere die von Pfäfflin aus einer Zeit stammt in der rechtliche Maßnahmen an medizinische Maßnahmen gebunden waren, so das ohnehin keine Reflexion möglich war, sobald das Bedürfnis nach rechtlichen Geschlechtszugehörigkeitsbezogenen Maßnahmen erfüllt werden sollte.

Somit bleibt das Fazit das eine Reflektion und klare benennbare Differente Syndrome im Vorfeld mehr Klarheit schaffen und somit medizinische Maßnahmen die hinterher bereut werden gar nicht erst zustandekommen lassen.


Kommentare zu den Empfehlungen:
Leider fehlt hier die Empfehlung die differenten Syndrome durch klare Begriffe auf zu zeigen um somit den Betroffenen bei der Reflektion realitätsbezogen die Möglichkeiten auf zu zeigen.


Uff es ist geschafft, ich bin durch :-k

8.3. Familie

Ganz Ok



8.2. Sexualität und Intimität

weitestgehend Ok


Kommentare zu den Empfehlungen:
*Zitat*Auch wenn die sexuelle Funktion beeinträchtigt ist, gibt ein Großteil an, post-operativ mit dem Sexualleben zufriedener zu sein. *Zitatende*
Hier ist zum einen ein Evidenzlevel von I sehr mager, zum anderen erscheint es ein gravierender Widerspruch in sich zu sein, das beeinträchtigte (wie weitgehende Beeinträchtigung?) Funktionalität sich nicht auf die Zufriedenheit mit dem Sexualleben auswirkt.
Aus eigener Erfahrung kann ich dazu nur sagen das ein "nichtfunktionales Genital" sich erheblich negativ auf die Möglichkeit zu einem Sexualleben auswirkt, Zufriedenheit ist dabei noch gar nicht beurteilbar, es sei denn man empfindet den (erzwungenen) Verzicht als "Zufriedenstellend".


8.4. Arbeit

Auch hier zeigt sich die Fehlende Differenzierung und damit einhergehende fehlende Akzeptanz von Frauen und Männern die ein ganz "normales Leben nach der Transition" leben wollen.


Kommentare zu den Empfehlungen:
Trans*Peerberatungen sind nicht dazu geeignet Menschen mit Transsexualität (NGS) zu Arbeitsproblematiken zu beraten, gerade das Gegenteil wird von Frauen und Männern mit transsexuellem Hintergrund berichtet. Die Trans* Präsenz in den Medien sorgt eher dafür das es für Menschen mit transsexuellem Hintergrund zu mehr Ängsten und realen Diskriminierungen im Arbeitsleben kommt und das immer mehr dieser Betroffenen sich genötigt sehen so weit als irgend Möglich "stealth" also ungeoutet am Arbeitsplatz zu leben, um diesen nicht zu gefährden oder sich am Arbeitsplatz mit "gutgemeinten" Trans*Forderungen auf diskriminierende Weise konfrontiert zu sehen, bei denen den Betroffenen Frauen oder Männern ihr tatsächliches Geschlecht abgesprochen wird.

Da jedoch auch die therapeutischen oder sozialen beratungsanbietenden Fachkräfte immer stärker allein auf die Trans* Belange reduzieren, finden Transsexuelle (NGS) und Menschen mit transsexuellem Hntergrund nahezu gar keine kompetenten Hilfen, sondern sehen sich überwiegend in der Zwangslage sich zwischen zwei Übeln entscheiden zu müssen. Entweder wird ihnnen ihr Geschlecht an sich abgesprochen oder sie werden zu "Transgeschlechtlichen" umdefiniert und den Forderungen zu "transgeschlechtlicher Lebensweise" entsprechend diskriminiert.

Re: S3 Leitlinienentwurf - Kommentierung von Frank

Beitrag von Frank » 31. Mär 2017, 17:02

7.3 Epilation

Hier ist nur ein ebenfalls relevanter Bereich der Epilationsnotwendigkeit unbeachtet geblieben, was zu beanstanden ist.
Auch Männer deren Unterarmbereich für die Peniskonstruktion stark behaart sind benötigen eine Epilationsbehandlung, da insbesondere der Verbleib starker Behaarung im zukünftigen Harhröhrenbereich häufig zu massiven Komplikationen führt. Einige Operateure verlangen daher auch hier eine Epilation.


Kommentare zu den Empfehlungen:
Der oben angeführte Bereich ist auf jeden Fall ebenfalls in die Empfehlungen auf zu nehmen.


7.4 Brustaufbau
Kein Kommentar erforderlich, da OK

7.5 Hilfsmittel
Die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Narbenkompression wird leider bisher oft nicht von den Operateuren angemessen verordnet, Hausärzte sind vielfach überfordert und auch die Sanitätshäuser sind vielfach nicht in der Lage entsprechende Hilfsmittel - insbesondere für die Unterarmnarbe bei Peniskonstruktion - her zu stellen. Hier ist die klare Forderung an die Berufsgruppe der Operateure eine angemessene Nachsorge ein zu Leiten dringend erforderlich. Diese sollte auch in dieser Leitlinie aufgenommen werden.

Penis-Hoden Epithesen sind auch bei mißglückten Penisaufbauoperationen dringend zu Empfehlen, hier sollte aber auch bekannt sein, das es bisher keine Epithesen gibt die sowohl für das Urinieren im Stehen wie auch für die funktionalität bei Geschlechtsverkehr geeignet sind - daher sind bei entsprechendem Bedarf Epithesen für beide Funktionen erforderlich und mittels Indikationsstellung zu ermöglichen.

Alles Andere paßt soweit.


Kommentar zu den Empfehlungen
Hier fehlt konkret die Forderung an die Operateure sich um entsprechende Nachsorge zu kümmern, sei es mittels gemeinsamer Empfehlungen, oder Einzelfallbezogen.


7.6 Alopezie/Haartranspalntation
OK kein Kommentar

7.7 Logopädie und Stimmchirurgie
*Zitat* Eine logopädische Behandlung kann bei trans* Frauen und trans* Männern indiziert sein. *Zitatende*
Leider wird in dem gesamten Unterkapitel nur der Bereich der "trans* Frauen" beachtet, während Männer nur hier in diesem einen Satz am Rande erwähnt werden.
Ein Ausbleiben des hormonbedingten Stimmbruches kann jedoch gerade für Männer die nicht chronisch geoutet werden wollen zu erheblicher Belastung führen, insbesondere da dadurch ein Leben als normaler Mann ohne "trans* Bezug" extrem erschwert wird.


7.8. Adamsapfelkorrektur
OK, keine Kommentierung nötig

7.9. Gesichtsfeminisierende Operationen
Hier wird sehr deutlich das der "Aussenwahrnehmung" höchste Priorität eingeräumt wird, leider wird damit aber auch deutlich das die Grundeinstellung in der Erarbeitung dieser Leitlinie eben genau NUR diese Aspekte von Geschlecht wahrnimmt und behandelt.


7.10. Feminisierende Genitaloperationen
*Zitat* Das Bedürfnis nach Genitalmodifizierung kann individuell unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Bei entsprechendem Bedarf haben feminisierende Genitaloperationen in einem interdisziplinären Behandlungsansatz eine wesentliche Bedeutung für die Reduktion des Leidensdrucks und die Verbesserung des Kongruenzerlebens. Für den Erfolg dieser Behandlung ist neben einer sorgfältigen IndikationssteIlung (siehe Kapitel 4) die Expertise des operativen Zentrums einschließlich Vor- und Nachsorge entscheidend. *zitatende*

Hier ist wieder die Anmerkung erforderlich das es der Syndromunterschied ist der letztlich diesen Bedarf aufweist. Wer eine Genitalangleichung macht um den sozialen Rollenwechsel zu perfektionieren wird Zwangsläufig irgendwann enttäuscht vom Ergebnis sein.
Die Reduktion des Leidensdruckes und die Verbesserung des Kongruenzerlebens ist davon abhängig das die genitale Situation und damit das „Selbsterleben“ der körperlichen unstimmigkeit der eigenen Geschlechtlichkeit die Ursache des Leidensdruckes ist. Für den Erfolg ist daher eher die differenzierung der Syndrome Relevant, ebenso wie eine angemessene Vor- und Nachsorge, wozu neben der Aufklärung auch die entsprechende Erklärung der Nachsorge gehört.

An zu merken wäre hier auch das die Studienlage sich bisher auf Menschen bezieht die eine Transsexuelle Diagnosestellung hatten → hier wird eine Vermischung verschiedener Syndrome in eine nicht real nachweisbare Beziehung gesetzt.
Es wäre erforderlich hierzu angemessene und professionelle Studien durch zu führen aus denen sich die Tatsächliche Bedarfssituation für derartige Operationen ermitteln lässt und dies sollte auch ganz klar Syndromabhängig erfolgen.


Kommentar zu den Empfehlungen:
Hier fehlt die Aufklärung das eben genau die reine Bezugsebene der „psychosozialen Ebene“ eine sehr kritische Ebene ist, diese Operation sollte wegen der schwerwiegenden Folgen die sich daraus ergeben und der Risiken nicht nur wegen „sozialer Rollenperfektionierung“ umgesetzt werden, sondern mit einem klaren Bedarf nach einem „stimmigen Genital“ verbunden sein.


7.11. Mastektomie
Ist ok

7.12. Hysterektomie und Adnektomie
Eine medizinisch begründete Indikation wäre eine unzureichende Hormonversorgung, insbesondere wenn diese aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
Die Entfernung der Gonaden führt zu einer deutlich besseren Wirkung der vermännlichenden Hormontherapie.
Ebenso ist sie für Männer mit Transsexualität (NGS) ein Grundbedürfnis da diese Männer auf keinen Fall eine (erneute) Schwangerschaft erleben wollen, da dies für diese Männer vielfach "das weiblichste" Überhaupt darstellt, also etwas das sie grundlegend ablehnen.

Kommentare zu den Empfehlungen:
*zitat* Behandlungssuchenden soll aus psychosozialen Gründen die Hysterektomie und Adnektomie ermöglicht werden.*zitatende*
Auch hier wie bei den Genitalfeminisierenden Operationen liegt auch die Syndromebene der Transsexualität (NGS) als Grundlage vor, hier jedoch ohne das "psychosoziale Gründe" so relevat wären wie es das Erleben der körperlichen Geschlechtsaspekte darstellt


7.13. Maskulinisierende Genitaloperationen
Insgesamt weitestgehend akzeptabel


Kommentare zu den Empfehlungen:
*Zitat*Behandlungssuchenden soll eine Form des Penoidaufbaus ermöglicht werden.*zitatende*
Diese Empfehlung impliziert das maximal eine Form des Penoidaufbaus ermöglicht werden soll - dabei bleibt die Frage offen was bei einem "mißlungenem Versuch" Möglich ist.
Nur weil weder Operateure noch Betroffene offen über derartige Erfahrungen öffentlich Aussagen treffen, gibt es doch solche Fälle und das leider auch gar nicht in so geringer Anzahl wie es gern von allen Seiten hingestellt wird.

Re: S3 Leitlinienentwurf - Kommentierung von Frank

Beitrag von Frank » 31. Mär 2017, 16:55

7.2 Hormontherapie

Die verwendeten Studien weisen deutliche Mängel auf, es wäre wichtig darauf hin zu weisen das auch in diesem Bereich angemessene Studien Notwendig sind, auch um Langzeitfolgen zu Erkennen und den Fachärzten mehr Möglichkeiten zu alternativen Hormonmedikamenten auf zu zeigen.

Die bisher leider zu häufige Methode mancher Begleittherapeuten die Hormonbehandlung über einen Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse beantragen zu lassen hat vielfach negative Folgen für die Betroffenen zur Folge gehabt, hier ist unbedingt eine angemessene Informationsbasis zu schaffen, damit diese medizinischen Behandlungen nicht unnötig verzögert werden. Indikationsstellung direkt zu dem entsprechenden Fachbereich ist als Standartmethode zu Empfehlen!

Die somatischen und auch psychischen Risiken sollten von den Hormonspezialisten eruiert und darüber umfassend Aufgeklärt werden, auch wenn es im Kontext des einzelnen Beratungssuchenden jeweils besondere Risiken gibt.

Ein weiteres Problem stellt der Zugang zu der Versorgung dar, es ist oft schwierig und mit langer Vorlaufzeit behaftet Termine bei Hormonspezialisten zu bekommen, während nicht auf Endokrinologie spezialisierte Fachärzte/innen sich diese Behandlungen nicht zutrauen und diese daher verweigern. Hier wäre eine angemessene Austauschmöglichkeit Erforderlich, die allen Ärzt/innen zugänglich sein sollte welche diese Behandlungen an zu bieten bereit sind. (Das im Aufbau befindliche Netzwerk Transsexuelle Gesundheit ist eine Inititaive von Betroffenen für diesen Austausch)


Kommentare zu den Empfehlungen:

Es ist definitiv zu Empfehlen die Hormontherapie möglichst Frühzeitig nach ausreichender Aufklärung durch die Hormonspezialisten zu Ermöglichen.
Aufgrund des Mangels an Expert/innen in diesem Bereich und der Notwendigkeit eines niederschwelligeren Zuganges sollte von der "Fachexpertisenregelung" abgesehen werden -> da es hierdurch nur verstäkt zu "Selbstmedikationen" kommen wird.

Für die Unterstützung bei der Minimierung der Risikofaktoren wären hier jedoch eher Psychotherapeutische Fachkräfte zu empfehlen, diese Aufgabe kann von den Endokrinologischen Fachärzt(innen nicht erbracht werden.

Um die Qualität der Hormonversorgung langfristig zu sichern sind Austausch und Studien erforderlich, diese sollten entsprechend gefördert und empfohlen werden.

Re: S3 Leitlinienentwurf - Kommentierung von Frank

Beitrag von Frank » 31. Mär 2017, 05:57

7.1 Allgemeine Wirksamkeit somatischer Maßnahmen

Hier gibt es vor allem zwei Aspekte an zu merken:
1. Aufgrund der fehlenden Differenzierung der Syndrome (aus der unterschiedliche Relevanzen für die verschiedenen medizinischen Notwendigkeiten ergeben)
2. Aufgrund der mangelhaften Forschung und daraus resultierender nicht Belegbarkeit und ebenfalls fehlender Vergleichsbezüge allgemein (Häufigkeit der Masturbation bei Frauen/Männern allgemein, Dauer des Orgasmus bei Frauen/Männern)
passen viele Aussagen nur bedingt.

Der gravierende Unterschied in den syndrombezogenen Unterschieden (Trans*/Transsexualität NGS) beruht auf der Notwendigkeit der genitalen operativen Angleichung - diese Differenzierung zu unterlassen führt zu einer völlig verzerrten Darstellung.
Auch führt die fehlende Differenzierung dazu alle somatischen Maßnahmen zu pauschalisieren.

*zitat* Vor geschlechtsmodifzierenden Operationen – und damit häufig nach dem Beginn der Hormontherapie – treten mehr Veränderungen auf als nach der Operation (Heylens et al. 2014).*zitatende* diese These geht von einer ganz bestimmten Hormontherapieform aus, welche jedoch Heute in dieser Form nicht mehr unkritisch so Empfohlen wird. Da dieser Effekt nur durch Hormonelle Beeinträchtigung der in den Gonaden erfolgenden Hormonproduktion erfolgt, werden sanftere Hormontherapien eingesetzt kehrt sich dieser Effekt um und die stärksten Veränderungen erfolgen erst nach der Entfernung der Gonaden. -> Fachübergreifende Kooperation/Austausch und vor allem entsprechende Studien wären dringend erforderlich!
Die Zusammenfassungen sind insgesamt eher drüftig in ihrer Nachvollziehbarkeit, es fehlen jegliche Angaben über die Vergleichsgruppen, die tatsächlichen Probanden, die Bedingungen (Lebensräume der Probanden, Verfügbarkeit der somatischen Behandlungen) usw.


Kommentierung der Empfehlungen:
*zitat* Geschlechtsmodifizierende Behandlungen sind für trans* Personen, die somatische Behandlungen in Anspruch nehmen wollen, die Therapie der ersten Wahl.*zitatende*
Trotz der "Einschränkung" (die somatische Behandlungen in Anspruch nehmen wollen - welche?) ist diese Aussage ein Kritikpunkt, aufgrund der fehlenden Differenzierung zwischen den Betroffenen denen die Wahrnehmung von aussen und die Darstellung ihrer Geschlechtsidentität wichtig ist (trans*) und andererseits den Betroffenen für die die Stimmigkeit ihres Körpers in Bezug auf ihr "Wissen um ihr Geschlecht" relevant ist (Transsexualität NGS) ergeben sich völlig unterschiedliche Bedürfnisse in Bezug auf die benötigten somatischen Methoden.

Die aus der Community stammende Behauptung "Genitale Angleichungen mache man zur Perfektionierung der soziaalen Rolle" beruht auf der gleichen fehlenden Differenzierung wie die oben zitierte Aussage.

Re: S3 Leitlinienentwurf - Kommentierung von Frank

Beitrag von Frank » 30. Mär 2017, 20:40

6 Zur Vorbereitung somatischer Maßnahmen
Erstaunlicherweise schafft es dieses Kapitel in sich selbst extremste Widersprüchlichkeiten nebeneinander zu stellen:
klare und deutlich differenzierte "Geschlechtsrollenbilder" und der Hinweis auf *zitat* In den letzten Jahren hat sich die gesellschaftliche Akzeptanz von geschlechtlich non-konform lebenden Menschen erhöht *zitatende*
Die entscheidende Frage dürfte hier also letztlich sein: Wer legt wie fest was eigentlich AE sind? Was gilt als AE, was nicht?
Dieser Absatz erinnert sehr stark an die "Machtposition als Gatekeeper" in deren Auswüchsen transsexuelle Frauen mit HighHeels und Minirock aufzutreten hatten um vom Gatekeeper als Transsexuell anerkannt zu werden......oder wo ein transsexueller Mann gefälligst kurze Haare, auf gar keinen Fall Schmuck tragen durfte und sich gefälligst deutlich machohaft zu verhalten hatte.

Kommentar zu den Empfehlungen:
Aufgrund der oben angeführten Hinterfragung nach der Festlegung bzw. Definition von "Alltags Erfahrungen" sind auch die Empfehlungen eher kritisch zu sehen.
Wird hier nicht die Definition der Geschlechtsrollenbilder der Behandelnden zum Maßstab für den Zugang zu somatischen Maßnahmen gemacht?

Re: S3 Leitlinienentwurf - Kommentierung von Frank

Beitrag von Frank » 30. Mär 2017, 20:13

5.3. Psychotherapie

Auch hier geht es ganz offensichtlich um die Geschlechtsbezugsebene der psychosozialen Geschlechts(Rollen!) Identität, also rein um den Genderbereich des Geschlechtes.

*zitat* In den internationalen Behandlungsempfehlungen zur Geschlechtsdysphorie (WPATH, Nieder & Richter-Appelt, 2015) und in Übersichtsarbeiten (z. B. Byne et al., 2012) spielt Psychotherapie als mögliche Behandlungsoption eine große Rolle. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Psychotherapie keine absolute Voraussetzung für hormonelle und/oder chirurgische (und andere medizinische) Behandlungen darstellen soll. Byne et al. (2012) folgern, dass Psychotherapie genutzt werden kann, um die Entscheidung für ein Leben in einer anderen Rolle zu klären und u. U. andere Optionen (etwa das Leben als homosexuelle Person ohne geschlechtsmodifizierende Behandlungen) auszuloten. *zitatende*
Zeigt diesen Aspekt ganz klar und deutlich, es fehlt dabei jedoch die leider bisher übliche Methodik die „Begleittherapie“ als „verpflichtende Methode“ verbunden mit der Machtposition als „Gatekeeper“ um zu setzen und die Tatsache das allein durch diese „Machtposition“ die psychotherapie das absolute Gegenteil dessen dargestellt hat was sie eigentlich sein sollte → eine Möglichkeit sich selbst zu Reflektieren, die Bedürfnisse und Ziele klar zu benennen und auf ihre reale Erreichbarkeit prüfen zu können.
Die Verknüpfung von sexueller Orientierung mit dem eigenen Geschlecht, ohne Berücksichtigung des Aspektes „als wer oder was will ich sowohl mich selbst wahrnehmen als auch von potentiellen Partner/innen wahrgenommen werden?“ Zum Thema sexualität spielt die Tatsache eines funktionalen passenden Genitales eine sehr relevante Rolle, unabhängig ob ein Mensch nun Hetero-, Homo-, Bi sexuell ist oder Sex ohne Partner/innen erleben möchte.

*zitat* Psychotherapie ist auch als Behandlungsmaßnahme evtl. bestehender psychischer Störungen (im häufigsten in diesem Zusammenhang Persönlichkeitsstörungen, affektive Störungen, dissoziative Störungen und Psychosen; Campo et al., 2003) in Erwägung zu ziehen; auch sind innerhalb des Versorgungssystems psychotherapeutische Angebote für Angehörige von trans* Personen (insbesondere Partner_innen, Familie) beschrieben. *zitatende*
Hier scheint es so als solle wieder eine „zwangstherapie“ für Betroffene etabliert werden, diese kann jedoch aufgrund des dahinter stehenden „zwanges“ nicht funktionieren. Psychotherapie funktioniert grundsätzlich nur auf freiwilliger Basis.
Unter dem Aspekt der freiwilligkeit wären Angebote für Angehörige allerdings sehr wünschenswert, sowohl in Form von „Paartherapie“ als auch in Form von „Einzeltherapie“.

*zitat* Eine Transition per se ist keine Indikation für Psychotherapie … *zitatende*
Ohne die direkt folgende Einschränkung wäre diese Aussage eine sehr gute, so jedoch wird sie direkt wieder verleugnet. Der Zitierte Satz(teil) ist jedoch absolut Passend!


Kommentar zu den Empfehlungen:
Hier stellen zwei gravierende Aspekte negative Grudnannahmen in den Vordergrund:
Trans* gesundheit → was soll das denn sein?
Es sollte geschlechtliche und sexuelle Gesundheit berücksichtigen, tut es aber offensichtlich nicht.
Psychotherapie sollte keinesfalls als Vorraussetzung für somatische Maßnahmen gesehen oder festgelegt werden!

Re: S3 Leitlinienentwurf - Kommentierung von Frank

Beitrag von Frank » 30. Mär 2017, 18:56

5.1 Beratung und Psychotherapie

*zitat* Beratungskonzepte sollten sich an den in dieser Leitlinie formulierten Grundprinzipien zu trans* Menschen im Gesundheitssystem (Kapitel 2) und den Überlegungen zur therapeutischen Haltung und Beziehungsgestaltung (Kapitel 3) orientieren. *zitatende*

Hier muss ich als Mann mit transsexuellem Hintergrund vehement widersprechen!
Aufgrund meiner Erfahrungen in der Beratung sehe ich mich gerade an dieser Stelle gezwungen besonders deutliche darauf hin zu weisen das allein schon das „konzept Trans*“ absolut Ungeeignet ist für Beratung, selbiges gilt auch für die Psychotherapie!

Grundsätzlich ist die Selbstaussage zum eigenen Geschlecht an zu Erkennen!
Dies kann mit dem „trans* Konzept“ jedoch nicht umgesetzt werden, da es ausschließlich auf den Bereich der „Geschlechts(Rollen!) Identität“ reduziert ist in seiner Konzeption.

Grundsätzlich ist die Auswahl der Studien in diesem Bereich zu dem Themenkomplex „Gender“ sehr kritisch zu betrachten, da hier ausschließlich die psychosoziale Ebene und vielfach auch noch ausschließlich die „Geschlechtsrollenidentität“ die Grundannahmen und Aussagen der Studien zu einem zu reduzierten Ergebnis führen.
Dies ist insbesondere deshalb besonders Kritisch zu betrachten, da andererseits eine extrem kritische Einstellung zu „binärer Geschlechtszuordnung“ bzw. „binärer Geschlechtsdefinition“ in diversen Kontexten Kritisiert werden.

In Bezug auf Beratung und Therapie ist ebenfalls dem Bereich der Konversionsmethodik eine ganz klare Absage zu erteilen, auch wenn diese Konversionsmethoden dergestalt umgesetzt werden das Menschen ihre „binäre und genitale Selbstdefinition & Selbstbestimmung“ abgesprochen werden.
Zum Beispiel in dem einem Mann in Beratung oder Therapie vorgehalten wird das er doch problemlos ohne jegliche Genitalangleichung „als Trans*mann“ leben könne → Dies darf nicht zu einem „Muss“ gemacht werden, schon gar nicht auf die gleiche Art wie homosexuellen Menschen in derartigen Konversionstherapien eingeredet wird das sie doch eigentlich heterosexuell sind, was letztendlich nur dadurch zu unterscheiden ist das hier der sexualität eine klare Absage erteilt wird, egal ob es dabei um das Geschlecht potentieller Partner (Homo-/Hetero sexualität) oder das eigene Geschlecht in Bezug zu potentiellen Partnern (Trans*/Transsexualität(NGS) ) geht.

*Zitat* Im Beratungskontext sind Studien bedeutsam, die auf das Wissen von trans* Personen über medizinische Behandlungen als präventiv relevantes Beratungsthema hinweisen. Beispielhaft kann dies an der Studie von DeCuypere und Vercrusse (2009) gezeigt werden: Nach der Analyse von 23 Fällen, in denen es zu einer Re-Transition gekommen ist, identifizierten De Cuypere und Vercruysse (2009) drei maßgebliche Faktoren:

(1) eine inadäquate Diagnose, da begleitend eine schwere psychische Störung, wie eine Psychose oder eine Alkoholabhängigkeit vorliegt,

(2) fehlende bzw. unzureichende und/oder enttäuschende Alltagserfahrungen in der angestrebten Geschlechtsrolle und

(3) nicht den Erwartungen entsprechende Ergebnisse der chirurgischen Eingriffe (ästhetisch wie funktional).
Als weitere Risikofaktoren, die bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden sollten, fanden sie eine späte Erstmanifestation der Symptomatik (late-onset), die einhergeht mit krisenhaftem Erleben und/oder ausgeprägter Belastung, mit einem fetischistischen Cross-Dressing in der Vorgeschichte sowie mit psychologischer bzw. psychosozialer Instabilität und sozialer Isolation.
*Zitatende*

Inadäquate Diagnosen beruhen vielfach eher auf der Vertrauensebene in der Psychotherapie.
Was die Thematik der nicht den Erwartungen entsprechenden Ergebnissen betrifft, so ist hier der Hinweis relevant ob es denn Vergleichsstudien zu Menschen mit Funktionsverlust oder Verlust der optischen Eindeutigkeit des Genitals bei „nicht Betroffenen“ (bisher ja Transsexualität als Bezugsdiagnose) gibt bzw. ob diese in Bezug gesetzt wurden?

*zitat* ...zu gewährleisten, dass die Behandlungssuchenden ausreichend Wissen über die verschiedenen chirurgischen Behandlungsmöglichkeiten (z. B. Metaidoioplastik vs. Penoidkonsstruktion) und ihrer Implikationen haben. Hierzu gehören auch die Dauer der stationären Aufenthalte, die möglichen Komplikationen und die Anforderungen an die post-operative Rehabilitation. *zitatende*
Dieser Punkt ist extrem relevant da diese Wissensvermittlung weder von psychologisch tätigen noch von medizinisch (plastisch chirurgisch tätigen) Fachleuten noch von ausgebildeten Beratern angeboten oder gar umgesetzt wird!


Kommentar zu den Empfehlungen:
Wer Beraten will, muss über die Informationen zu den Möglichkeiten der körperlichen Angleichung ausreichendes Wissen haben, aber auch in der Lage sein an zu erkennen das es Mißglückte Operationen gibt und dies auch so akzeptieren, auch wenn die Betoffenen weitere operative Maßnahmen benötigen weil eine Angleichung zu einem unfunktionalem Ergebnis geführt hat.

Beratende sollten auch über die Notwendigkeit sexueller Funktionalität und der Relevanz für Beratungssuchende reflektiert haben und diese Anerkennen!


5.2 Edukation zur Reproduktion
ist akzeptabel braucht keine expliziete Kommentierung

Re: S3 Leitlinienentwurf - Kommentierung von Frank

Beitrag von Frank » 30. Mär 2017, 06:17

4.3. Begleitende psychische Störungen und HIV

Hier ist an zu merken das die Empfehlung zu „gleichzeitiger Behandlung“ unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Vorgaben unseres Gesundheitssystems so nur sehr erschwert Zugänglich sind.
Es herrscht grundlegend die Ablehnung seitens der Krankenkassen vor zwei Psychotherapien gleichzeitig durch zu führen → da die GD/GI vermischung jedoch zumindest hierzu eine begleitende psychotherapeutische Therapieform der Begleitung fordert ist die Forderung nach „gleichzeitiger Behandlung komorbider Störungen“ somit ein Absurdum, da sie realistisch gesehen den Behandlungssuchenden nicht verfügbar ist. Eine der Psychotherapien selbst zu finanzieren ist jedoch aufgrund der vielfach ebenfalls prakären finanziellen Situation der davon Betroffenen auch nicht Möglich.

Kommentar zu den Empfehlungen:
Die Prävalenzraten stellen eine allgemeine These dar, die auch für viele andere gesundheitliche Beeinträchtigungen genauso gilt, daher nur bedingte Relevanz haben. Dies wird aus dem Kontext nicht deutlich, sollte aber ebenso Erwähnung finden.

Re: S3 Leitlinienentwurf - Kommentierung von Frank

Beitrag von Frank » 30. Mär 2017, 05:46

Kapitel 4.2 Differentialdiagnostik:

Bei der Differentialdiagnostik ist ebenfalls wieder das fehlen der differenzierung der unterschiedlichen Syndrome deutlich heraus zu lesen. Als Beispiel möchte ich folgenden Satz zitieren:
*zitat* Auch der „Schweregrad“ einer GI oder GD lässt sich im Übrigen nicht an einem evtl. Operationswunsch festmachen.*zitatende*
Hier scheint die „Communitybasierte Wertungsebene“ sehr starken Einfluss auf die Behandlerebene bekommen zu haben, denn auch dort wird nicht verstanden das insbesondere aufgrund des klaren und zwingend erforderlichem „Genitalangleichungsbedürfnis“ letztlich eine andere Bezugsebene als Grundlage der Nichtübereinstimmung aufzeigt.
Transsexualität (NGS) beruht letztlich auf dem Dilemma das die vorhandenen Genitalien eben nicht dem Entsprechen was als „Stimmig in Bezug zum Erleben des Geschlechtskörpers“ erlebt wird, hier wäre auf die Thematik zu verweisen das es bei Männern mit weiblichem Geschlechtskörper ein „Phantompeniserleben“ gibt (Ramachandran Studie).
Ebenso zeigt diese Ramachandran Studie das es Trans*Frauen gibt die nach einer operativen Genitalangleichung ein solches „Phantompeniserleben“ besitzen. Obwohl diese beiden Erlebensgruppen nur in sehr kleinen Anteilen bei den Probanden der Studie vorkommen. Andere Studien die sich mit dieser Thematik beschäftigen sind mir nicht bekannt, aber diese wurde hier ganz offensichtlich nicht beachtet, möglicherweise ist sie gar nicht bekannt?

In Bezug zu dissoziative Störungen mit verschiedengeschlechtlichen Ego States, sollte immer auch der Hinweis erfolgen das hier nicht das Interesse des Behandelnden relevant ist sondern die behandlungssuchenden Menschen im Vordergrund stehen und der aktuelle Status relevant ist, nicht die Diagnose an sich.


Kommentare zu den Empfehlungen:
*zitat* Der Wunsch nach Genitalmodifizierung ist zur Einschätzung des Schweregrades einer Geschlechtsdysphorie nicht geeignet. *zitatende*
Hier sollte klar werden das es nicht um den „Schweregrad“ sondern um die Syndromdifferenzierung geht!

*zitat* Es gibt keine Differentialdiagnose als Ausschlusskriterium für Geschlechtsinkongruenz und/oder Geschlechtsdysphorie. *zitatende*
Dies ist ebenso auf den Bereich des Syndroms Transsexualität (NGS) zu übertragen, bei dem es nicht um die „psychosoziale“ Genderebene geht. Hierzu nochmal der Hinweis auf die Grafik zur Vielfalt der geschlechtlichen Merkmale des VTSM e.V. : http://www.transsexuellev.de/fileadmin/ ... Grafik.pdf

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